Motto: "Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion"
Eine Gesetzesreform zur Teilhabe ist die zentrale Forderung der heutigen Demonstrationen für eine Gesellschaft, die die Gleichberechtigung aller ermöglichen soll. Ziel sind Mitsprache und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.
Unter dem Motto "Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion" findet am heutigen 20. Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Demonstration vor dem Bundeskanzleramt in Berlin statt. Inklusion räumt jedem Menschen die Möglichkeit ein, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.
Auch die Vizepräsidentin des Bundestages und Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, drängt im Deutschlandradio Kultur auf die Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes. Dabei gehe es um einen Nachteilsausgleich durch den Staat für Menschen mit Beeinträchtigungen. "Der Mensch ist ja nicht an sich behindert, sondern die Umwelt behindert, dass er mit seiner Beeinträchtigung mitmachen kann. Und ein Bundesteilhabegesetz, stellt die Teilhabe in den Mittelpunkt", so Schmidt.
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten schnell geschaffen werden, damit klar werde, dass Barrierefreiheit und Teilhabe Grundrechte seien. "Es geht nicht um Fürsorge, wir müssen nicht anderen karitativ helfen, damit sie auch ein bisschen zu uns gehören", betonte Schmidt. Grundanspruch des Gesetzes sei, dass jeder am Leben teilhaben können solle – "an der Schule, an Bildung, am Beruf, an Gesellschaft, im Alter oder in der Jugend".
In ihren Eckpunkten für ein Bundesteilhabegesetz fordert die Lebenshilfe eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die aus der Sozialhilfe herausgelöst werden soll - auch um die gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu betonen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat die Politik aufgerufen, Menschen mit Behinderung bei einer Gesetzesreform für eine bessere Teilhabe stark einzubeziehen. So sehe es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vor, die Deutschland vor fünf Jahren ratifiziert habe, erklärte DBR-Sprecher Adolf Bauer am Freitag.
cwu