BDA-Hauptgeschäftsführer fordert Nachbesserungen am Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände(BDA), Reinhard Göhner, hat Veränderungen am Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz gefordert. Er kritisierte das geplante Verbot verdeckter Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Die gezielte Videoaufnahme bei einem konkreten Straftatverdacht müsse möglich sein. Wenn beispielsweise in einem Lager oder an einer Kasse immer wieder etwas entwendet werde, müsse der Arbeitgeber handeln können und nicht gleich zur Aufdeckung auf die Polizei verwiesen werden.

Der Gesetzentwurf untersage Videoaufnahmen nicht prinzipiell. So könnten Kameras weiterhin in allen öffentlichen Verkaufsräumen eingesetzt werden. "Die Frage ist nur: Kann das auch gezielt zum Beispiel in einem Lagerraum erfolgen, in dem immer wieder Diebstähle vorgekommen sind und konkrete Verdachte vorliegen? Da muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden", betonte Göhner.


Das vollständige Gespräch mit Reinhard Göhner können Sie bis zum 25.1.2011 als
[url=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/08/25/drk_20100825_1714_5a0cb4de.mp3
title="MP3-Audio" target="_blank"]MP3-Audio[/url] in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.