Naumann: Staat darf Aufführung des Anti-Islam-Films verbieten

Nach Ansicht des Verlegers, Publizisten und ehemaligen Kulturstaatsministers Michael Naumann (SPD) geht es bei der Frage, ob der anti-islamische Schmähfilm "Die Unschuld der Muslime" in Deutschland öffentlich aufgeführt werden darf, nicht nur um Meinungsfreiheit und Respekt vor religiösen Gefühlen.
Naumann verglich die Situation mit einem Fußballspiel, bei dem Ausschreitungen radikaler Fans drohten: "Es werden auch in der Bundesliga Spiele buchstäblich verlagert, es werden Stadien geschlossen, ganz einfach, weil man absehen kann, es kommt eine Horde von Neonazis und begeht irgendwelche Vergehen oder sogar Verbrechen. Das gibt es und das kann durchaus auch für andere öffentliche Veranstaltungen gelten."

Naumann betonte, er sei der Letzte, der für Verbote plädiere, aber wenn der Staat zur Überzeugung komme, dass die öffentliche Aufführung eines solchen Films strafbare Handlungen oder eine Verletzung des staatlichen Gewaltmonopols nach sich ziehen könnte, habe er das Recht, eine öffentliche Aufführung des Films zu verbieten. "In dem Augenblick, in dem eine öffentliche, ich wiederhole es: eine öffentliche Aufführung dieses Filmes zu Bränden, zu Mord und Totschlag führen könnte, gilt es einfach abzuwägen. Und das ist keine konservative Haltung, sondern eine rationale Haltung, die auch überhaupt nichts zu tun hat mit Einschätzung von Religionen."

Der frühere Kulturstaatsminister verwies überdies auf die Platzierung des Films "mitten im amerikanischen Wahlkampf", die noch gar nicht richtig thematisiert worden sei. "Wenn diese Idioten aber der Meinung sind, damit öffentliche Unruhen erzeugen zu wollen, sehr wohl absehend, was ihnen folgen könnte - denken Sie an den Bruder im Geiste in Florida, diesen Herrn Terry Jones, ein angeblicher Pfarrer, zweifellos eine gescheiterte Existenz, der öffentlich eine Koranverbrennung macht, tut dieses nicht etwa, weil er der Meinung ist, im Namen Gottes zu handeln, sondern um Aufmerksamkeit ( ... ) und Unruhen zu erzeugen."

Sie können das vollständige Gespräch mit Michael Naumann mindestens bis zum 18.02.2013 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören. MP3-Audio


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