Richterin im Böhmermann-Prozess lässt sich nicht beirren
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat Jan Böhmermann untersagt, große Teile seines Schmähgedichtes auf den türkischen Präsidenten Erdogan zu wiederholen und es damit als Beleidigung gewertet. Das wird von den Feuilletons durchaus unterschiedlich bewertet - und besonders die Richterin bekommt einige Kritik ab.
"Nur hin und wieder lächelte Richterin Käfer […]", schreibt Annette Ramelsberger nicht in einem Justizliebesroman, sondern in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG. Wenn man weiterliest, wird deutlich, dass die Richterin nicht verschämt oder gar kokett lächelte: "Nur hin und wieder lächelte Richterin Käfer im November ironisch, als sich Schertz besonders ins Zeug legte. Gesagt hat sie nichts."
Christian Schertz ist der Medienanwalt, den Jan Böhmermann erst mithilfe eines kleinwüchsigen Darstellers als "Scherz-Anwalt Dr. Christian Witz" in der Sendung "Neo Magazin Royale" satirisch verarbeitete und dessen braver Mandant er dann wurde. Denn in derselben Sendung hatte Böhmermann bekanntlich sein in einen Metakontext eingebundenes Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten vorgetragen, wogegen Recep Tayyip Erdoğan wiederum geklagt hatte. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes wurden eingestellt. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nun aber das Gedicht als Beleidigung gedeutet und Jan Böhmermann untersagt hat, große Teile davon zu wiederholen, bewerten die Feuilletons vom Samstag unterschiedlich.
Das Bundesverfassungsgericht wird das letzte Wort haben
Indem Annette Ramelsberger über die Richterin schreibt, sie sei "bekannt dafür, dass sie sich nicht mehr vom Weg abbringen" lasse, "wenn sie eine Richtung eingeschlagen" habe, "auch wenn sie auf diesem Weg sehr allein" sei, lässt die Journalistin durchblicken, dass sie wenig von diesem Urteil hält. Sie verweist auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der, ganz im Sinne von Böhmermanns Anwalt, gesagt habe, "Satire müsse im 'Gesamtkontext' gesehen werden". Und da beide Gerichtsparteien bis in die höchste Instanz gehen wollen, wird wohl in einigen Jahren eben dieses Bundesverfassungsgericht das letzte Wort in diesem Fall sprechen.
Das Urteil überrascht Michael Hanfeld, den Medienredakteur der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG, dagegen überhaupt nicht. "Jemand, der sich mit der Materie auskennt, hätte das im Fall des 'Schmähkritik'-Gedichts von Jan Böhmermann gewusst und ihm von der Probe aufs Exempel in dieser dumpfen, vor sexuellen Anzüglichkeiten strotzenden Form abgeraten", schreibt der studierte Jurist. "Böhmermann hat seiner Zunft so leider einen Bärendienst erwiesen. Der türkische Staatspräsident Erdogan, den man gar nicht genug kritisieren kann, darf frohlocken."
"Die Politik war schon immer postfaktisch"
Auch Donald Trump kann man gar nicht genug kritisieren. Aber wegen ihm das "postfaktische Zeitalter" auszurufen und zu behaupten, vor seiner Wahl hätten die Menschen rationale politische Entscheidungen getroffen, das hält Elisabeth Wehling für falsch. Im TAGESSPIEGEL überrascht – oder sollte man sagen: schockiert? – die in Kalifornien arbeitende Sprach- und Kognitionsforscherin mit folgenden Sätzen: "Fakten per se waren in der Politik schon immer zweitrangig. Wenn es aufs Ganze geht, verlieren sie."
Wehling begründet das mit einem Begriff aus der Kognitionswissenschaft, dem "frame". Fakten verlören, wenn es aufs Ganze gehe, nicht gegen Emotionen oder Lügen, sondern gegen "frames", gegen "neuronale Deutungsrahmen". Die Wissenschaftlerin belegt das an Beispielen aus Trumps Politik. Aber irgendwann hat es sich auch mal in der Kulturpresseschau ausgetrumpt.
Und wenn nicht, dann helfe ich da eben etwas nach. Mit meinem persönlichen satirischen, alles Böse auslöschenden Schmähgedicht auf den neuen US-Präsidenten:
Gut, das war jetzt sehr kurz und sehr leise. Hat aber den Vorteil, dass es wohl keine Gerichte beschäftigt...