"Der Mordparagraf ist gegeben"

Der Bundesgerichtshof hat das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Auto-Raser aufgehoben. Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel kritisiert diese Entscheidung - und dass die Vorsitzende Richterin auf die sehr spitzfindige Argumentation der Verteidiger eingegangen sei.
Das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser wurde aufgehoben, da der Vorsatz nicht nachweisbar sei. Damit gaben die Richter des Bundesgerichtshofs der Revision der Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Spitzfindige Verteidigung
Der Verteidiger habe sehr spitzfindig argumentiert und die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats sei darauf eingegangen und habe das Urteil aufgehoben, sagt Monika Frommel. Dennoch ist für sie die Tat der beiden Männer im juristischen Sinne Mord.
"Entscheidend ist, ob sie andere Menschen lebensgefährlich mit einem gefährlichen Mittel gefährdet haben, so dass es auf der Hand liegt, dass das zu tödlichen Unglücken führen wird."
"Vorsatz wird nicht nachgewiesen"
Wie kann man Auto-Rasern den Vorsatz für einen Mord nachweisen? Monika Frommel erklärt:
"Vorsatz wird nicht nachgewiesen, sondern zugeschrieben. Das heißt, als sie losfuhren, das hat das Gericht nicht festgestellt, was sie sich da vorgestellt haben. Das ist ein kleiner Rechtsfehler, der jetzt große Aufregung verursacht."
Ein Auto, das mit 160 km/h in einer Innenstadt unterwegs ist, sei ein "gemeingefährliches Mittel" und damit ein "Mordmerkmal", betont Frommel: "Und damit ist unausweichlich der Mordparagraf gegeben."
(cosa)