Auktionshaus Lempertz kündigt Berufung an

Heribert Reiners im Gespräch mit Klaus Pokatzky |
Das vom Kölner Landgericht zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilte Auktionshaus Lempertz will in die Berufung gehen. "Lempertz kann und will sich mit diesem Urteil nicht abfinden", sagte der Anwalt des Kunsthauses, Heribert Reiners.
Das Gericht hatte entschieden, dass Lempertz für das versteigerte "Rote Bild mit Pferden" mehr als zwei Millionen Euro an die maltesische Firma Trasteco zurückzahlen muss. Das Bild war dem Expressionisten Heinrich Campendonk zugeschrieben worden, stammte tatsächlich aber von dem Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi.

Er halte den Weg der Entscheidungsfindung für fehlerhaft, so Reiners. Der Anwalt kritisierte vor allem die Auffassung des Gerichts zur erforderlichen Sorgfalt: Demnach hätte in jedem Fall vor einer sicheren Zuschreibung zu Heinrich Campendonk das Bild maltechnisch vor der Auktion untersucht werden müssen. "Das ist aus unserer Sicht ein Novum", so Reiners. "Das werden wir der Überprüfung anheim stellen." Für den gesamten Kunstmarkt stelle sich die Frage, wo man überhaupt anfange mit Untersuchungen. Denn auch der "einfache Kunstsammler" wolle, wenn er ein Werk für 50.000 Euro erwerbe, ein echtes Kunstwerk haben.

Ob tatsächlich das Oberlandesgericht ein Präzedenzurteil fällen wird, ist nach Auffassung des Anwalts offen. Er hält es für möglich, dass Trasteco zwischenzeitlich aus dem Erlös zweier Beltracchi-Immobilien entschädigt wird. "Wir gehen davon aus, dass zeitnah im Rahmen der Abwicklung der Vermögensverhältnisse Beltracchi die Käufer von diesen Gemälden schadlos gestellt werden können", sagte Reiners.

Das vollständige Gespräch mit Heribert Reiners können Sie mindestens bis zum 28.2.2013 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.
Mehr zum Thema