Bundestag berät über Kinderrechte

"Ein sehr zaghafter, kleiner Schritt"

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Zwei Mädchen bemalen ein Transparent mit der Aufschrift "Kinderrechte".
Es gebe starke konservative Kräfte, die nach wie vor das Elternrecht über das des Kindes stellen wollten, kritisiert Anne Lütkes. © imago / Lichtgut / Max Kovalenko
Anne Lütkes im Gespräch mit Stephan Karkowsky |
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Nicht ausreichend und am Ende vielleicht sogar kontraproduktiv: Anne Lütkes vom Deutschen Kinderhilfswerk geht der Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung nicht weit genug. Doch mehr sei politisch wohl nicht gewollt.
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Mit diesem Text will die Große Koalition Kinderrechte künftig in der Verfassung verankern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag beraten. Doch es gibt viel Kritik daran. Sie kommt etwa von der Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks, Anne Lütkes.
Ihr ist der Vorschlag nicht weitreichend genug:
"Was jetzt auf dem Tisch liegt, fällt hinter die UN-Kinderrechtskonvention zurück", sagt Lütkes. Vieles am Gesetzestext sei "rein deklaratorisch", beschreibe also nur noch einmal Dinge, die bereits in der Verfassung stünden, ohne etwas wirklich Neues zu bringen. "Ansonsten ist das wirklich ein sehr, sehr zaghafter, kleiner Schritt, der am Ende des Tages vielleicht sogar kontraproduktiv sein kann."
Insbesondere vermisst Lütkes die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Beteiligungsrechte von Kindern, nicht nur im Alltag, sondern auch, was demokratische Partizipation angeht.

Kinderrechte umsetzen kostet Geld

"Wir wären für einen kurzen, klaren Satz, aber vorne bei Artikel 2 und nicht im Kontext mit dem Elternrecht", sagt die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks. Zum Beispiel so: "Das Kindeswohl hat Vorrang. Die Kinder haben das Recht auf Beteiligung. Die Kinder haben das Recht auf Entwicklung, Schutz und Förderung."
Politisch sei das aber offenbar nicht gewollt. Denn es gebe zum einen "starke konservative Kräfte", die nach wie vor das Elternrecht über das Kindesrecht stellen wollten. "Und dass man zum anderen auch sieht: Es kostet Geld", sagt Anne Lütkes.
(uko)
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