Ballermann-Sängerin Müller wegen Zeigen des Hitlergrußes zu Geldstrafe verurteilt

Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller soll wegen Zeigens des Hitlergrußes 80.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Leipzig urteilte am Freitag, die 36-Jährige habe Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet und sich damit schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller war im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rocker-Gruppierung aufgetreten, die laut Gericht dem rechten Milieu zuzuordnen ist. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Nazi-Parolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt "Zickezacke" gerufen, was vom Publikum mit "Heil, Heil, Heil"-Rufen beantwortet worden sei. Müller bestritt die Vorwürfe. Da bei ihr Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie außerdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.