Barrierefreiheit für Online-Publikationen ab Juni 2025 Pflicht

    Computertastatur mit drei weißen Grafiken auf blauem Grund: ein Rollstuhl, eine Person mit Langstock, und einem Symbol für Schwerhörigkeit
    Viele Onlineshops sind noch nicht barrierefrei. Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind laut einer Untersuchung von Google und der Aktion Mensch nicht barrierefrei © Getty Images / abdoudz
    Mitte 2025 wird die Barrierefreiheit für Online-Publikationen Pflicht. Produkte müssten dann so in Online-Shops auffindbar sein, dass sie von Menschen mit visuellen oder anderen Einschränkungen gut genutzt werden können. Das berichtet das Börsenblatt. Leserinnen und Leser benötigten etwa Informationen zur Zugänglichkeit eines E-Books - bevor sie das Buch kaufen. Beschreibende Metadaten sollten erklären, wie zugänglich eine Publikation ist, etwa ob alternative beschreibende Bildtexte oder ein vollständiges Inhaltsverzeichnis vorhanden sind. Zu typischen Funktionen eines Lesesystems sollten Anpassungen der Schriftgröße auf Bildschirmen oder die durch eine Software unterstützte Vorlesefunktion eines E-Books gehören. Eine Anleitung, wie und in welchen Datenformaten die Barrierefreiheit von Buchprodukten für Verlage und Leser am besten realisiert werden kann, stellt das Börsenblatt auf seiner Internetseite zur Verfügung.