70 Jahre Grundrechte

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

54:05 Minuten
Eine Person fährt auf dem Fahrrad an der Fassade der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Frankfurt mit der Skulptur vorbei.
Skulptur an der Fassade des Justizzentrums Frankfurt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" © imago / Ralph Peters
Moderation: Thorsten Jantschek |
Audio herunterladen
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - mit diesem schlichten Satz beginnt unser Grundgesetz. Als er vor 70 Jahren geschrieben wurde, war dies eine Antithese zur gerade erst überwundenen Barbarei der Nazis. Und heute?
Der Anfang war ziemlich unspektakulär. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft, und damit war sie da, die BRD. Vier Jahre nach dem Ende des Albtraums von NS-Diktatur und Zweitem Weltkrieg hatten sich die 61 Väter und vier Mütter unserer Verfassung viel Mühe gegeben, aus diesen Groß-Katastrophen die richtigen Lehren zu ziehen. Dreh- und Angelpunkt waren dabei die Grundrechte, vor allem der Artikel 1 über die Würde des Menschen, die von den Nazis so sehr mit Füßen getreten worden war.
70 Jahre und etwa ebenso viele Änderungen am Text später gilt das Grundgesetz in einem vereinten Deutschland – mit Problemen, die den Verfassungsvätern und -müttern nie in den Sinn gekommen wären, Datenschutz im Internet zum Beispiel. Ist das Grundgesetz noch zeitgemäß? Taugen die darin festgelegten Grundrechte als Richtschnur für alles, was es heutzutage rechtlich zu regeln gilt? Bleibt die Würde des Menschen auch im Kampf gegen Terror unantastbar?
Eignet sich der nüchterne Text als Bindemittel, um unsere Gesellschaft zusammen zu halten? Kann Verfassungspatriotismus die Wiederkehr des Nationalismus stoppen? Und warum haben wir uns bei der Wiedervereinigung eigentlich keine neue, gesamtdeutsche Verfassung gegeben? War das ein Fehler?
Darüber diskutieren:

Prof. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D.

Prof. Christoph Möllers, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, Humboldt-Universität Berlin

Die Diskussion wurde am 26. Februar 2019 im Rahmen des "Herrenhäuser Forum" der VolkswagenStiftung im Tagungszentrum Schloss Herrenhausen, Hannover aufgezeichnet.

Mehr zum Thema