Corona-Sonderregeln sind in Österreich für Kirchen und Religionsgemeinschaften gesetzeswidrig

Die Corona-Sonderregeln in Österreich für Kirchen und Religionsgemeinschaften sind gesetzeswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Geklagt hatten Kulturschaffende. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie im letzten Spätherbst hatte Österreichs Regierung einen Lockdown verhängt. Auch der Zutritt zu allen Kultureinrichtungen wurde verboten. Für Kirchen und Religionsgemeinschaften galt das aber nicht. In der Urtailsbegründung heußt es, es gebe für die Ungleichbehandlung von Religion und Kunst erkennbar keine "sachliche Rechtfertigung." Es sei "gleichheitswidrig, Zusammenkünfte zur Religionsausübung in jeder Form von den Beschränkungen dieses Lockdowns auszunehmen", unabhängig davon, ob diese Zusammenkünfte in Innenräumen oder unter freiem Himmel stattfänden. Die obersten Verfassungsrichter kassierten auch eine weitere Corona-Bestimmung: Da der Lockdown für Ungeimpfte im letzten Winter mehrfach verlängert wurde und elf Wochen dauerte, gehört unter anderem der Friseurbesuch zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, ein Grundbedürfnis, das Ungeimpften über diesen längeren Zeitraum nicht hätte vorenthalten werden dürfen.