Ärzte protestieren gegen Abschiebung kranker Kinder und Jugendliche
Kranke Kinder sollten nicht in Krisengebiete zurückgeschickt werden, fordert der Sprecher des Berliner Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske. Er kritisierte Teile des Asylpakets II, das der Bundestag gerade verabschiedet hat.
"Wir haben zum Beispiel Kinder und Jugendliche mit Epilepsien, mit Diabetes und anderen chronischen Erkrankungen", berichtete der Arzt Jakob Maske im Deutschlandradio Kultur von den Erfahrungen im Kollegenkreis. Auch körperliche und geistige Behinderungen gehörten dazu. In der Betreuung fielen vor allem Jugendliche mit posttraumatischen Störungen auf, die an Kinder- und Jugendpsychiater weiter geschickt würden. "Das ist eine Gruppe von Jugendlichen, die jetzt besonders schwer betroffen ist, weil da die Nachweisbarkeit sehr schwierig ist", sagte der Sprecher des Berliner Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte. "Man kann nicht Blut abnehmen und sagen, der hat eine posttraumatische Belastungsstörung oder nicht." Da sei man auf die Aussagen der Kinder und Jugendlichen ebenso angewiesen wie auf ärztliche Gutachten.
Psychiatrische Hilfe nötig
Kinder und Jugendliche hätten nach den furchtbaren Erfahrungen des Kriegsgeschehens einen akuten Behandlungsbedarf, sagte Maske. So könne eine psychische Langzeitstörung vermieden werden. "Kinder haben ja, ein Glück, die Fähigkeit, sehr schnell Dinge auch wieder zu verarbeiten und eben nicht in eine psychische Störung umzubauen", sagte der Arzt. Dafür benötigten sie aber manchmal professionelle Hilfe. "Die ist in den Kriegsgebieten sicherlich nicht zu finden."
Kritik an Asylpaket II
Maske kritisierte das gerade vom Bundestag verabschiedete Asylpaket II und erinnerte daran, dass die UN-Kinderrechtskonvention ganz klar regele, dass es verboten sei, kranke Kinder abzuschieben. Deutschland habe diese Konvention 1992 ratifiziert, sodass diese Regelung damit eigentlich geltendes Recht in Deutschland sei. "Wir würden generell sagen, dass kranke Kinder nicht zurück in unsichere Gebiete geschickt werden sollten", unterstrich Maske die Forderung seines Verbandes. Er sei hoffnungsvoll, dass es noch Nachbesserungen beim Asylrecht geben werde.
Nach dem neuen Gesetz werden bei Abschiebungen generell nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen berücksichtigt, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Diese Erkrankungen müssen künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.