Baurechtsnovelle soll die Musikclub-Kultur verbessern
Vergnügungsstätten - das sind baurechtlich gesehen Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos - und Musikclubs. Für die Musikclubs wird der Status jetzt verbessert: Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Danach gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Clubs. Damit werde auch deren kulturelle Bedeutung anerkannt, hieß es von Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Die Grünen-Politikerin sprach von einer guten Nachricht, da in Musikclubs Kultur gelebt werde. Sie brächten Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und förderten ein Zusammenleben in Vielfalt. Clubkultur könne nun in der Stadtentwicklung eine andere und größere Rolle spielen. Die Novelle soll in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.