BGH urteilt zu Eigenbedarfskündigungen

Mieterbund fordert klare Regeln für Härtefälle

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In Berlin-Neukölln haben Bewohner ein Banner mit der Aufschrift "Milieuschutz" an den Balkon ihrer Wohnung gehangen.
Protest gegen Verdrängung: Viele Mieter befürchten, wegen Eigenbedarfs ihre Wohnung zu verlieren. © Imago / Müller-Stauffenberg
Lukas Siebenkotten im Gespräch mit Nicole Dittmer |
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Wenn Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, können sie Härtefälle geltend machen. Dies müsse mit Gutachten genau geprüft werden, verlangt der Bundesgerichtshof. Für Lukas Siebenkotten vom Mieterbund ist dies ein Schritt zurück.
Die Richter des Bundesgerichtshof (BGH) haben am Mittwoch entschieden, dass Gerichte bei Eigenbedarfskündigungen nicht pauschal urteilen dürfen, sondern ganz genau prüfen müssen, ob ein Härtefall vorliegt. Verhandelt wurde über zwei erstinstanzliche Urteile, die von den Karlsruher Richter aufgehoben wurden. Dies seien nicht gründlich genug begutachtet worden, hieß es in der Begründung.
Für Mieter sei mit dem BGH-Urteil nichts klarer geworden, kritisiert Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur. Das Gericht habe deutlich gemacht, "dass im Einzelfall abgewogen werden muss". Das gelte vor allem bei Krankheit. Dann müsse zukünftig fast immer ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

"Gerichte mussten auslegen was Härte ist"

Dies war bei den verhandelten Fällen nicht geschehen. Für Siebenkotten reichen solche Gutachten aber nicht aus. Er plädiert für allgemeine Kriterien: "Wir haben nun gar keine Richtschnur, wann Eigenbedarf zieht – und wann nicht", so der Jurist. "Das Gericht sagt nicht, dass ist generell der Fall, sondern im Einzelfall muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden."
Bisher mussten die Gerichte zwischen den Rechten der Eigentümer und der Mieter abwägen. Dabei konnten Bewohner etwa bei Krankheit einen Härtefall gelten machen. Doch auch diese Regelung sei nicht eindeutig genug, meint Siebenkotten. Das Gesetz schreibe lediglich über den Härtefall, "die Gerichte müssten dann auslegen, was Härte ist und was keine", so der Mieterbund-Direktor.
Besser wäre es, laut Siebenkotten, wenn im Gesetz genau stünde, was ein Härtefall ist. "Dann müssten dies die Gerichte nicht hinterher im Einzelfall durchdeklinieren." Aber: "Mit der bisherigen Härtefallregelung konnte man etwas anfangen."
(rzr)

Lukas Siebenkotten ist Jurist und arbeitet als Rechtsanwalt in Krefeld. Seit 2008 ist der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) sowie Chefredakteur der "MieterZeitung". Er ist zudem seit vergangenem November Vorsitzender des Verwaltungsrats des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

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