Bänkelsänger

Sie sangen auf Volksfesten von Verbrechen

Das Bild "Die Schaubude" von Honoré Daumier (1808-1879)
Das Bild "Die Schaubude" von Honoré Daumier (1808-1879) © picture alliance / akg-images
Markus Hirte im Gespräch mit Shanli Anwar |
Von Mord und Totschlag handelten die Lieder der Moritatensänger auf Volksfesten der frühen Neuzeit. Das gefiel der Obrigkeit nicht immer, sagt Markus Hirte, Direktor des Kriminalmuseums in Rothenburg. Bis zur heutigen Kunstfreiheit war es ein weiter Weg.
Shanli Anwar: In Bayern, genauer in Rothenburg ob der Tauber, wird es heute im Kriminalmuseum musikalisch zugehen beim Symposium, das den schönen Titel trägt "Rock, Rap, Recht". Wie ist es, wenn die Texte zu Musikstücken juristische Probleme bereiten? Dazu spreche ich jetzt mit dem Veranstalter und Direktor des Kriminalmuseums Markus Hirte. Willkommen in "Studio 9"! Guten Morgen!
Markus Hirte: Guten Morgen und grüß Gott aus Rothenburg!
Anwar: Die Provokation, die Grenzüberschreitungen durch Verherrlichen von Gewalt, das gehört zu bestimmten Spielarten von Raptexten dazu. Blicken wir jetzt mal in die Geschichte zurück: Gibt es ja noch einige Beispiele mehr in der Musik, wie Verbrechen besungen werden?
Hirte: In der Tat, die Geschichte des Verbrechens in der Musik zieht sich in einer roten Linie durch wie etwa andere Themen, Liebe oder Trauer. Wir finden insbesondere ab der frühen Neuzeit ein ganzes Genre, was sich nur mit Verbrechen in der Musik beschäftigt, die Moritaten von den Bänkelsängern. So wurde ab dem 16., 17. Jahrhundert auf Volksfesten über Mord und Totschlag, über Familientragödien und grauenvolle Ereignisse wie Kriege gesungen.
Anwar: Bei den Moritaten, da muss man ja auch an Brecht denken.
Hirte: In der Tat. Bertolt Brecht hat die Moritate in einer Zeit, wo sie am sterben war, weil die neuen Medien, wie Rundfunk, Radio, Fernsehen, aufkamen, wurden die Bänkelsänger arbeitslos, und Brecht hat es geschafft, die Moritate von allem Ulk zu entkleiden und in die Hochliteratur zu transformieren bis hin in die "Dreigroschenoper", wo wir mit Mackie Messer eine Moritat in Reinform haben, die eigentlich jeder von uns kennt.
Anwar: Also das Verbrechen in einem Songtext zu besingen, ist ja wie bei anderen Kunstformen, wie in der Literatur oder im Film und so weiter, ist es ja auch so. Ein Verbrechen zu besingen ist ja erst mal kein Verbrechen selbst. Wo stößt denn dieses Singen oder Berichten über Mordtaten oder ähnliches an Grenzen?
Hirte: In der Vergangenheit stieß es an Grenzen immer dann, wenn es der Obrigkeit zu gefährlich wurde, beispielsweise wenn Fehlurteile besungen wurden oder ein Räuber glorifiziert wurde, gerade im 18., 19. Jahrhundert war das ein großes Thema. Da schritt dann die obrigkeitliche Zensur ein. Heute kann man über alle Verbrechen singen, heute haben wir andere Grenzen, wo wir aufpassen müssen.

"Das ganze Spektrum des Polizeirechts"

Anwar: Was gab es für Konsequenzen früher?
Hirte: Das konnten dramatische Konsequenzen sein. Es konnte zum einen das Verbot sein, überhaupt öffentlich aufzutreten, durchaus auch Strafverfahren, es sind auch Musiker inhaftiert wurden, die es übertrieben haben. Es gab also das ganze Spektrum des Polizeirechts, was durchaus sich auch mit Sitte und Moral beschäftigt hat und dann unliebsame Bänkelsänger auch zur Räson gebracht hat.
Anwar: Von welcher Zeit sprechen wir da genau, als man dafür noch verhaftet werden konnte für solche Texte?
Hirte: Das war in der frühen Neuzeit, das ging bis in das 18. Jahrhundert noch hinein.
Anwar: Sie schlagen in Ihrem Vortrag einen großen Bogen eben von den Bänkelsängern zu Rammstein auch. Kann man da Gemeinsamkeiten eigentlich auch ausmachen, wie zum Beispiel provoziert wird oder wie Grenzen überschritten werden?
Hirte: Also wir können viele Parallelen ziehen. Zum einen natürlich das Thema der Grenzüberschreitung, denn die Bänkelsänger seinerzeit mussten Aufmerksamkeit erregen, damit sie ihre Stücke vortragen konnten, bezahlt wurden, ihre Flugblätter verkaufen, die besungen hatten. Das heißt, sie mussten an die Öffentlichkeit gehen, sie mussten spannende, packende Themen besingen. Das ist heute in der Musik ja auch ein Thema, Werke zu verkaufen. Zum anderen waren aber die Bänkelsänger Vorreiter der Multimedialität, wie beispielsweise auch Bands wie Rammstein, die ja virtuos die Klaviatur von Videoclips spielen und da durchaus beide in ihrer Zeit Vorreiter der Multimedialität waren.

Der Bänkelsänger zeigte auf die große Tafel

Anwar: Und wie sah Multimedia früher aus?
Hirte: Heute würden wir schmunzeln, weil wir an die Schule des 19. Jahrhunderts denken. Der Bänkelsänger sang sein Lied, hatte einen Zeigestock und große Tafeln hinter sich aufgestellt und zeigte mit dem Zeigestab auf das jeweilige Bild der Großtafel, wo das Verbrechen bildlich dargestellt war. Man hatte also ein Fernseherlebnis. Wir würden heute sagen: Public Viewing in Reinform durch ein Vortragserlebnis mit Musik, mit Bild und mit Gestik und Mimik.
Anwar: Wahrscheinlich sogar ein Vorläufer für MTV und andere Formen von Musikfernsehen. Wir diskutieren ja auch oft über die Frage, wo die Freiheit der Kunst endet oder beziehungsweise wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Sie haben es schon angesprochen, die Gefahr, ins Gefängnis zu kommen, war früher größer. Also hat sich im Grunde im Verlauf der Jahrhunderte der Bezug zur Freiheit der Kunst verändert?
Hirte: Hat sich auf jeden Fall verändert. Dass wir heute ein Grundrecht haben, Artikel 5, Absatz 3, die Kunstfreiheit, die schrankenlos gewährleistet ist, dafür haben unsere Vorfahren lange gestritten und gekämpft. Es ist ein ganz hohes Gut, die Kunstfreiheit. Allerdings lebt auch der Künstler nicht alleine in der Welt. Seine Kunstfreiheit hat Schranken, die beispielsweise in der Menschenwürde von anderen zu sehen sind. Das Thema Erdogan und Böhmermann ist ja auch in aller Munde, wo die Menschenwürde tangiert ist oder andere bedeutende Grundrechte, persönliche Integrität und ähnliches. Da muss dann auch bei einer Abwägung von Rechten die Kunstfreiheit gegebenenfalls zurücktreten.
Anwar: Markus Hirte, Direktor des Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber über das Symposium "Rock, Rap, Recht", das heute übrigens um 14 Uhr beginnt, falls jemand in der Nähe wohnt. Ich danke Ihnen für das Gespräch!
Hirte: Ich bedanke mich auch!
Anwar: Und noch ein kleiner Hinweis: Das Symposium ist übrigens frei von Eintritt.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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