Verbot des Adenauer-Fernsehens
Die Alliierten hatten nach dem Zweiten Weltkrieg darauf bestanden, dass Rundfunk nie mehr als zentrales politisches Propagandainstrument missbraucht werden dürfte. Bundeskanzler Konrad Adenauer aber versuchte, ein staatlich kontrolliertes Fernsehen zu installieren. Am 28. Februar 1961 erklärte dies das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig.
Sprecher des Bundesverfassungsgerichts: "Der Bund hat durch die Gründung der Deutschen Fernseh GmbH gegen Artikel 30 in Verbindung mit dem 8. Abschnitt des Grundgesetzes sowie gegen den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens und gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen."
Es war ein herber Schlag für Bundeskanzler Konrad Adenauer. Mit diesem Urteilsspruch am 28. Februar 1961 waren seine Pläne für ein Staatsfernsehen des Bundes vom Tisch. Adenauer hatte nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ihm die von den westlichen Alliierten diktierte politische Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen ein Dorn im Auge war. Er vertrat die Ansicht, Rundfunk müsse ein politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung sein. Dabei hatten sich bei der Gründung der Bundesrepublik alle Politiker auf den Grundgesetzartikel 5 geeinigt:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die unter der Kulturhoheit der Länder stehende ARD hatte im Laufe der 50er-Jahre die Politik der CDU-Regierung zunehmend kritisch begleitet. Adenauer vermutete in den Führungsetagen der Sender ohnehin Parteigänger der oppositionellen SPD. Ohne sich vorher mit den Ländern zu besprechen, legte er 1959 einen Gesetzentwurf im Bundestag vor, mit dem unter anderem das Deutschland-Fernsehen als zweites TV-Programm installiert und durch die Werbewirtschaft finanziert werden sollte. Den Ländern schlug er eine Beteiligung vor. Die Mehrheit aber sollte beim Bund verbleiben.
Konrad Adenauer: "Ich möchte allen Zuhörern erklären, dass die Vorbereitungen so weit getroffen sind, dass vom 1. Januar des Jahres 1961 an die Ausstrahlungen erfolgen. Und endlich möchte ich ihnen, meine Herren vom bisherigen einzigen Fernsehen, herzlich danken dafür, dass sie hierhin gekommen sind. Und ich denke, das ist ein Zeichen dafür, dass wir im edlen Wettstreit miteinander zum Wohle des deutschen Volkes arbeiten."
Davon waren selbst unionsgeführte Länder nicht überzeugt. Sie setzten eher auf ein zweites Programm unter der Regie der schon existierenden Sender, um zu hohe Anlaufkosten zu vermeiden. Außerdem sahen sie die Kulturhoheit ihrer Länder gefährdet. Hans Bausch, ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und Intendant des Süddeutschen Rundfunks, erwiderte Adenauer stellvertretend für alle ARD-Intendanten:
"Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und die Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel."
Als die Ministerpräsidenten aller Bundesländer sich weigerten, den Vertrag über die Gründung einer Deutschland-Fernseh GmbH zu unterschreiben, übernahm die Bundesrepublik Deustschland in Person von Konrad Adenauer sämtliche Geschäftsanteile. Die SPD-geführten Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Daraufhin wurde in einer einstweiligen Verfügung der Sendestart für den 1. Januar 1961 verboten. Zwei Monate später erklärte das Gericht endgültig Adenauers Fernsehgründung für verfassungswidrig:
"Artikel 5 verlangt jedenfalls, dass dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Worte kommen können."
Erstmals wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass Rundfunk und Fernsehen staatsfern organisiert werden müssen und unter der Hoheit der Bundesländer stehen. Entsprechend diesem Auftrag einigten sich die Ministerpräsidenten ein halbes Jahr später auf die Gründung des ZDF, des Zweiten Deutschen Fernsehens. Bundeskanzler Konrad Adenauer aber konnte sich auch nach Verkündung des Urteils nicht damit abfinden.
Konrad Adenauer: "Das Kabinett war sich darin einig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch ist. (klatschen/lachen) Meine Herren, sie können doch wirklich nicht erwarten, dass ich hier mich hinstelle und sage, das ist ein gutes Urteil (lachen)."
Es war ein herber Schlag für Bundeskanzler Konrad Adenauer. Mit diesem Urteilsspruch am 28. Februar 1961 waren seine Pläne für ein Staatsfernsehen des Bundes vom Tisch. Adenauer hatte nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ihm die von den westlichen Alliierten diktierte politische Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen ein Dorn im Auge war. Er vertrat die Ansicht, Rundfunk müsse ein politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung sein. Dabei hatten sich bei der Gründung der Bundesrepublik alle Politiker auf den Grundgesetzartikel 5 geeinigt:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die unter der Kulturhoheit der Länder stehende ARD hatte im Laufe der 50er-Jahre die Politik der CDU-Regierung zunehmend kritisch begleitet. Adenauer vermutete in den Führungsetagen der Sender ohnehin Parteigänger der oppositionellen SPD. Ohne sich vorher mit den Ländern zu besprechen, legte er 1959 einen Gesetzentwurf im Bundestag vor, mit dem unter anderem das Deutschland-Fernsehen als zweites TV-Programm installiert und durch die Werbewirtschaft finanziert werden sollte. Den Ländern schlug er eine Beteiligung vor. Die Mehrheit aber sollte beim Bund verbleiben.
Konrad Adenauer: "Ich möchte allen Zuhörern erklären, dass die Vorbereitungen so weit getroffen sind, dass vom 1. Januar des Jahres 1961 an die Ausstrahlungen erfolgen. Und endlich möchte ich ihnen, meine Herren vom bisherigen einzigen Fernsehen, herzlich danken dafür, dass sie hierhin gekommen sind. Und ich denke, das ist ein Zeichen dafür, dass wir im edlen Wettstreit miteinander zum Wohle des deutschen Volkes arbeiten."
Davon waren selbst unionsgeführte Länder nicht überzeugt. Sie setzten eher auf ein zweites Programm unter der Regie der schon existierenden Sender, um zu hohe Anlaufkosten zu vermeiden. Außerdem sahen sie die Kulturhoheit ihrer Länder gefährdet. Hans Bausch, ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und Intendant des Süddeutschen Rundfunks, erwiderte Adenauer stellvertretend für alle ARD-Intendanten:
"Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und die Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel."
Als die Ministerpräsidenten aller Bundesländer sich weigerten, den Vertrag über die Gründung einer Deutschland-Fernseh GmbH zu unterschreiben, übernahm die Bundesrepublik Deustschland in Person von Konrad Adenauer sämtliche Geschäftsanteile. Die SPD-geführten Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Daraufhin wurde in einer einstweiligen Verfügung der Sendestart für den 1. Januar 1961 verboten. Zwei Monate später erklärte das Gericht endgültig Adenauers Fernsehgründung für verfassungswidrig:
"Artikel 5 verlangt jedenfalls, dass dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Worte kommen können."
Erstmals wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass Rundfunk und Fernsehen staatsfern organisiert werden müssen und unter der Hoheit der Bundesländer stehen. Entsprechend diesem Auftrag einigten sich die Ministerpräsidenten ein halbes Jahr später auf die Gründung des ZDF, des Zweiten Deutschen Fernsehens. Bundeskanzler Konrad Adenauer aber konnte sich auch nach Verkündung des Urteils nicht damit abfinden.
Konrad Adenauer: "Das Kabinett war sich darin einig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch ist. (klatschen/lachen) Meine Herren, sie können doch wirklich nicht erwarten, dass ich hier mich hinstelle und sage, das ist ein gutes Urteil (lachen)."