„Wittenberger Judensau“ muss nicht entfernt werden
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Die als „Judensau“ bekannte Schmähplastik darf an der Stadtkirche Wittenberg bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Kläger hatte die Abnahme gefordert, weil das Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert das Judentum diffamiere.