Bewerbungen für Immaterielles Kulturerbe

    Fünf Männer stehen auf einem Holzfloß, der im Fluss treibt.
    Im vergangenen Jahr hatte die UNESCO die Flößerei zum immateriellen Kulturerbe erklärt © picture alliance / dpa / Dieter Leder
    Menschen in ganz Deutschland können jetzt wieder ihre kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorschlagen. Darauf haben die Kultusminister und die deutsche UNESCO-Kommission hingewiesen. Zum Immateriellen Kulturerbe gehören Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst derzeit 144 Einträge. Um aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober.