Baden-Württemberg: 2G-Regel an Unis vorläufig gekippt

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in dem Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab dem entsprechenden Eilantrag eines Studenten statt, der nicht geimpft ist und laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss. Aus der Vorschrift ergebe sich nämlich nicht, zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht. Laut Grundgesetz dürften alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht in der Coronaverordnung des Landes greife in dieses Recht ein, weil ungeimpfte Studierende an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten. Einen Antrag des Studenten gegen die Kontaktbeschränkungen und weitere Einschränkungen im Freizeitbereich lehnte der Gerichtshof dagegen ab.