"Es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz"
Kein Verständnis für das Krisenmanagement von Justizminister Heiko Maas (SPD) in der Netzpolitik-Affäre hat Ex-MdB und -Bundesrichter Wolfgang Neskovic: Maas hätte nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, das Ermittlungsverfahren zu beenden.
Maas hätte den "Spuk" dieses "unsäglichen" Ermittlungsverfahrens durch Anweisung an den Generalbundesanwalt" beenden müssen, sagt Neskovic. Wenn Maas sich damit rühme, in Ermittlungsverfahren aus Prinzip keine Weisungen zu erteilen, komme das einer "glatten Arbeitsverweigerung" gleich.
"Es ist schon dreist, finde ich, diese Flucht aus der ihm gesetzlich zugewiesenen Verantwortung öffentlich als Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz zu verkaufen."
Nach dem Grundgesetz genössen lediglich Richterinnen und Richter Unabhängigkeit, nicht jedoch die Justiz als Ganzes, betont Neskovic. Staatsanwälte unterlägen der Weisungsbefugnis des jeweiligen Justizministers.
"Der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz entlarvt Herrn Maas als verfassungsrechtlichen Analphabeten."
Mit einem solchen Amtsverständnis macht sich ein Justizminister "überflüssig"
Vor seiner Berufung zum Justizminister habe Maas keinerlei Erfahrung in rechts- und justizpolitischen Fragen gehabt, kritisiert Maas.
"Und diese fachliche Ahnungslosigkeit offenbart sich nun auch im Handling dieser Ermittlungsaffäre".
Mit einem solchen Amtsverständnis mache Maas das Amt des Justizministers überflüssig. "Und damit sich selbst auch."