Für Sportvereine wird es immer schwieriger
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Sportvereine haben es schwer in der Coronapandemie. Sie könnten Menschen gesundheitlich helfen, doch birgt das Training auch die Gefahr der Ansteckung. Nun geht es erst einmal darum, durch den Lockdown zu kommen.
Frank-Michael Rall beschreibt ein Dilemma. Der Pressesprecher des Landessportbundes NRW kennt die derzeitigen Sorgen der Sportvereine nur zu gut. Denn der Breiten- und Freizeitsport liegt derzeit völlig am Boden:
"Wir sind darauf erpicht, dass es möglichst vernünftig und bald weitergeht. Denn Sporttreiben, die Verbindung von Bewegung und Gesundheitsaspekten, darüber müssen wir nicht sprechen. Hier sind wichtige Dinge, die man benötigt. Und natürlich steht auch die gesellschaftspolitische Rolle des Sports für Kinder und Jugendliche bis hoch zu den Senioren außer Frage. Deswegen kämpfen wir auch auf diesem Gebiet, dass der Sport baldmöglichst wieder in einer guten Form im Verein stattfinden kann."
Dabei hatten die Vereine und Sportlandesverbände nach dem ersten Lockdown zwischen März und Mitte Mai intensiv an umfassenden Hygienekonzepten gearbeitet, um Ansteckungen in Sportkursen zu verhindern. Zu Recht empfahlen Sportwissenschaftler und -mediziner wie Hans-Georg Predel von der Deutschen Sporthochschule Köln, Sportangebote keinesfalls zu streichen.
Korrektur bei Übungen
Aber die vielfältigen Onlineangebote, die auch viele Sportvereine noch auf die Schnelle zusammengestrickt hatten, um keine Mitglieder zu verlieren, können Kurse in der Halle oder auf dem Sportplatz nicht ersetzen:
"Dieser Gruppeneffekt, der positive Effekt auf die Psyche ist ganz wichtig. Dazu kommt natürlich die Qualitätssicherung. Wir wissen, dass immer wieder auch Korrekturbedarf bei einzelnen Übungen bestand. Das alles kann man nicht im häuslichen Trainingsraum kontrollieren. Hier ist die körperliche Präsenz von Bedeutung für die Qualität. Was es für die Psyche bedeutet, kann man gar nicht hoch genug einschätzen."
Dennoch standen und stehen die Sportverbände und -vereine hinter den vom Bund- und den Landesregierungen beschlossenen Lockdown-Maßnahmen. Noch. Selbst Lockerungen, wie sie von einigen Landesregierungen – so auch vom Berliner Senat – im Präventions- und Rehabilitationssport beschlossen und von einigen Anbietern auch dankbar angenommen wurden, lehnen die Sportverbände ab.
"Die aktuellen Öffnungen, die gegeben sind, sind natürlich Vorbedingungen, die gestellt sind, die unsere Zielgruppen vor zunehmende Schwierigkeiten stellen", erklärt Reinhard Schneider vom Behinderten- und Rehasportverband NRW. "Damit meine ich nicht nur die Abstandsregeln, die eingehalten werden müssen, sondern auch die eingeschränkten Möglichkeiten, Sportgeräte und Hilfsmöglichkeiten zu benutzen, und natürlich auch eine Überforderung für die Übungsleiter."
Angst vor Ansteckungen
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat inzwischen den Rehasport in der Gruppe wieder verboten. Nur: Wie soll es weitergehen? Wie lange können es sich die Vereine leisten, den Sportbetrieb ruhen zu lassen und weiter Mitglieder zu verlieren?
Der Schaden für die Vereine, aber auch für das Gesundheitssystem ist schon jetzt enorm. Jeder Tag ohne Sport heißt auch, dass die Gesundheit der Menschen leidet und bewegungsbedingte Erkrankungen begünstigt oder Heilungsprozesse verzögert werden.
Andererseits: Nicht auszudenken, wenn sich ein Trainer zum Superspreader und damit im Verein oder auch im Fitnessstudio zum Gesundheitsrisiko für möglicherweise Dutzende andere entwickeln würde.
Für die Vereine und Verbände ist klar, dass – neben kleineren überschaubareren Gruppengrößen und entsprechenden Hygienemaßnahmen – Trainer und Übungsleiter im Sportbetrieb bei den anstehenden Impfprogrammen frühzeitig berücksichtigt werden müssten, betont Friedhelm Julius Beucher der Präsident des Behindertensportverbandes:
"Wenn es um Reihenfolgen geht, dann muss ich natürlich nach der Zielgruppe – Ältere, Heim-, Pflege- und medizinisches Personal – den Bogen weiterspannen, dann kann ich einen Sporttrainer nicht außen vorlassen. Da stelle ich den Trainer auf eine Ebene mit Betreuungskräften, sei es im Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Betreuungseinrichtung."