Beratung der Banken bleibt mangelhaft
Der Gesetzgeber verlangt, dass Banken "anleger-" und "anlagegerecht" beraten sollen. Anlegergerecht heißt, dass sie wissen sollten, wen sie als Kunden vor sich haben, sie sollten seine persönliche finanzielle Situation kennen und dürfen dem Kunden somit auch nur Anlageprodukte empfehlen, die zu ihm passen.
Anlagegerecht heißt, dass die Kundenberater über die Vor- und Nachteile, über die Chancen und Risiken eines Anlageprodukts und dessen Kosten informieren müssen. Soweit die gesetzlichen Vorgaben.
Doch zeigt eine heute veröffentlichte Untersuchung der Stiftung Warentest, dass die Praxis der Anlageberatung in Deutschland weiterhin einem solchen Ideal nicht sehr nahe kommt. Ganz im Gegenteil: Bei den verdeckten Beratungsgesprächen der Stiftung Warentest hat keine der 21 untersuchten Banken eine gute Bewertung erhalten. Nur drei erhielten knapp die Schulnote drei. Allen anderen fielen mehr oder weniger durch. Nicht berücksichtigt würden selbst die elementarsten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. So würden über die Hälfte der Banken nicht ausreichend nach der finanziellen Lage der Kunden fragen. Und ein Drittel der gestesteten Banken schaffte es nicht einmal, ihren Kunden zu vermitteln, dass mehr Rendite immer auch mit mehr Risiko verbunden ist.
Wichtig sei es daher, dass die Kunden gut vorbereitet in ein solches Anlagegespräch gingen. Zudem hofft man auf weitere Initiativen des Gesetzgebers für einen besseren Verbraucherschutz in diesem Bereich.
Erste Schritte dazu sind eingeleitet: So müssen ab Januar Beratungsgespräche protokolliert werden. Kunden sollen ein solches Protokoll in einem möglichen Streitfall als Beweismittel verwenden können. Außerdem verjährt eine Falschberatung durch eine Bank seit vergangenem August nicht mehr automatisch nach drei, sondern im äußersten Fall erst nach zehn Jahren. Dies seien erste Schritte in die richtige Richtung, so das Fazit der Stiftung Warentest.
Doch zeigt eine heute veröffentlichte Untersuchung der Stiftung Warentest, dass die Praxis der Anlageberatung in Deutschland weiterhin einem solchen Ideal nicht sehr nahe kommt. Ganz im Gegenteil: Bei den verdeckten Beratungsgesprächen der Stiftung Warentest hat keine der 21 untersuchten Banken eine gute Bewertung erhalten. Nur drei erhielten knapp die Schulnote drei. Allen anderen fielen mehr oder weniger durch. Nicht berücksichtigt würden selbst die elementarsten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. So würden über die Hälfte der Banken nicht ausreichend nach der finanziellen Lage der Kunden fragen. Und ein Drittel der gestesteten Banken schaffte es nicht einmal, ihren Kunden zu vermitteln, dass mehr Rendite immer auch mit mehr Risiko verbunden ist.
Wichtig sei es daher, dass die Kunden gut vorbereitet in ein solches Anlagegespräch gingen. Zudem hofft man auf weitere Initiativen des Gesetzgebers für einen besseren Verbraucherschutz in diesem Bereich.
Erste Schritte dazu sind eingeleitet: So müssen ab Januar Beratungsgespräche protokolliert werden. Kunden sollen ein solches Protokoll in einem möglichen Streitfall als Beweismittel verwenden können. Außerdem verjährt eine Falschberatung durch eine Bank seit vergangenem August nicht mehr automatisch nach drei, sondern im äußersten Fall erst nach zehn Jahren. Dies seien erste Schritte in die richtige Richtung, so das Fazit der Stiftung Warentest.