"Das Konzept, das fehlt beim Betreuungsgeld"

Frauke Brosius-Gersdorf im Gespräch mit Ulrike Timm |
Die Ehe- und Familienpolitik in Deutschland hält Mütter eher davon ab, arbeiten zu gehen, als dass sie Anreize setzt, meint die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Das Ehegattensplitting müsse abgeschafft, das Betreuungsgeld gar nicht erst eingeführt werden.
Ulrike Timm: Als amtierende Politikerin ein politisches Buch, aber nicht über Politik schreiben - das hat Familienministerin Schröder ausdrücklich so gewollt, und das muss man erst mal hinkriegen. "Danke, emanzipiert sind wir selber" von Kristina Schröder ist über 200 Seiten vor allem eine Abrechnung mit dem Feminismus der 70er- und 80er-Jahre und eine Beschwörung, Frauen sollten nicht zerrieben werden in der Debatte über die Feindbilder von Rabenmüttern und Karrierefrauen. Nur wird eben diese Debatte, Kind oder Karriere, heute eigentlich von niemandem mehr geführt. Vielmehr sind Frauen, Familien damit beschäftigt, beides einigermaßen harmonisch unter einen Hut zu kriegen, und erhoffen sich dabei Hilfe von der Politik. Jetzt kriegen sie aber ein politisches Buch, in dem es nicht um Politik geht - das wundert dann doch. Wir wollen hier im "Radiofeuilleton" darüber sprechen mit Frauke Brosius-Gersdorf, sie ist Staatsrechtlerin an der Uni in Hannover. Schönen guten Morgen!

Frauke Brosius-Gersdorf: Guten Morgen!

Timm: Kristina Schröder beschwört ja immer die Wahlfreiheit des Lebensentwurfes. Wie ist es denn darum bestellt?

Brosius-Gersdorf: Wahlfreiheit ist eine schöne Sache, nur: Sie nützt wenig, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Und das ist meines Erachtens jedenfalls für einen Teil der Frauen in Deutschland der Fall, nämlich für diejenigen Frauen, die Familie und jedenfalls Vollzeiterwerbstätigkeit miteinander vereinbaren wollen. Frauen, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen, die stoßen auf vielfältige, tatsächliche Hindernisse in der Lebenswirklichkeit. Das fängt an von einer immer noch - trotz der Bemühungen der Politik in den letzten Jahren - unzureichenden Kinderbetreuungsinfrastruktur, gerade im Ganztagsbereich und bei der Kleinkindbetreuung, das geht weiter über zwar zurückgegangene, aber immer noch vorhandene gesellschaftliche Vorbehalte, jedenfalls gegen die Erwerbstätigkeit von Müttern. Ja, und diese tatsächlichen Nachteile werden leider auch verstärkt durch eine momentan bestehende Ehe- und Familienpolitik, die nicht die Erwerbstätigkeit von Frauen, nicht die Erwerbstätigkeit von Müttern fördert, sondern entweder keine gezielten Anreize für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt, oder sogar im Gegenteil negative Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen setzt.

Timm: Nun setzt sie ja letztlich allein darauf, dass jeder seinen Weg schon finden wird. Ist das Liberalität, oder ist das de facto Abschied von Politik?

Brosius-Gersdorf: Also ich glaube, dass jeder seinen Weg finden wird, das ist nur richtig für diejenigen, für die eben tatsächlich Wahlfreiheit besteht. Rechtlich haben wir Wahlfreiheit, wir Frauen und auch für Männer in Deutschland bei der Verwirklichung ihrer Lebensmodelle. Aber das muss man auseinanderhalten von der tatsächlichen Situation. Nicht umsonst hat der Verfassungsgesetzgeber im Jahr 1994 in das Grundgesetz eine Bestimmung aufgenommen, nach der der Staat verpflichtet ist, die noch bestehenden Hindernisse - die gab es damals und die gibt es eben auch noch heute - für Frauen bei der Verwirklichung ihrer Wünsche, bei der Verwirklichung ihrer Lebensmodelle zu beseitigen und dadurch die tatsächliche Gleichberechtigung durchzusetzen, nicht die rechtliche, die haben wir, aber die tatsächliche.

Timm: Nun gibt es ja genug Bereiche, wo die Familienministerin genug zu tun fände oder eben auch genug zu tun hat, Stichwort Betreuungsgeld. Das ist der CSU versprochen und soll deshalb sein, allem offen geäußerten Unmut insbesondere der CDU-Frauen zum Trotz. Jetzt gibt es ja eine interessante 180-Grad-Kehrtwende: Gestern sollte der Bundesvorstand den Beschluss zur Einführung festklopfen. Jetzt hat man sich vertagt. Begründung: Beratungsbedarf. Auch eine aparte Begründung. Die Ministerin, der ein Gesetzentwurf ja abgefordert wird, will dieses Betreuungsgeld daran knüpfen, dass die Eltern alle Vorsorgeuntersuchungen ihrer Kleinkinder wahrnehmen, das ist ihre neueste Bedingung. Eines wird mit dem anderen verknüpft. Was sagt uns das über ein eventuelles Konzept?

Brosius-Gersdorf: Ja, das Konzept, das fehlt beim Betreuungsgeld, das ist ganz klar, beziehungsweise es ist das komplett falsche Konzept. Das Betreuungsgeld, jedenfalls nach den derzeitigen Plänen der Regierungskoalition, sollte Eltern zugute kommen, die ihre Kinder nicht in der Kita betreuen lassen, ihre zwei- und dreijährigen Kinder, sondern zu Hause selbst betreuen, das heißt, Alleinverdiener-Familien, bei denen ein Elternteil das Kind betreut, die sollten in den Genuss des Betreuungsgeldes kommen, Doppelverdiener-Familien sollten nicht in den Genuss kommen. Das ist zum einen eine Ungleichbehandlung, die nicht zu rechtfertigen ist aus meiner Sicht, weil es ja nicht so ist, dass beiderseits erwerbstätige Eltern ihre Kinder nicht betreuen - sie betreuen sie nur mit einem anderen Modell, das sie sich gewählt haben -, und ...

Timm: Und vielleicht noch mal ein Bild dafür geben: Das ist ja, als ob man in einer Firma gemeinsam eine Kantine finanziert, und wer nicht essen geht, kriegt täglich noch mal vier Euro auf die Hand. Sie haben sogar Verfassungsbedenken gegen das Betreuungsgeld, das jenseits einiger CSU-Politiker ja eigentlich auch niemand will. Worin bestehen denn Ihre Verfassungsbedenken?

Brosius-Gersdorf: Meine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld bestehen eben genau darin, dass hier Familienformen ungleich behandelt werden. Das Betreuungsgeld knüpft an die Pflege- und Erziehungsleistung der Eltern an. Die ist aber bei Doppel- und bei Alleinverdiener-Familien gleich. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Es werden Anreize für die Nicht-Erwerbstätigkeit von Müttern gesetzt und nicht für die Verbindung von Familie und Beruf. Der Staat macht also genau das Gegenteil von dem, wozu er verfassungsrechtlich - und im Übrigen auch unionsrechtlich, das nur mal nebenbei - verpflichtet ist. Das ist der zweite Punkt. Das sind die verfassungsrechtlichen Bedenken. Aber Sie müssen auch sich ansehen - und das ist aus meiner Sicht sehr entscheidend -, dass das Betreuungsgeld sozialpolitisch verheerend wirkt, denn das hat uns die Einführung des Erziehungsgeldes in Thüringen sehr deutlich gezeigt.

Timm: Also Sie würden es ersatzlos streichen?

Brosius-Gersdorf: Ich würde es ersatzlos streichen und ich würde es durch eine Ehe- und Familienpolitik in Deutschland ersetzen, die grundsätzlich beide Eheformen gleichermaßen fördert, darüber hinaus aber gezielte Anreize für die Verbindung von Familie und Beruf für Frauen setzt. Denn Sie müssen sich ansehen, was in den letzten 30 Jahren passiert ist, weil es diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch nicht gab: Frauen haben sich vor die Wahl gestellt - animiert dazu durch Ehegatten-Splitting, Ehegatten-Mitversicherung und nun auch durch das Betreuungsgeld, das bis jetzt kommen sollte -, also: Vor die Wahl gestellt, zwischen Familie und Beruf wählen zu müssen, haben sie sich für den Beruf entschieden und gegen Kinder, weil sie auf die Vorteile einer Erwerbstätigkeit nicht mehr verzichten wollen. Und die Folgen davon, die bekommt Deutschland seit über 30 Jahren zu spüren: Wir haben eine Geburtenrate, die mit unter 1,4 Kindern je Frau zu den niedrigsten Geburtenraten weltweit zählt, obwohl Deutschland zu den Ländern zählt, die sehr viel Geld im Jahr für Ehe und Familie ausgeben, an die 200 Milliarden - die Effekte sind aber nicht sehr groß -, und wir haben eine Frauenerwerbstätigkeitsquote, die im internationalen Vergleich auch sehr niedrig ist.

Timm: Deutschlandradio Kultur, das "Radiofeuilleton"; Frauke Brosius-Gersdorf beklagt eine fehlende Konsequenz und eine fehlende Idee einer Familienpolitik bei uns. Nun ist die Familienministerin ja nicht zu beneiden: Sie muss dieses Betreuungsgeld, das sie wahrscheinlich selber nicht will, irgendwie mit Hängen und Würgen durchsetzen, weil die CSU das will. Sie haben uns gerade beschrieben: Wenn man das dann mit Hängen und Würgen eventuell durchgesetzt hat, kann es sein, dass das das Bundesverfassungsgericht wieder kippt, wer weiß. Kann sie denn, wenn sie so einen Gesetzentwurf vorlegen muss, der die Fronten begradigt, überhaupt irgendwas anderes erschaffen, als eine Merkwürdigkeit zurechtzuformulieren?

Brosius-Gersdorf: Also wenn sie gezwungen ist, das Betreuungsgeld in einen Gesetzentwurf zu gießen, dann wäre sie sicher gut beraten, wenn sie das Betreuungsgeld - und das war zwischenzeitlich auch schon einmal in der Diskussion - jedenfalls auf alle Familien erstreckt, also nicht nur auf Alleinverdiener-Familien, es nicht an die Voraussetzung knüpft, dass Eltern ihre Kinder nicht in die Kita geben, sondern es zu Hause selbst betreuen. Damit wäre ein Großteil der verfassungsrechtlichen Zweifel gegen das Betreuungsgeld aus der Welt geräumt, und vor allen Dingen auch die sozialpolitisch verheerende Wirkung, wir haben es in Thüringen gesehen: Über 20 Prozent der Eltern aus sozial benachteiligten Schichten haben ihre Kinder aus der Kita herausgenommen, um in den Genuss des Betreuungsgeldes zu kommen. Diese sozialpolitisch verheerende Wirkung würde damit möglicherweise eingedämmt werden. So, wie das Betreuungsgeld bis jetzt konzipiert war, war es bildungsschädlich für Kinder aus sozial benachteiligten Elternhäusern, und es hat die Frauen oder es sollte oder würde die Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten.

Timm: Wenn Sie als Verfassungsrechtlerin und als junge Frau einen Rat geben sollten und er würde auch gehört - was wären denn für Sie die wichtigsten Grundzüge einer modernen Familienpolitik?

Brosius-Gersdorf: Die wichtigsten Grundzüge einer modernen Ehe- und Familienpolitik wären für mich zunächst, die bestehenden Negativanreize für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und im Übrigen auch für Männer abzubauen, indem das bestehende Ehegatten-Splitting aufgehoben wird, durch steuergleiche Leistungen für Doppel- und Alleinverdiener-Ehen ersetzt werden, und indem die beitragsfreie Ehegatten-Mitversicherung aufgehoben wird, denn beide Instrumente mit einem jährlichen Gesamtvolumen von um die 30 Milliarden Euro - das muss man sich einmal vor Augen führen - sind an die Voraussetzung geknüpft, oder jedenfalls faktisch an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist. Diese Negativanreize müssen gestrichen werden. Es dürfen keine neuen Negativanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere von Müttern, wie das bislang geplante Betreuungsgeld eingeführt werden, und es muss konsequent eine Ehe- und Familienpolitik verfolgt werden, die die Pflege- und Erziehungsleistungen von Familien, von allen Familienformen auf der einen Seite honoriert, und auf der anderen Seite aber auch gezielt Anreize für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt, denn damit ist es in Deutschland immer noch etwas im Argen.

Timm: Tja, dann warten wir mal, was nun mit dem Betreuungsgeld erst mal wird und was im Zweifelsfall das Verfassungsgericht dazu sagt, und hören uns dann bestimmt noch mal wieder. Frauke Brosius-Gersdorf war das, Staatsrechtlerin in Hannover. Ich danke für Ihren Besuch im Studio!

Brosius-Gersdorf: Ich danke Ihnen auch!
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