Ständige Prüfung der Freiwilligkeit ist entscheidend
07:41 Minuten
Die Corona-App ist fertig, bald wird sie vorgestellt. Der Datenschützer Stefan Brink hat keine grundsätzlichen Einwände gegen sie, pocht aber auf Freiwilligkeit. Und verlangt, dass die Daten nach der Krise "rückstandsfrei" gelöscht werden.
In mehr als 20 Ländern werden bereits Handy-Apps eingesetzt, die die Ausbreitung des Corona-Virus kontrollieren sollen. Deutschland ist noch nicht dabei - doch voraussichtlich am Dienstag will Gesundheitsminister Jens Spahn die deutsche Corona-Tracing-App vorstellen. Sie soll dabei helfen, Kontakte von Infizierten schneller nachzuvollziehen.
Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die App. Solange die Bürger diese freiwillig nutzten, sei das in Ordnung, sagt er.
Kein Gesetz für die App
Brink warnt allerdings davor, dass eben diese Freiwilligkeit beispielsweise von Arbeitgebern, Busunternehmen oder Kinobetreibern in Frage gestellt werden könnte. Der Aspekt der Freiwilligkeit müsse deswegen beständig überprüft werden.
Linke und Grüne haben gefordert, dass der Einsatz der App per Gesetz geregelt wird. Brink schließt sich an. Man könne "nicht einfach eine App in die Umlaufbahn schießen und warten, was passiert", kritisiert er die Bundesregierung.
Am Ende der Corona-Krise müssten die Daten wieder eingesammelt und "rückstandsfrei" gelöscht werden, fordert der Datenschützer. Das Programm wird von Apple und Google bereitgestellt (wie es arbeitet, erfahren Sie hier). Die App wird umso effektiver sein, je mehr Menschen sie nutzen.
Doch Brink warnt vor zu hohen Erwartungen. Diese produzierten unzufriedene Politiker, die dann nach der Pflicht-App rufen würden. Nur 70 Prozent der Bürger nutzten überhaupt Smartphones, auf denen die App laufe, betont Brink.
Dezentrale Speicherung der Daten
Wenn die Tracing-App rund zehn Prozent der Bevölkerung erreiche, sei das schon ein "enormer Erfolg". Ähnliche Apps würden im asiatischen Raum bereits erfolgreich eingesetzt, in Australien erziele das entsprechende Handy-Programm hingegen keine Ergebnisse, berichtet Brink. Hier stimmten Aufwand und Ertrag nicht.
Ursprünglich sollten die Daten in Deutschland zentral gespeichert werden, doch darüber gab es Streit. Nun werden die Informationen dezentral verarbeitet und gespeichert - ein Grund dafür, warum sich die Bereitstellung der App verzögert hat.
Die dezentrale Datenverarbeitung sei kein Erfolg der Datenschützer, moniert Brink. Diese hätten mit ihren Appellen an die Bundesregierung nicht besonders viel Erfolg gehabt. "Das haben dann für uns Apple und Google erledigt." Diese wollten ihre Kunden zufrieden stellen - und Datenschutz sei inzwischen ein wichtiger Aspekt.
Für Brink hat das eine "humoristische Note": "Die Bundesregierung hat vor den großen Anbietern kapitulieren müssen." Von den Datenschützern habe sie sich hingegen nicht überzeugen lassen.
(ahe)