Bundeskartellamt mahnt Google wegen Datenverarbeitung ab

Wer die Dienste des Google-Konzerns Alphabet nutzt, hat nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht genug Wahlmöglichkeiten, was die Verarbeitung der eigenen Daten betrifft. Deshalb hat die Bonner Behörde das Unternehmen jetzt abgemahnt. Dabei geht es um verschiedene Angebote wie zum Beispiel die Google-Suche, YouTube oder Google Maps. Die Wettbewerbshüter stören sich konkret an der Art und Weise, wie der Konzern Daten für verschiedene Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Google könne auch Daten über zahlreiche Webseiten und Apps von Drittanbietern sammeln, selbst aus sogenannten Hintergrunddiensten von Google, erklärte das Bundeskartellamt. Mit der Abmahnung räume man dem Unternehmen die Möglichkeit ein, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Lösungen vorzuschlagen. Umstritten ist unter Fachleuten, ob die deutsche Behörde für diese Fragen überhaupt zuständig ist oder sie in den Bereich der EU-Kommission fallen.