Bundesverfassungsgericht

Letzte Chance der Ceta-Gegner

Beschreibung:Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) hängt am 31.08.2016 ein Transparent, das sich gegen das Freihandelsabkommen Ceta richtet.
Noch nie haben so viele Menschen gemeinsam in Karlsruhe geklagt. © picture alliance / dpa / Uli Deck
Von Gudula Geuther |
Es ist die letzte Chance der Ceta-Gegner: Gleich mehrere Initiativen wollen mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass die Bundesregierung sich gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens stellt. Wirtschaftsminister Gabriel kommt persönlich nach Karlsruhe, um Ceta zu verteidigen.
Es ist ein straffes Programm, das den Verfassungsrichtern bevorsteht. Binnen 24 Stunden – von heute, zehn Uhr, bis morgen um dieselbe Zeit – müssen Sie sich einen validen Eindruck verschaffen: Welche Gefahren drohen wirklich durch Ceta, das europäisch-kanadische Handelsabkommen? Und was ist schlimmer, wenn es unterzeichnet wird und außerdem in Teilen vorläufig in Kraft tritt, oder wenn der Prozess vorläufig stockt? Die enge Frist haben sich die Richter selbst gesetzt. Morgen früh will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle entscheiden. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel will den Vertrag in Karlsruhe selbst verteidigen – auch mit den Argumenten, mit denen er die Zustimmung seiner eigenen Partei SPD durchgesetzt hat.
"Bislang diente die Globalisierung ausschließlich wirtschaftlichen Interessen. Jetzt beginnen wir damit, endlich die Interessen von Menschen, Bürgerinnen und Bürgern, in den Mittelpunkt zu stellen."
Das sehen die Kläger anders. Hinter den Nichtregierungsorganisationen Foodwatch, Mehr Demokratie und Campact stehen 125.000 Unterstützer. Auch die Flötenlehrerin Marianne Grimmstein-Ballas konnte Tausende Ceta-Gegner gewinnen. Und die Fraktion die Linke im Bundestag macht einen Verlust eigener Rechte geltend. Um die Rechte des Bundestages allerdings geht es auch den anderen Klägern. Die Demokratie werde ausgehöhlt, wenn Konzerne mit immensen Schadenersatzsummen drohen und so Gesetze verhindern könnten, so Bernhard Kempen, der die drei Organisationen in Karlsruhe rechtlich vertritt.
"Das beste Wahlrecht nutzt nichts, wenn diejenigen, die Sie gewählt haben in den deutschen Bundestag, nichts mehr zu entscheiden haben, und genau da liegt das Problem auch bei Ceta."
Investitionsgerichte und Ceta-Ausschüsse sind den Klägern ein Dorn im Auge
Dabei sind es vor allem zwei Mechanismen, die die Kläger fürchten. Zum einen das Investitionsgericht. Investoren sollen wählen können, ob sie sich an die nationalen Gerichte wenden, oder an diese Spruchkörper – im jeweils anderen Wirtschaftsraum. In Europa könnten also nur Kanadier vors Investitionsgericht ziehen und umgekehrt. Bernhard Kempen:
"Sie müssen sehen, dass hier ein Investor aus Kanada jeden Lebenssachverhalt, den er als ein Handelshemmnis empfindet, als eine Investitionsbeeinträchtigung empfindet, zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens machen kann."
Statt klassischer Schiedsgerichte sieht der Vertrag allerdings inzwischen ein Gericht mit 15 ständigen Mitgliedern, mit einer Berufungsinstanz und öffentlichen Verhandlungen vor. Zum Argument der Kläger, auch dieses Gericht verstoße gegen das staatliche Rechtsprechungsmonopol schreibt der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Franz Mayer:
"Wenn diese Behauptung richtig wäre, dann wäre die Beteiligung der Bundesregierung an allen heute bestehenden völkerrechtlichen Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des WTO-Streitbeteiligungsmechanismus, des Internationalen Gerichtshofes und des permanenten Schiedshofs unzulässig."
Mindestens ebenso misstrauisch stehen die Kläger den Ceta-Ausschüssen vor, die unklare Rechtsbegriffe auslegen – und ihn zukunftsoffen machen sollen, allen voran dem gemischten Ausschuss. Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei Sarah Wagenknecht formuliert das Unwohlsein, das alle Kläger umtreibt, so:
"Nun kann man sagen, das was im Abkommen steht, ist schlimm genug. Noch schlimmer ist, dass das Abkommen ja ein so genanntes lebendes Abkommen sein soll, das sich danach auf relativ unbestimmte Weise irgendwie weiterentwickeln kann."
Auch das bestreitet die Bundesregierung, zumindest für alle wesentlichen Entscheidungen und Weichenstellungen. Weitere Bedenken hoffen die EU und Kanada durch rechtsverbindliche Klarstellungen auszuräumen. Da die Europäische Union das Abkommen verhandelt hat, liegt die Hürde für die Verfassungsrichter besonders hoch. Geben sie Grünes Licht, kann Sigmar Gabriel wie geplant im Rat der Handelsminister am kommenden Dienstag unterschreiben.