Abgabe für Öffentlich-rechtliche ist verfassungsgemäß
Rundfunkgebühren sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Klage einiger Bürger vorerst abgeschmettert. Eine Einschätzung gibt Deutschlandradio-Korrespondent Bastian Brandau.
Jeder Haushalt muss zahlen - gleichgültig, ob dort ein, zwei oder kein Fernseher stehen, ob es Radiogeräte, Tablets oder PCs mit Internetanschluss in den heimischen Räumen gibt. So sieht es das Rundfunkgebührengesetz vor. Einige Bürger, die erklärten, selbst über keinerlei empfangsfähige Geräte zu verfügen, haben versucht, die Haushaltsrundfunkabgabe für nicht verfassungsgemäß erklären zu lassen - und sind gescheitert.
Konkrete Gegenleistung wird erbracht
Deutschlandradio-Korrespondent Bastian Brandau hat den Prozess in Leipzig beobachtet: Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, "dass es sich bei dem seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt, sondern um eine nicht-steuerliche Abgabe. Die Länder sind also berechtigt, den Beitrag zu erheben." Es gebe eine konkrete Gegenleistung, die Abgabe werde zu einem "spezifischen Zweck" erhoben, nämlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - und der habe Verfassungsrang, hätten die Richter argumentiert.
Da mittlerweile geschätzte bis zu 97 Prozent aller Haushalte mindestens über eines der genannten Empfangsgeräte verfügten, habe das Argument der Kläger, über keinerlei solcher Geräte in ihrer Wohnung zu verfügen, kein Gewicht gehabt, auch wenn das Gericht zugebilligt habe, dass es Bürger "ganz ohne" gebe. Heute sei es immer schwieriger nachprüfbar, mit welchen Geräten jemand Fernsehen und Radio empfangen könne, insofern sei die aktuelle Regelung, pro Haushalt abzukassieren, nachvollziehbar. Bastian Brandau:
"Die Nicht-Besitzer, die geklagt haben, zahlen letztendlich die Zeche, die die Nicht-Anmelder im vor 2013 geltenden System verursacht haben."
Die Kläger hätten nun angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.