Anerkennungsgesetz

Der lange Weg in die Kita

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Janeles Traumjob: Kinder betreuen. © Uli Deck/dpa
Von Cornelia Braun |
Monique Janele kam in den 70er-Jahren aus Frankreich nach Deutschland. Weil ihre französische Ausbildung damals aber nicht anerkannt wurde, durfte sie hier nicht als Erzieherin arbeiten - der Anfang eines jahrelangen Kampfes.
"Der Kindergarten, die "Ecole Maternelle", gehört in Frankreich zur Schule schon dazu. Und die Kinder, wenn die Kinder in den Kindergarten kommen, sind sie stolz sie sagen immer gleich "Je vais à l'école", "Ich geh' in die Schule".
In Frankreich betreut und unterrichtet die Grundschullehrerin Kinder von drei bis elf Jahren und nennt sich "Professeur des Ecoles". Das war der Traumberuf von Monique Janele. Aber kaum hat sie das Diplom in der Tasche, heiratet sie 1974 einen Deutschen und zieht nach Regensburg. Die Bildungssysteme der beiden Länder sind extrem verschieden und die offizielle Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen ist damals noch nicht vorgesehen.
"Die haben mir dann gesagt: Ja, wenn ich das möchte, kann ich noch einmal das Studium von vorne anfangen. Es wird mir vielleicht ein Semester anerkannt. Wollte ich nicht, dann habe ich mich für Biologie interessiert und auch angefangen zu studieren, aber dann kam das erste Kind schon einmal dazwischen und dann habe ich damit aufgehört."
Zwei weitere Kinder folgen und so kommt für Monique Janele eine Vollzeit-Berufsausbildung nicht mehr in Frage. Sie unterrichtet Französisch an der Volkshochschule und in Kindergärten, gibt Nachhilfe, und wird als Märchenerzählerin engagiert.
Inzwischen sind ihre Kinder erwachsen
2005 beschließt die Europäische Union: Jeder EU-Bürger soll seinen Beruf in allen Mitgliedsländern ausüben können. Viel Zeit vergeht bis Deutschland den Beschluss umsetzt. Erst 2012 verabschiedet der Bundestag das Anerkennungsgesetz. Für die pädagogischen Berufe Erzieher und Lehrer sind allerdings die Bundesländer zuständig, die in der Folge eigene Gesetze erarbeiten. Monique Janeles Kinder sind inzwischen erwachsen, da ergibt sich für sie die Gelegenheit, wieder in ihren alten Beruf einzusteigen.
"Eine Freundin, die in einem Kindergarten in Regensburg die Leitung hat, hat mich vor Weihnachten engagiert zum Märchenerzählen, hab' ich mit Freude gemacht und danach haben wir uns noch kurz unterhalten und da fragt sie mich, ob ich denn nicht Lust hätte, bei ihr im Kindergarten zu arbeiten. Ja klar, aber ich weiß nicht, ob ich das darf."
Ende 2012 existiert in Bayern immer noch keine offizielle Anerkennung ausländischer Lehrer- und Erzieherabschlüsse, aber es gibt die Möglichkeit, bei der lokalen Aufsichtsbehörde eine Einstufung zu beantragen: Entweder als pädagogische Ergänzungskraft, also als Kinderpflegerin oder als pädagogische Fachkraft, also als Erzieherin. In Regensburg ist das Amt für die Tagesbetreuung von Kindern zuständig. Monique Janele spricht dort vor.
"Und dann hat mir die Dame erklärt: Ja, auch Lehrer, deutsche Lehrer, wenn die im Kindergarten arbeiten wollen, werden nur als Kinderpfleger anerkannt. Aber bei Ihnen müss mer erst mal schauen, sie haben ja kein deutsches Staatsexamen, müss ma erst mal gucken."
Erst 2014 wird das bayrische Anerkennungsgesetz verabschiedet
Die Verhandlungen ziehen sich hin, als sie das Amt schließlich von ihrer Qualifikation als pädagogische Fachkraft überzeugt hat, ist die Erzieherstelle schon vergeben.
"Und dann zufällig, einen Tag nach meinem 62. Geburtstag, die Sonne schien, ich war voller Elan, habe ich halt die Anzeigen durchgeschaut und eine Ausschreibung gesehen, das war in einem Waldkindergarten und ich dachte, Wald, Natur, genau das was ich brauch'. Ich hab schnell meine Bewerbung dahin gemailt und sofort einen Anruf bekommen, sie sind genau die Frau, die wir suchen, wann können sie vorbei kommen?"
Sie hat den Arbeitsvertrag schon in der Tasche, da legt die Aufsichtsbehörde ihr Veto ein.
"Diese Stelle war nicht Regensburg Stadt, sondern Landkreis Regensburg. Und die arbeiten wohl nicht zusammen, und was die Stadt mir anerkannt hat, das hat der Landkreis nicht anerkannt. Die haben gesagt, nö, sehen wir nicht so. Das heißt, ich habe die Stelle dann nicht bekommen."
Im August 2014, zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, wird das bayerische Anerkennungsgesetz verabschiedet. Nun ist die offizielle Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch für pädagogische Berufe genau geregelt, sie gilt landesweit, zuständig ist die Regierung Niederbayern.
Zusätzlich bleibt in Bayern die Möglichkeit bestehen, sich erst auf eine Stelle im Kindergarten zu bewerben und dann über den zukünftigen Arbeitgeber eine regionale Zulassung zu beantragen. Ein paar Monate später sucht die neu eröffnete Kinderinsel St. Markus in Regensburg Stadt eine Erzieherin:
"Ich hab mich ein bisschen schick gemacht und hab' meine Unterlagen selber hingebracht. Und der Pfarrer war leider nicht anwesend, sondern nur die Sekretärin, aber ich hatte ein sehr nettes Gespräch mit ihr und nachmittags hat mich der Pfarrer schon zurückgerufen, ja, dass er das toll findet und ich soll da mal anrufen zwecks probearbeiten."
Mittlerweile dreifache Großmutter, endlich in Deutschland angekommen
Da Monique Janele vom Jugendamt der Stadt Regensburg schon als pädagogische Fachkraft eingestuft ist, kann sie nun endlich als Kindergärtnerin durchstarten.
"Am Anfang hatte ich eine Springerinnenstelle innerhalb der Kinderinsel und dann ging ne Kollegin, und da wurden eben Stunden frei und dann habe ich Fulltime gearbeitet ab Juli schon letztes Jahr. Und ab September habe ich dann eine Gruppenleitung bekommen und seit Juli auch die stellvertretende Leitung schon."
Inzwischen schon dreifache Großmutter ist sie nun auch beruflich ganz in Deutschland angekommen.
"Ich denk, ich muss bis 67 arbeiten, und danach hoff ich, dass ich noch ein bisschen was dranhängen kann, und hoff, dass ich dann auch noch fit bin."
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