BGH urteilt über "Mannheimer Loch"

Darf ein Kunstloch geschlossen werden?

Das Mannheimer Loch, also die Installation "HHole"hat die Kunsthalle Mannheim für Renovierungsarbeiten zerstört.
Das Mannheimer Loch, also die Installation "HHole"hat die Kunsthalle Mannheim für Renovierungsarbeiten zerstört. © dpa
Carsten Probst im Gespräch mit Max Oppel |
Hat eine Künstlerin ein Recht auf den Erhalt ihres Werkes, wenn es von einem Museum gekauft wurde? Im Falle des zerstörten Kunstwerks "HHole" von Nathalie Braun Barends in Mannheim wird vom Bundesgerichtshof ein beispielhaftes Urteil erwartet.
Weil die Kunsthalle Mannheim zwar im Jahr 2006 ein Kunstwerk der Künstlerin Nathalie Braun Barends kaufte, es einige Jahre später aufgrund von Umbauplänen aber nicht mehr haben wollte und es darum zerstörte, sieht die Künstlerin nun ihr Werk zerstört. Und sie fordert eine Art Entschädigung: 300.000 Euro Schadenersatz. Zwei Gerichte beschäftigte die Klage bereits: Eine Instanz entschied für einen geringeren Schadenersatz für die Künstlerin, eine zweite hob dieses Urteil aber wieder auf. Die grundsätzliche Frage, die es hier gilt zu kläre, ist das Abwägen der Rechte: Hat die Künstlerin eher ein Recht auf ihr Werk und auf dessen Erhalt oder werten die Richter das Hausrecht der Eigentümer höher. Der Bundesgerichtshof hat hier nun das vermutlich letzte Wort, wer Kunst vernichten darf und ob dies Teil des Rechts des Hauses sei, in dem sich das Kunstwerk befindet. Entschieden hat die Kammer am Donnerstag noch nicht.
Kunstkritiker Carsten Probst sieht hier eine sehr schwierige Rechtslage: "Das Besondere an diesem Fall ist, dass eine Institution selber vorangeht und ein Werk, dass ihr irgendwie gehört oder zu Teilen gehört hat, beseitigt, und zwar für Baumaßnahmen." Um solche Streits auszuschließen, würden Auftraggeber oder Käufer meist in die Verträge mit dem Künstler schreiben, dass es ihnen obliege, was danach mit dem Kunstwerk geschehe. Da dies nun hier im Fall der Kunsthalle offenbar nicht geschehen sei, werde dort ein durchaus beispielhaftes Urteil erwartet. Dabei gehe es um die Frage, inwiefern ein Künstler später noch Einfluss haben müsse auf die Verwendung und den Verbleib seines Werks.

Verträge als Grundlage für die Veränderungen am Werk

Nathalie Braun Barends Kunstinstallation "HHole" war in der Öffentlichkeit oft als das "Loch von Mannheim" bezeichnet worden und befand sich bis 2012 in der Decke der Kunsthalle. Durch das Loch und weitere Löcher in den unteren Etagen sollte sich das Licht ausbreiten auf allen sieben Etagen des Gebäudes. Nathalie Braun Barends fordert Schadenersatz für die Zerstörung ihres Werkes, das - wie sie dachte - aufgrund der Absprachen mit der Kunsthalle für immer dort bleiben sollte. 2012 aber zerstörte die Kunsthalle das Werk ohne weitere Abstimmungen mit der Künstlerin.
Kunstkritiker Carsten Probst weist darauf hin, dass die Kunsthalle ihre Absichten der Künstlerin gegenüber hätte erklären müssen, als sie das Werk bei ihr bestellte. Und da die Kunsthalle es offenbar zumindest nicht dokumentiert hatte, müsse das Gericht dies eigentlich in seinem Urteil berücksichtigen.

Künstler fordert Schmerzensgeld

Ein ganz anderer Fall werde derzeit in einem weiteren Prozess verhandelt: Ein Künstler fordert hier Schmerzensgeld, weil ein Betreiber die sogenannte Schwarzlicht-Minigolfanlage eines Künstlers verändert hatte. Der Künstler klage hier, weil sein Werk verändert wurde, so Probst. Hier allerdings handle es sich um einen klaren Eingriff in das Werk des Künstlers. Interessant sei hier, dass das Kunstwerk eben auch in Gebrauch ist, sodass die Richter dies auch hier beachten müssten.
(sru)
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