BGH-Urteil gegen Facebook

Auch Löschen braucht Regeln

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Auf einem Computerbildschirm bewegt sich der Cursor durch ein Facebook-Menü zum Melden von problematischen Kommentaren. Der Cursor befindet sich auf dem Menüpunkt "Beleidigung / Üble Nachrede".
Facebook braucht neue Geschäftsbedingungen. Derzeit können Hasskommentare zwar gemeldet werden, das soziale Netzwerk darf sie aber vorerst nicht löschen. © picture alliance / dpa-tmn / Andrea Warnecke
Von Christopher Ophoven · 29.07.2021
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Facebook wird oft vorgeworfen, zu wenig gegen Hasskommentare zu tun. Nun urteilte der Bundesgerichtshof, dass in zwei Fällen zu schnell gelöscht worden sei. Es ging dabei um rassistische Posts. Christopher Ophoven findet die Entscheidung trotzdem gut.
Auf den ersten Blick sind die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) kaum nachvollziehbar. Facebook muss die Löschung eindeutig rassistischer Kommentare rückgängig machen. In einem der Kommentare werden Migranten pauschal als Mörder bezeichnet. In dem anderen wird unterstellt, Migranten könnten morden und vergewaltigen, ohne dafür belangt zu werden. Das ist eindeutig rassistisch. Und es ist gut, dass Facebook diese Kommentare gelöscht hat.
Für den BGH liegt das Problem aber woanders: Er moniert, dass Facebook Kommentare löscht, ohne das überhaupt auch nur mitzuteilen. Die Nutzer bekommen eine Löschung nur mit, wenn sie es selbst bemerken. Eine Möglichkeit, sich zu der Löschung oder sogar Sperrung zu äußern, gibt es auch nicht.

Nutzerrechte gestärkt

Genau das muss Facebook jetzt ändern, sagt der BGH. Die Geschäftsbedingungen, so wie sie aktuell lauten, sind unwirksam. Das bedeutet: Erst wenn Facebook diese ändert, darf es wieder Beiträge löschen.
Die sozialen Netzwerke müssen den Betroffenen offenlegen, wie sie handeln. Nutzer, deren Kommentare gelöscht wurden, werden sich künftig wohl auch viel einfacher beschweren können.
Das ist gut: Die Nutzerrechte werden gestärkt. Denn es passiert gar nicht so selten, dass Facebook Kommentare löscht, die nicht wirklich zu beanstanden sind – weder aus juristischer noch aus geschmacklicher Sicht.

Löschung von Hasskommentaren - Offene Kommunikation ist wichtig [Audio]
Im neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist bereits geregelt, dass man – nicht vor, aber – nach einer Kommentarlöschung oder Accountsperrung widersprechen kann, sagt Karolin Schwarz, Journalistin und Autorin des Buchs "Hasskrieger". Wichtig sei in jedem Fall eine offene Kommunikation mit den Userinnen. Eine Verdrängung von Hassrednern auf alternative Plattformen wie Telegram sieht sie nicht nur negativ. Denn dort würden ihnen zumindest ihr altes Publikum verloren gehen.

© Unsplash / Glen Carrie
Facebook ist kein Einzelfall: Bei der Schwester Instagram und dem Konkurrenten Youtube ist es exakt das Gleiche. "Overblocking" wird das genannt. Einen Anteil daran haben die Algorithmen der Netzwerke, die anscheinend selbstständig Kommentare beseitigen.
Dieses Problem wird aber auch nach dem Urteil des BGH bestehen bleiben. Denn es besagt auch: Soziale Netzwerke dürfen Kommentare löschen – auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind, sondern manchmal auch nur vermeintlich gegen die Gemeinschaftsregeln der Netzwerke verstoßen.

Keine schönen Aussichten

Die Unternehmen müssen nicht alles hinnehmen, denn nicht jeder rassistische Kommentar verstößt auch direkt gegen Gesetze. Facebook kann sich also nicht weiter damit herausreden, das Netzwerk dürfe gar nicht so viel löschen.
Das Urteil hat aber auch einen Haken. So lange die Geschäftsbedingungen von Facebook nicht überarbeitet werden, kann jeder Nutzer tun und lassen, was er will – solange es nicht eindeutig gegen geltendes Recht verstößt.
Die nächsten Monate werden also anstrengend für alle, die sich auf Facebook bewegen. Gerade jetzt sind das mit Blick auf die Bundestagswahl und den damit verbundenen Diskussionen keine schönen Aussichten.
Was das Urteil übrigens nicht löst: Wo fängt Meinungsfreiheit an und wo hört sie auf? Das ist in vielen Fällen eine Einzelentscheidung, die weiterhin vor Gerichten getroffen werden muss.
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