Staatstrojaner und Voyeurismus bei der Fußball-EM
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Mehr Behörden dürfen Staatstrojaner zur Ermittlung benutzen. Was heißt das für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern? Bei der EM ist ein Spieler vor den Augen der Welt kollabiert und wurde reanimiert. Ist das noch ethische Berichterstattung?
Staatstrojaner sorgten bereits vor einigen Jahren für Aufregung. Es geht darum, digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern zu überwachen, um nach Beweisen für Straftaten zu suchen. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre handelt, waren mit dem Einsatz der Software harte Auflagen verknüpft. Nun hat der Bundestag neue Befugnisse beschlossen, um die Nutzungsmöglichkeiten für Behörden zu erweitern.
Die Gesetzesnovelle wird jedoch durchaus kritisch gesehen. So gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Darüber sprechen wir mit Ralf Poscher, Direktor am Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Und auch auf technischer Ebene sei der Einsatz von Trojanern nicht unproblematisch, so die Kritik, da er zu einer Schwächung der digitalen Infrastruktur in Deutschland führen könnte. Diesen Vorwurf schätzt Linus Neumann vom Chaos Computer Club für uns ein.
Selbst innerhalb der großen Koalition gab es Stimmen gegen die Erweiterung der Befugnisse – unter anderem von SPD-Parteivorständin Saskia Esken. Kirsten Lühmann von der SPD, Bundestagsmitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, spricht darüber, warum die Fraktion trotzdem für den Staatstrojaner gestimmt hat.
Kampf mit dem Tod und Millionen sehen zu
Bei der Fußball-EM ist der dänische Nationalspieler Christian Eriksen auf dem Feld kollabiert und musste reanimiert werden. Die Fernsehkameras, die von der UEFA kontrolliert werden, haben dabei minutenlang gefilmt, was auf dem Platz passierte. So konnte ein weltweites Publikum sehen, wie die Rettungssanitäter um das Leben des Mittelfeldspielers kämpften.
Dieser Vorfall wirft auch medienethische Fragen auf. Wieviel Privatsphäre muss in so einem Fall gewahrt werden? Kann man Zuschauern, darunter vermutlich auch Kindern, zumuten, so etwas zu sehen? Hier zeigen sich die Grenzen zwischen berechtigter journalistischer Berichterstattung und Voyeurismus bei einer Tragödie. Über diesen schmalen Grat sprechen wir mit dem Sportjournalisten Klaas Reese und mit Dr. Jessica Heesen, Medienethikerin an der Universität Tübingen.
Das Team
(hte)