Kommentar zum Abtreibungsrecht

„Mein Körper, meine Wahl“: Zeit, dass auch Deutschland nachbessert

03:56 Minuten
Menschen versammeln sich in der Nähe des Eiffelturms auf dem Place du Trocadero in Paris, Frankreich, am 4. März 2024. Eine Frau trägt ein gelbes Plakat mit den Worten "MON CORPS MON CHOIX".
Der Satz „mein Körper, meine Wahl“ sei in philosophischer Hinsicht zwiespältig, als politische und feministische Forderung jedoch klar und richtig, meint Andrea Roedig. © picture alliance / abaca / Karim Ait Adjedjou
Ein Kommentar von Andrea Roedig |
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"Freiheit zur Abtreibung" als Verfassungsrecht - in Frankreich findet die reproduktive Selbstbestimmung endlich Anerkennung, meint Andrea Roedig. Die Forderung „Mein Körper, meine Wahl“ sei zwar zwiespältig, als politische Forderung aber richtig.
Die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch hat in Frankreich jetzt Verfassungsrang, und die Entscheidung ist ein starkes Zeichen für die Frauen. Schon Simone de Beauvoir hatte – 1949 – die Argumente der Abtreibungsgegner als „Heuchelei“ bezeichnet. Und nun finden die langen feministischen Kämpfe um reproduktive Selbstbestimmung endlich eine Anerkennung. „Mon Corps, ma choix“ – „Mein Körper, meine Wahl“, der Satz ist als politische Forderung klar und richtig.

Haben wir einen Körper – oder sind wir ein Körper?

Philosophisch betrachtet allerdings klingt er voraussetzungsreich, wenn nicht gar zweifelhaft. Denn wenn etwas existenziell nicht unserer freien Wahl unterliegt, dann ist es der Körper, mit dem wir geboren werden. Der Körper mit seinen Fähigkeiten und Macken, seinem Geschlecht und seiner Erblast, mit seinem Wachstum und Verfall, mit seiner Endlichkeit.
Ich, Körper, Wahl – jedes dieser Worte ist schon für sich genommen ein philosophisches Problem: Wir haben einen Körper, ja, aber wir sind auch dieser Körper. Er ist vom Ich nicht zu trennen und wird doch als unterschieden erlebt. Genau in dieser vertrackten Verschränkung von Selbst und Körper liegt eine vermeintliche Freiheit –„ich bestimme“ – und eine enorme Vulnerabilität. Herrschaft etabliert sich über den Zugriff auf Körper – Foucault nannte das Biopolitik –, und das Patriarchat ist eine einzige grausame Demonstration der Aneignung und Kontrolle weiblicher und kindlicher Körper.

Schwangersein als „nicht eins und nicht zwei“

Wie frei ist der Körper, wie frei ist das Ich im Körper? Im Fall der Schwangerschaft wird die Sache noch heikler. Denn die Schwangere ist in einer besonderen leiblichen Verfassung, sie ist – wie Antje Schupp in ihrem Buch „Schwangerwerdenkönnen“ eindrücklich argumentiert –„nicht eins und nicht zwei“.
Nein, „mein Körper, meine Wahl“ – das ist keine Beschreibung eines Zustands, es ist ein Wunsch und eine existenzielle Utopie. Der Satz ist eine Bombe und verständlich ist, dass er der christlichen Schöpfungslehre als sündige Hybris erscheinen muss, dem Patriarchat als Anfechtung und der Köper-Enhancement-Industrie als ein gefundenes Fressen: Alles ist möglich, du gestaltest deinen Körper selbst.

Körperliches Selbstbestimmungsrecht im historischen Wandel

Es gilt, zwischen Machbarkeitswahn und blindem Körperfatalismus eine Balance zu finden. Und es gilt, ethische Abwägungen zu treffen. Mit der Formel, der Schwangerschaftsabbruch sei rechtswidrig, aber in den ersten drei Monaten straffrei, versucht die deutsche Gesetzgebung, das Dilemma zwischen Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und Schutz des ungeborenen Lebens aufzufangen. Aber es ist an der Zeit, hier nachzubessern.
Denn was ein Körper ist, was er kann und darf, ist historischen Veränderungen unterworfen. In den letzten Jahrzehnten sind körperliche Selbstbestimmungsrechte auf allen Ebenen angepasst worden. Das reicht von der Streichung des sogenannten Schwulenparagrafen 175, über die Lockerung des Transsexuellengesetzes bis hin zu Regelungen der Reproduktionsmedizin.

Wann gewährt Deutschland die „reproduktive Selbstbestimmung"?

Wann also gewährt die deutsche Gesetzgebung – vor allem auch symbolisch – die Freiheit zu „reproduktiver Selbstbestimmung“ und ändert den § 218? Derzeit prüft eine Kommission die Möglichkeit und wird ihre Ergebnisse Ende März bekannt geben. Vielleicht wirkt Frankreichs Vorstoß als Beispiel. Denn so zwiespältig der Satz „mein Körper, meine Wahl“ in philosophischer Hinsicht auch sein mag – als politische und feministische Forderung ist er eindeutig.
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