Brandenburg verabschiedet Parité-Gesetz

Ein mutiger Vorstoß

Die Parlamentarier in Potsdam beraten auf der Landtagssitzung im Plenarsaal.
Politik eine Männerdomäne? In Brandenburg soll sich das ändern. © dpa-Zentralbild / Bernd Settnik
Von Vanja Budde |
In Brandenburg müssen Parteien ab der Landtagswahl 2024 gleich viele Frauen wie Männer aufstellen.  Bis dahin werde es ja wohl zu schaffen sein, Kandidatinnen gezielt aufzubauen, kommentiert Vanja Budde.
"Ein großer Sieg für die Demokratie" jubelt Brandenburgs Parlamentspräsidentin Britta Stark. Und sie hat Recht: 100 Jahre Frauenwahlrecht und immer noch dümpeln die VolksvertreterInnen in den Parlamenten bei kümmerlichen 30 Prozent. Und nicht nur das: Die Zahlen sind sogar rückläufig. Weil Parteien wie CDU, FDP und AfD bis zu 80 Prozent Männer in ihren Fraktionen sitzen haben.
Im Potsdamer Landtag haben CDU und AfD gegen das Gesetz gestimmt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Nur 5 der 21 Unions-Abgeordneten sind weiblich, bei den 9 AfD-Abgeordneten sind es gerade einmal 2. Auch auf der aktuellen Landesliste der sogenannten "Alternative" für Deutschland für die Landtagswahl am 1. September muss man Politikerinnen mit der Lupe suchen.
So wird das auf absehbare Zeit nichts mit der Parität, meine Herren, da helfen auch freiwillige Quoten von SPD, Linken und Grünen auf Dauer nicht weiter. Oder wollen wir etwa noch einmal 100 Jahre warten, bis die Hälfte der Bevölkerung entsprechend in den Parlamenten vertreten ist und die Ausrichtung der Politik mit bestimmt?
Die Kritiker heulen nun auf, Männer würden diskriminiert, wenn ein Gesetz den Parteien paritätische Landeslisten vorschreibt. Wirklich? Wenn sie statt 80 Prozent "nur" noch die Hälfte der Fraktionssitze inne haben? Frauen können da nur müde lächeln.

Ein solcher Eingriff ist verhältnismäßig

Die Kritiker monieren, die Quote verstoße gegen das Grundgesetz, das eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts verbietet. Aber gerade die Gleichstellung von Frauen in der Politik wird ja angestrebt. Die nicht im Landtag vertretenen Piraten und die Jungen Liberalen wollen nun vor das Verfassungsgericht ziehen, um das Gesetz zu kippen: Es greife massiv in die Organisationsfreiheit der Parteien ein.
Das ist richtig, doch auch die Gleichstellung von Mann und Frau auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist ein hohes Gut. Um die zu erreichen, ist ein solcher Eingriff in die Gestaltung von Kandidatenlisten verhältnismäßig.
Was denn, barmen nun die Kritiker, wenn sich nicht genug Kandidatinnen finden? Ganz einfach: Frauen aktiv fördern, die weibliche Sicht auf Politik zum Zuge kommen lassen, nicht die aussichtsreichen Listenplätze hinter den Kulissen in Herrenrunden vermauscheln. Den schönen Worten, man wünsche sich ja dringend mehr weibliches Engagement in der Politik, Taten folgen lassen.
Dafür sind noch fünf Jahre Zeit, greifen soll das Parité-Gesetz erst zur Landtagswahl 2024. Bis dahin wird es ja wohl zu schaffen sein, Kandidatinnen gezielt aufzubauen. Wenn nicht freiwillig, dann eben gezwungenermaßen.
Denn mit Soll-Vorschriften und Selbstverpflichtungen der Parteien kommt die weibliche Teilhabe an der politischen Gestaltungsmacht ja genau so wenig voran, wie die Anzahl der Frauen in den Vorständen der DAX-Konzerne und auf C4-Professuren.
Bleibt zu hoffen, dass der mutige Vorstoß der Frauen von SPD, Linken und Grünen in Brandenburgs Parlament vor dem Verfassungsgericht Bestand hat.
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