Bushido scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Indizierung

    Bushido im Porträt.
    Bushidos Beschwerde wurde in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen. © picture alliance / dpa / Sebastian Willnow
    Mehr als sieben Jahre, nachdem das Album "Sonny Black" von Bushido als jugendgefährdend auf den Index gesetzt wurde, ist der Rapper mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an. Die Bundesprüfstelle hatte die CD mit 15 Titeln im April 2015 auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Damit ist es verboten, das Album Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen, es ihnen gegenüber zu bewerben und unter ihnen zu verbreiten. Dagegen war Bushido vor Gericht gezogen. Der Streit ging bis zum Bundesverwaltungsgericht, wo der Rapper 2019 unterlag.