Adoption von Stiefkindern

Nach vier Jahren dürfen auch unverheiratete Paare

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Die Umrisse von Figuren eines Vaters mit Kind und einer Familie mit Kindern.
Wo beginnt ein "eheähnliches Verhältnis"? Figuren auf dem Bundesfamilienministerium in Berlin. © picture alliance/ZB/Jens Kalaene
Anne Hesse im Gespräch mit Nicole Dittmer · 13.02.2020
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Etwa 4000 Kinder werden im Jahr in Deutschland adoptiert. Bald könnten es mehr werden: Künftig dürfen nicht mehr nur Ehepaare, sondern auch unverheiratete Partner Stiefkinder adoptieren. Für Anwältin Anne Hesse ein „Schritt in die richtige Richtung“.
Unverheiratete Partner dürfen bei der Adoption von Stiefkindern gegenüber Ehepaaren nicht diskriminiert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr entschieden und damit die Bundesregierung in Zugzwang gebracht, das Adoptionsrecht zu ändern.
Am 13. Februar wurde jetzt das neue Adoptionsrecht im Bundestag verabschiedet. Demnach dürfen auch unverheiratete Paare Stiefkinder eines Elternteils adoptieren. Die Familienrechtsanwältin Anne Hesse hält das für "einen Schritt in die richtige Richtung." Sie stellt allerdings die Frage, ob die Jugendämter die personellen Möglichkeiten hätten, neben den anfallenden eherechtlichen Streitigkeiten auch die neuen Fälle von Stiefkindadoptionen zu prüfen. Dazu müssten sie entsprechend ausgestattet werden.

Mindestens vier Jahre "eheähnlich" zusammen leben

Das neue Recht gilt jedoch nur für Paare, die mindestens vier Jahre in "eheähnlichen Verhältnissen" gelebt haben. Diese Perspektive ist für die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke zu eingeengt. Sie entspräche nicht den heutigen Lebensverhältnissen.
Auch Anne Hesse hält diese Frage für schwierig: Wo solle man die Grenze ziehen, bei einem, zwei oder vier Jahren? Was bei jeder Adoption ohnehin geprüft werde, sei, ob sie dem Wohl des Kindes entspräche. Und diese Prüfung sei entscheidend, sagt Hesse.
(sed)
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