Architektenkammer: Für Franco Stella gilt noch die Unschuldsvermutung

27.08.2009
Es gebe keine neuen Erkenntnisse dazu, ob der Architekt Franco Stella gegen die Vergabebedingungen für den Berliner Stadtschloss-Neubau verstoßen habe, sagt Tilman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.
Die Nachprüfung des Wettbewerbs sei bisher noch nicht erfolgt, sagte Prinz. Für die Bundesarchitektenkammer gelte bis dahin die Unschuldsvermutung: "Also solange nichts Gegenteiliges bewiesen ist, ist das, was Herr Stella in dieser Eigenerklärung angegeben hat, genauso richtig wie auch das, was alle anderen Architekten in dieser Eigenerklärung erst einmal angegeben haben." Es werde jetzt in Frage gestellt, ob das Büro Stella über die in den Wettbewerbsbedingungen geforderten drei Mitarbeiter verfüge.

Die Bundesarchitektenkammer habe sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass quantitative Eignungskriterien wie Bürogröße und Umsatzzahlen bei der Ausschreibung für ein so bedeutendes Bauwerk keine Rolle spielten: "Das Bauministerium ließ sich da aber nicht überzeugen. Wir haben es nur geschafft. die Eignungskriterien so weit wie möglich herunterzufahren. Das endete dann bei diesen drei Mitarbeitern. Nun, muss man sagen, fällt das dem Bauministerium auf die Füße."

Das vollständige Gespräch mit Tilman Prinz können Sie bis zum 27.2.2010 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.