Nervig, aber notwendig
03:31 Minuten
Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren Verbraucherschutzklagen im rechtlichen Rahmen – das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Das ist richtig so, auch wenn der Verein manchmal nervt, meint Nadine Lindner.
Wer sich die Schlagzeilen über die Deutsche Umwelthilfe der letzten Jahre und Monate anschaut, der stellt zwei Dinge fest. Erstens: Die DUH nervt. Dieselfahrer, Autoverkäufer, Landes- und Bundesregierungen, alle müssen sich die geltenden Grenzwerte ständig wieder unter die Nase reiben lassen.
Und zweitens: Die DUH bekommt dann auch noch häufig Recht vor Gericht. Und das nervt dann viele noch mehr. Heute war es mal wieder so weit.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist unzweifelhaft ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe, das liegt auf der Hand. Denn, so die Entscheidung, sie bewegt sich mit ihren Verbraucherschutzklagen im rechtlichen Rahmen. Im Konflikt ging es um ein Autohaus, das die DUH im Rahmen einer Stichprobenüberprüfung abgemahnt hatte. Der Verkäufer hatte im Internet nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.
Die DUH nervt und die DUH hat Recht bekommen
Die DUH darf ähnlich wie Verbraucherzentralen oder der Mieterbund klagen. 400 Gerichtsverfahren führt die DUH im Jahr, 20 Branchen überwacht sie stichprobenartig, am Ende generiert sie ein Viertel ihrer Einnahmen, knapp 2,2 Millionen Euro, daraus.
Seit heute steht fest: Durch die Abmahnungen werden nicht politische Kampagnen quer finanziert oder dem Geschäftsführer ein üppiges Gehalt ausgezahlt.
Und auch die viel zitierten und damit viel kritisierten Spenden des japanischen Autoherstellers Toyota, die die DUH erhalten hatte, rechtfertigen nicht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Es sei nur ein Bruchteil der Einnahmen und Toyota werde nicht geschont, sagte das Gericht. Die DUH verwies auf 300 Verfahren gegen Toyota.
Die DUH nervt und die DUH hat Recht bekommen. Auch wenn die größeren politischen Fragen von dieser Entscheidung heute unberührt bleiben.
Denn ihre zentrale Rolle nimmt die DUH nicht als Verbraucherschutzorganisation mit Abmahnpraxis ein, über die heute geurteilt wurde, sondern als Umweltschutzorganisation. Hier führt sie die großen und viel beachteten Prozesse vor den Verwaltungsgerichten.
Im Februar vergangenen Jahres fällte das Bundesverwaltungsgericht sein Grundsatzurteil zu Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge in deutschen Städten. Auch hier bekam die DUH Recht.
Der DUH entkommt man nur mit Regeltreue
Eine "Störgröße" sei die DUH deshalb geworden, räumte Geschäftsführer Jürgen Resch heute ein. Die politischen Gegner der DUH würden das sicherlich schärfer formulieren. Die CDU würde sie am liebsten auf andere Weise mundtot machen.
Der Parteitag forderte im Dezember, dem Verein die Gemeinnützigkeit und das Verbandsklagerecht zu entziehen. Keine Klagen, keine Fahrverbote, so die recht kurzsichtige und politisch gefährliche Gedankenkette der CDU.
Doch diese Frage wurde heute nicht verhandelt. Die Gemeinnützigkeit ist bislang eine politische, keine rechtliche Frage.
Der einzige Weg, der nervigen Deutschen Umwelthilfe im Moment zu entgehen; ist Regeltreue: Sei es bei den Luftwerten in Städten oder den Luftwerten beim Neuwagenverkauf. Das mag nerven. Aber sie ist notwendig, um dem Recht in einem Bereich zur Durchsetzung zu verhelfen, in dem der Staat nicht immer von selbst motiviert ist.