"Dahinter steckt auch ein sehr merkwürdiges Eheverständnis"
Der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff meint, dass das Kirchenrecht in Bezug auf Scheidung und Ehe "dem Empfinden der Menschen und ihrer komplexen Lebenssituation nicht gerecht" werde. Er kritisiert die "völlig verquere Vorstellung von dem, was eine Partnerschaft ausmacht".
Jan-Christoph Kitzler: Den Aufbruch wagen – das war das Motto auf dem Katholikentag vor wenigen Wochen in Mannheim. Doch viele kehren dieser Kirche inzwischen – der katholischen Kirche – den Rücken, viele haben massive Zweifel, ob die Amtskirche auch wirklich den Aufbruch wagt. Da sind Zweifel nicht nur, die Laien haben, in Österreich gibt es eine Pfarrer-Initiative, die zum Ungehorsam aufgerufen hat.
So weit gehen Priester und Diakone der Erzdiözese Freiburg noch nicht, aber sie machen sich stark für ein Umdenken in einem Punkt, nämlich, wenn es um wiederverheiratete Geschiedene geht. Die dürfen nämlich nach dem Kirchenrecht keine Sakramente mehr empfangen, also auch nicht zum Beispiel zur Kommunion gehen. In Freiburg haben schon über 200 Priester und Diakone den Aufruf unterschrieben, inzwischen gibt es auch Unterstützer im Erzbistum Köln, in Stuttgart-Rottenburg und in Würzburg.
Der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat letztes Jahr ein Buch zum Thema veröffentlicht, und mit ihm bin ich jetzt in Freiburg verbunden, wo er Professor ist. Schönen guten Morgen!
Eberhard Schockenhoff: Guten Morgen!
Kitzler: Um das gleich mal klarzustellen, Sie haben den Aufruf bisher nicht unterschrieben. Warum nicht?
Schockenhoff: Das ist ein Aufruf von Priestern der Erzdiözese Freiburg, und ich gehöre einem anderen Bistum an. Aber ich unterstütze die Forderung natürlich voll und ganz und habe deshalb ja auch in diesem Buch die theologische Begründung dafür geliefert. Das ist in keiner Weise eine inhaltliche Distanzierung.
Kitzler: Die katholische Kirche ist ja barmherzig mit Mördern und Vergewaltigern, die können weiterhin alle Sakramente empfangen, natürlich – aber wer noch mal heiratet, der nicht. Ist das nicht völlig widersinnig?
Schockenhoff: Dahinter steht die Überlegung, dass ein wiederverheirateter Geschiedener ja den Schritt zurück nicht tun kann, und dass er auch das nicht wirklich bereuen kann. Das ist aber eine falsche Annahme: Natürlich können auch Geschiedene, die in einem Trennungskonflikt aneinander schuldig geworden sind, das, was sie einander angetan haben, bereuen, nur können sie eben nicht die neue Lebenssituation, in der sie sich befinden, ungeschehen machen. Sie können auch nicht wieder zurück zum ersten Partner. Das ist einfach aufgrund der komplexen menschlichen Situation nicht möglich. Das kann man aber nicht als Indiz dafür werten, dass sie das gar nicht bereuen.
Kitzler: Aber auch ein Mörder kann ja den Mord nicht ungeschehen machen.
Schockenhoff: Nein, aber er kann diese Tat bereuen. Das ist eine einmalige Tat und keine fortgesetzte Lebenssituation. Und das Kirchenrecht bewertet die Tatsache, dass jemand in einer zweiten Ehe sich befindet, in einer zweiten zivilen Ehe, als Indiz dafür, dass er sich in einer objektiv schwerwiegenden Situation befindet, dass er sozusagen einen fortgesetzten Ehebruch gegenüber dem ersten Partner begeht. Das wird aber dem Empfinden der Menschen und ihrer komplexen Lebenssituation nicht gerecht. Dahinter steckt auch ein sehr merkwürdiges Eheverständnis, nämlich dass die Ehe ein Vertrag sei, bei dem es vor allem – sehr eng geführt – um das Recht zur sexuellen Begegnung, zum Geschlechtsverkehr geht. Deshalb ist ja auch das Kirchenrecht … sagt ja auch, wenn sie versprechen, wie Bruder und Schwester zusammenzuleben, dann – also keine sexuelle Begegnung zu haben in der zweiten Lebensgemeinschaft – dann könnten sie zu der Kommunion gehen. Aber das ist ja eine völlig verquere Vorstellung von dem, was eine Ehe und eine Partnerschaft ausmacht.
Kitzler: Die Kirche soll ja eigentlich für die Menschen da sein und Jesus Christus nachfolgen, man hat aber jetzt auch in diesem Fall wieder eher den Eindruck. sie kreist nur um sich selbst und um ihre eigenen Dogmen. Ist dieser Eindruck aus Sicht des Moraltheologen falsch?
Schockenhoff: Das Problem liegt darin, dass das Kirchenrecht hier mit seinem Ehebegriff, den das Zweite Vatikanische Konzil theologisch überwunden hat, aber daran noch immer festhält. Und auch nach der Reform des kirchlichen Eherechtes hat sich daran nichts geändert, und weil das Kirchenrecht eben davon ausgeht, dass die Ehe ein Vertrag ist, und dass jemand, der eine zweite Ehe eingeht, die vertraglichen Bindungen und Verpflichtungen gegenüber dem ersten Partner bricht, konstruieren sie diesen fortgesetzten Ehebruch, und deshalb sagen sie, befinden sich wiederverheiratete Geschiedene in einer Situation objektiver schwerer Schuld.
Und der Denkfehler dabei ist, dass überhaupt nicht das Gewissen als die Instanz berücksichtigt wird, die eigentlich nur ein verbindliches Urteil über das Vorliegen schwerer Schuld treffen kann. Und deshalb haben ja vor 20 Jahren schon die oberrheinischen Bischöfe von Freiburg, von Mainz und von Rottenburg eine Neuregelung vorgeschlagen, die im Kern besagt, die Kirche solle die Gewissensentscheidung ihrer Gläubigen respektieren und die Seelsorger sollten die Gläubigen zu einer solchen Gewissensentscheidung ermuntern und dabei begleiten.
Das heißt, keine amtliche Zulassung, weil die Kirche ja an das Wort und die Weisung Jesu gebunden ist von der Unauflöslichkeit der Ehe, aber unter Berücksichtigung der komplexen Lebenssituation, die zur Auflösung einer Ehe und zu einer neuen Partnerschaft führen können, dass die Kirche die Gewissensentscheidung der Gläubigen achtet, und wenn sie hinzutreten zur Kommunion, aus Respekt davor ihnen diese auch nicht verweigert.
Kitzler: Aber die rheinischen Bischöfe, die Sie ansprechen, sind mit diesem Vorstoß in Rom, haben sie auf Granit gebissen. Joseph Ratzinger hat ja, als er noch den Ruf hatte, ein fortschrittlicher Theologe zu sein, angedeutet, dass die Kirche bei den wiederverheirateten Geschiedenen umdenken muss. Das war in einem Aufsatz aus dem Jahre 1972. Denken Sie, dass es mit dem zum Papst gewordenen Benedikt XVI. Bewegung gibt in dieser Frage?
Schockenhoff: Also das würde ich mir erhoffen, aber ich glaube das eher nicht, weil die Signale aus dem Vatikan deuten hier ja nicht auf eine Entspannung oder Erleichterung der Situation. Aber wir sollten noch mal auf diesen Aufsatz zu sprechen kommen, denn diese Worte müsste man eigentlich in Goldrand umrahmen und jedem Bischof in sein Amtszimmer stellen und im Vatikan in jede Amtsstube hängen. Damals hatte der Papst, als er noch junger Theologe war, gefordert, dass es – und es ging noch weiter als die oberrheinischen Bischöfe – auch eine amtliche Zulassung auf einem außergerichtlichen Weg, also nicht durch ein formelles Urteil des kirchlichen Ehegerichtes, sondern durch den Ortspfarrer und auf den Ratschlag von engagierten Gemeindemitgliedern hin geben solle, dann, wenn die Zweitehe sich als eine sittliche Realität bewährt habe, die man nicht zerstören dürfe. Dann solle der Pfarrer eine Zulassung zu dem Sakramenten aussprechen können, und damals hat Joseph Ratzinger gesagt, diese Lösung sei voll und ganz auf der Linie der kirchlichen Überlieferung. Und heute sagt er, ihm seien die Hände gebunden, er sei nicht frei, er sei durch das Wort Jesu gebunden. Also das ist eine merkwürdige Argumentation, weil er selber ja von der theologischen Unhaltbarkeit dieser Argumentation überzeugt ist.
Kitzler: Herr Schockenhoff, noch ganz zum Schluss: Jetzt wagen ja die Priester den Aufstand. Aber ist das nicht eigentlich ein Armutszeugnis, wenn der Protest wieder aus der Amtskirche von den Priestern kommt und nicht aus den Gemeinden, wenn die einfachen Gemeindemitglieder offenbar eher mit den Füßen abstimmen und dann auch gleich aus der Kirche austreten?
Schockenhoff: Na, das kann man auch umgekehrt sehen. Die Priester wollen ja gerade ihren Gemeinden eine Stimme verleihen, und zwischen den Priestern und den einfachen Gemeindemitgliedern kann man ja keinen Gegensatz konstruieren, sondern die Priester wollen ja darauf aufmerksam machen, dass das bereits geltende Praxis ist in ihrem Gemeinden. Sie sagen ja, dass sie niemandem die Kommunion verweigern, dass sie auch Segensfeiern abhalten, indem sie um den Segen Gottes für Menschen bitten, die wieder zu einer Partnerschaft gefunden haben, und sie wollen dafür eben auch die Zustimmung ihrer Kirche. Aber das ist kein Widerspruch gegen das Empfinden der einfachen Gläubigen.
Kitzler: Die wiederverheirateten Geschiedenen sind eine Baustelle der katholischen Kirche – eine unter vielen. Das war der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, Professor in Freiburg. Haben Sie vielen Dank für das Gespräch!
Schockenhoff: Gerne, auf Wiederhören und einen schönen Tag!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
So weit gehen Priester und Diakone der Erzdiözese Freiburg noch nicht, aber sie machen sich stark für ein Umdenken in einem Punkt, nämlich, wenn es um wiederverheiratete Geschiedene geht. Die dürfen nämlich nach dem Kirchenrecht keine Sakramente mehr empfangen, also auch nicht zum Beispiel zur Kommunion gehen. In Freiburg haben schon über 200 Priester und Diakone den Aufruf unterschrieben, inzwischen gibt es auch Unterstützer im Erzbistum Köln, in Stuttgart-Rottenburg und in Würzburg.
Der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat letztes Jahr ein Buch zum Thema veröffentlicht, und mit ihm bin ich jetzt in Freiburg verbunden, wo er Professor ist. Schönen guten Morgen!
Eberhard Schockenhoff: Guten Morgen!
Kitzler: Um das gleich mal klarzustellen, Sie haben den Aufruf bisher nicht unterschrieben. Warum nicht?
Schockenhoff: Das ist ein Aufruf von Priestern der Erzdiözese Freiburg, und ich gehöre einem anderen Bistum an. Aber ich unterstütze die Forderung natürlich voll und ganz und habe deshalb ja auch in diesem Buch die theologische Begründung dafür geliefert. Das ist in keiner Weise eine inhaltliche Distanzierung.
Kitzler: Die katholische Kirche ist ja barmherzig mit Mördern und Vergewaltigern, die können weiterhin alle Sakramente empfangen, natürlich – aber wer noch mal heiratet, der nicht. Ist das nicht völlig widersinnig?
Schockenhoff: Dahinter steht die Überlegung, dass ein wiederverheirateter Geschiedener ja den Schritt zurück nicht tun kann, und dass er auch das nicht wirklich bereuen kann. Das ist aber eine falsche Annahme: Natürlich können auch Geschiedene, die in einem Trennungskonflikt aneinander schuldig geworden sind, das, was sie einander angetan haben, bereuen, nur können sie eben nicht die neue Lebenssituation, in der sie sich befinden, ungeschehen machen. Sie können auch nicht wieder zurück zum ersten Partner. Das ist einfach aufgrund der komplexen menschlichen Situation nicht möglich. Das kann man aber nicht als Indiz dafür werten, dass sie das gar nicht bereuen.
Kitzler: Aber auch ein Mörder kann ja den Mord nicht ungeschehen machen.
Schockenhoff: Nein, aber er kann diese Tat bereuen. Das ist eine einmalige Tat und keine fortgesetzte Lebenssituation. Und das Kirchenrecht bewertet die Tatsache, dass jemand in einer zweiten Ehe sich befindet, in einer zweiten zivilen Ehe, als Indiz dafür, dass er sich in einer objektiv schwerwiegenden Situation befindet, dass er sozusagen einen fortgesetzten Ehebruch gegenüber dem ersten Partner begeht. Das wird aber dem Empfinden der Menschen und ihrer komplexen Lebenssituation nicht gerecht. Dahinter steckt auch ein sehr merkwürdiges Eheverständnis, nämlich dass die Ehe ein Vertrag sei, bei dem es vor allem – sehr eng geführt – um das Recht zur sexuellen Begegnung, zum Geschlechtsverkehr geht. Deshalb ist ja auch das Kirchenrecht … sagt ja auch, wenn sie versprechen, wie Bruder und Schwester zusammenzuleben, dann – also keine sexuelle Begegnung zu haben in der zweiten Lebensgemeinschaft – dann könnten sie zu der Kommunion gehen. Aber das ist ja eine völlig verquere Vorstellung von dem, was eine Ehe und eine Partnerschaft ausmacht.
Kitzler: Die Kirche soll ja eigentlich für die Menschen da sein und Jesus Christus nachfolgen, man hat aber jetzt auch in diesem Fall wieder eher den Eindruck. sie kreist nur um sich selbst und um ihre eigenen Dogmen. Ist dieser Eindruck aus Sicht des Moraltheologen falsch?
Schockenhoff: Das Problem liegt darin, dass das Kirchenrecht hier mit seinem Ehebegriff, den das Zweite Vatikanische Konzil theologisch überwunden hat, aber daran noch immer festhält. Und auch nach der Reform des kirchlichen Eherechtes hat sich daran nichts geändert, und weil das Kirchenrecht eben davon ausgeht, dass die Ehe ein Vertrag ist, und dass jemand, der eine zweite Ehe eingeht, die vertraglichen Bindungen und Verpflichtungen gegenüber dem ersten Partner bricht, konstruieren sie diesen fortgesetzten Ehebruch, und deshalb sagen sie, befinden sich wiederverheiratete Geschiedene in einer Situation objektiver schwerer Schuld.
Und der Denkfehler dabei ist, dass überhaupt nicht das Gewissen als die Instanz berücksichtigt wird, die eigentlich nur ein verbindliches Urteil über das Vorliegen schwerer Schuld treffen kann. Und deshalb haben ja vor 20 Jahren schon die oberrheinischen Bischöfe von Freiburg, von Mainz und von Rottenburg eine Neuregelung vorgeschlagen, die im Kern besagt, die Kirche solle die Gewissensentscheidung ihrer Gläubigen respektieren und die Seelsorger sollten die Gläubigen zu einer solchen Gewissensentscheidung ermuntern und dabei begleiten.
Das heißt, keine amtliche Zulassung, weil die Kirche ja an das Wort und die Weisung Jesu gebunden ist von der Unauflöslichkeit der Ehe, aber unter Berücksichtigung der komplexen Lebenssituation, die zur Auflösung einer Ehe und zu einer neuen Partnerschaft führen können, dass die Kirche die Gewissensentscheidung der Gläubigen achtet, und wenn sie hinzutreten zur Kommunion, aus Respekt davor ihnen diese auch nicht verweigert.
Kitzler: Aber die rheinischen Bischöfe, die Sie ansprechen, sind mit diesem Vorstoß in Rom, haben sie auf Granit gebissen. Joseph Ratzinger hat ja, als er noch den Ruf hatte, ein fortschrittlicher Theologe zu sein, angedeutet, dass die Kirche bei den wiederverheirateten Geschiedenen umdenken muss. Das war in einem Aufsatz aus dem Jahre 1972. Denken Sie, dass es mit dem zum Papst gewordenen Benedikt XVI. Bewegung gibt in dieser Frage?
Schockenhoff: Also das würde ich mir erhoffen, aber ich glaube das eher nicht, weil die Signale aus dem Vatikan deuten hier ja nicht auf eine Entspannung oder Erleichterung der Situation. Aber wir sollten noch mal auf diesen Aufsatz zu sprechen kommen, denn diese Worte müsste man eigentlich in Goldrand umrahmen und jedem Bischof in sein Amtszimmer stellen und im Vatikan in jede Amtsstube hängen. Damals hatte der Papst, als er noch junger Theologe war, gefordert, dass es – und es ging noch weiter als die oberrheinischen Bischöfe – auch eine amtliche Zulassung auf einem außergerichtlichen Weg, also nicht durch ein formelles Urteil des kirchlichen Ehegerichtes, sondern durch den Ortspfarrer und auf den Ratschlag von engagierten Gemeindemitgliedern hin geben solle, dann, wenn die Zweitehe sich als eine sittliche Realität bewährt habe, die man nicht zerstören dürfe. Dann solle der Pfarrer eine Zulassung zu dem Sakramenten aussprechen können, und damals hat Joseph Ratzinger gesagt, diese Lösung sei voll und ganz auf der Linie der kirchlichen Überlieferung. Und heute sagt er, ihm seien die Hände gebunden, er sei nicht frei, er sei durch das Wort Jesu gebunden. Also das ist eine merkwürdige Argumentation, weil er selber ja von der theologischen Unhaltbarkeit dieser Argumentation überzeugt ist.
Kitzler: Herr Schockenhoff, noch ganz zum Schluss: Jetzt wagen ja die Priester den Aufstand. Aber ist das nicht eigentlich ein Armutszeugnis, wenn der Protest wieder aus der Amtskirche von den Priestern kommt und nicht aus den Gemeinden, wenn die einfachen Gemeindemitglieder offenbar eher mit den Füßen abstimmen und dann auch gleich aus der Kirche austreten?
Schockenhoff: Na, das kann man auch umgekehrt sehen. Die Priester wollen ja gerade ihren Gemeinden eine Stimme verleihen, und zwischen den Priestern und den einfachen Gemeindemitgliedern kann man ja keinen Gegensatz konstruieren, sondern die Priester wollen ja darauf aufmerksam machen, dass das bereits geltende Praxis ist in ihrem Gemeinden. Sie sagen ja, dass sie niemandem die Kommunion verweigern, dass sie auch Segensfeiern abhalten, indem sie um den Segen Gottes für Menschen bitten, die wieder zu einer Partnerschaft gefunden haben, und sie wollen dafür eben auch die Zustimmung ihrer Kirche. Aber das ist kein Widerspruch gegen das Empfinden der einfachen Gläubigen.
Kitzler: Die wiederverheirateten Geschiedenen sind eine Baustelle der katholischen Kirche – eine unter vielen. Das war der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, Professor in Freiburg. Haben Sie vielen Dank für das Gespräch!
Schockenhoff: Gerne, auf Wiederhören und einen schönen Tag!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.