Länder heben Kooperationsverbot für Hochschulen auf
Künftig kann der Bund ein wenig in die Bildungspolitik hineinregieren - jedenfalls im Bereich der Universitäten. Die Zustimmung der Länderkammer hatte aber ihren Preis.
(Abstimmung im Bundesrat:) "Sachsen – ja. Sachsen-Anhalt – ja. Schleswig-Holstein – ja. Thüringen – ja."
Bundesrats-Vorsitzender: "So, damit stelle ich fest, dass das Haus einstimmig der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt hat, und wir damit eine lange Debatte jedenfalls insoweit zum Abschluss geführt haben."
Weniger als 30 Sekunden dauerte heute die Abstimmung im Bundesrat – dann war eine der größten bildungspolitischen Streitfragen der letzten Jahre Geschichte. Alle Bundesländer stimmten heute der Änderung von Artikel 91 b des Grundgesetzes zu, mit der das sogenannte Kooperationsverbot gelockert wurde, das Bund und Ländern die Zusammenarbeit im Bildungsbereich verbietet. Gelockert wurde es jedoch nur für den Bereich der Hochschulen, und schon dafür waren lange und schwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen Union und SPD notwendig gewesen. Nicht umsonst zitierte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU, heute in der Länderkammer den amerikanischen Erfinder Edison:
"Der sagte, ich zitiere: Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es noch einmal zu versuchen. Und wir haben es noch einmal versucht, und ich denke, dieser zweite Versuch hat sich gelohnt, war alle Mühe wert."
Wanka sprach von einem "enormen Fortschritt für das gesamte Wissenschaftssystem" und einer sinnvollen Weiterentwicklung der föderalen Grundordnung. Nun sei es endlich möglich, gemeinsam strategisch über den Hochschulbereich nachdenken zu können. Bislang waren Kooperationen zwischen Bund und Ländern nur über kurzfristige Vereinbarungen und Pakte möglich.
"Jetzt ist die Möglichkeit, dass es anders gehen kann. Das bedeutet zum Beispiel, wenn wir über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative sprechen, über die Ausgestaltung, dann kann man jetzt ganz anders darüber nachdenken, nicht wieder neuer Wettbewerb, kurze Zeit, sondern überlegen, wo geht der Bund langfristig hinein."
Der Bund übernimmt die Bafög-Kosten
Für die Änderung des Grundgesetzes war in der Länderkammer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig – zuvor war sie bereits vom Bundestag verabschiedet worden. Die Länder hatten sich ihre Zustimmung vom Bund einiges kosten lassen: Ab Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten für das Bafög, die Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, allein. Dadurch werden in den Ländern Mittel von insgesamt 1,2 Milliarden Euro frei für Investitionen in Bildung, insbesondere in Hochschulen.
Weil: "Wir beschließen heute die längst überfällige Korrektur eines Fehlers, der meines Erachtens nicht ernsthaft bestritten werden kann."
So der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute im Bundesrat.
Weil: "Aber das kann noch nicht alles gewesen sein. Konsequent und gut wäre es, das Kooperationsverbot insgesamt zu streichen. Ich sage das auch als überzeugter Föderalist."
Für Sozialdemokraten und Grüne geht die Grundgesetzänderung nicht weit genug. Sie wollen, dass der Bund auch die Schulen fördern darf. Doch dagegen stemmte sich die CDU/CSU, sowie Bundesländer wie Sachsen und Bayern, aber auch der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Das Kooperationsverbot war bei der Föderalismusreform 2006 auf Betreiben der Länder von der damaligen Großen Koalition in die Verfassung geschrieben worden – man wollte sich vom Bund nicht in das ureigenste Hoheitsgebiet der Länder, die Bildung hineinregieren lassen.
Lob kam umgehend aus der Wissenschaftscommunity: Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, sprach von einem "Sieg der Vernunft".