Berliner Senat findet Aufträge an Journalisten in Ordnung

    Blick auf ein ARD-Logo an einem Gebäude
    Laut Berliner Senatskanzlei, können Medienschaffende der öffentlich-rechtlichen Sender unter bestimmten Umständen auch für den Senat arbeiten. © Imago/Michael Gstettenbauer
    Der Berliner Senat sieht in der Beauftragung von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für einzelne Aufgaben keinen Verstoß gegen deren Unabhängigkeit. Aus Sicht des Senats könnten Medienschaffende "von staatlicher Seite für klar definierte Aufgaben, in eindeutiger Trennung zu ihren sonstigen Tätigkeiten engagiert werden", heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Antwort der Senatskanzlei auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Voraussetzung sei, dass die dafür notwendigen Bedingungen wie etwa Vertragsfreiheit gegeben sind. Der Chef der Senatskanzlei, Severin Fischer (SPD), erklärte in der Antwort, "diese klar definierten Engagements stellen keine staatliche Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der betreffenden Personen dar". Die Aufträge stünden nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks. Laut Senatskanzlei wurden zwischen 2018 und 2022 knapp 60 Aufträge wie etwa Moderationen bei Veranstaltungen an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vergeben.