Das KPD-Verbot

Von Sylvia Conradt |
Vor 50 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Die KPD wurde aufgelöst, das Parteivermögen eingezogen, es gab zahlreiche Verhaftungen. Fünf Jahre hatte sich das von der Bundesregierung angestrengte Verfahren hingezogen. Bis heute wird das Urteil kontrovers diskutiert.
Sendebeiträge Politik RIAS 1956, 18.08.1956: "Am Freitagvormittag wurde vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts das Urteil im Prozess gegen die Kommunistische Partei in der Bundesrepublik verkündet."

Das meldete der RIAS, der Rundfunk im amerikanischen Sektor, am 18. August 1956. Sendebeiträge Politik RIAS 1956, 18.08.1956: "Das Urteil stellte fest, daß die KP verfassungswidrig ist und erklärte die Partei für verboten. Damit hat die Kommunistische Partei mit dem 17. August 1956, neun Uhr dreißig, aufgehört zu bestehen."

In allen großen westdeutschen Städten standen Polizeikommandos bereit, um den Karlsruher Richterspruch durchzusetzen. Parteibüros wurden durchsucht und geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, zentnerweise Propagandamaterial sichergestellt, das Parteivermögen eingezogen. 33 Funktionäre wurden verhaftet.

Der KPD-Vorsitzende Max Reimann und andere Führungskader hatten sich bereits in die DDR abgesetzt, um ihrer Festnahme zu entgehen.

Zwei Parteien wollte die Bundesregierung mit ihrem Antrag vom November 1951 verbieten lassen, die KPD und die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei, SRP. Ein Jahr später war die SRP verboten, aber der Antrag gegen die KPD zog sich hin.

Der heute 81-jährige Rechtsanwalt Heinrich Hannover war seinerzeit der sogenannte "Kommunistenverteidiger".

Heinrich Hannover: "Es ist bekannt geworden, daß der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, des zuständigen Senats für das Verbotsverfahren, bei dem damaligen Bundeskanzler Adenauer war und diesen veranlassen wollte, das Verbot zurückzunehmen, eben weil er auch meinte, daß es politisch nicht verantwortbar sei, ausgerechnet die Partei aus dem politischen Spiel auszuschließen, deren Mitglieder in der Nazizeit zu den Widerstandskämpfern gehört hatten und auch die größten Opfer gebracht hatten. Aber Adenauer blieb hart, und der Gesetzgeber hat dann ja sogar eine Frist gesetzt, bis zu der der Senat entscheiden müsse über das Verbot, sonst würde die Zuständigkeit auf den anderen Senat übergehen."

Ende November 1954 eröffneten die Bundesverfassungsrichter schließlich das Verfahren. Es erstreckte sich über 51 Verhandlungstage bis in den Juli 1955. Ehe die Richter zu einem Urteil kamen, verging ein weiteres Jahr.

"Die Bundesregierung allein trägt die Verantwortung für dieses Verfahren."

Das sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Josef Wintrich, vor der Urteilsverkündung am 17. August 1956. Das Verbot der KPD war durchaus umstritten - im In- und Ausland. Neben dem faschistischen Spanien war die Bundesrepublik das einzige westeuropäische Land, das Kommunisten aus dem politischen Leben verbannte.

Was Schlusspunkt einer jahrelangen politischen Kontroverse schien, sollte sich postwendend als Instrumentarium der politischen Justiz im Kalten Krieg entpuppen. Das KPD-Verbot kriminalisierte - rückwirkend - Tausende politisch Andersdenkende. Verfolgt wurden nicht nur Kommunisten, sondern auch Gewerkschafter, Christen, Menschen, die sich gegen die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik aussprachen und gegen alte Nazibündeleien demonstrierten, Menschen, die Kontakte in die DDR hatten, die rote Nelken verteilten oder Ferienreisen für Kinder aus sozial schwachen Familien in die DDR organisierten.

"Die Vorboten oder: Der Feind steht links."

Mit 14 Abgeordneten war die KPD 1949 in den ersten Deutschen Bundestag eingezogen. 5,7 Prozent der Wähler stimmten für die Kommunisten. 1953 verfehlten sie mit 2,2 Prozent den neuerlichen Einzug in den Bundestag. Nur in einigen Kommunalparlamenten saßen noch Abgeordnete der KPD.

Der Politikwissenschaftler und Linkspartei.PDS-Politiker Jan Korte: "Zum einen darf man nie vergessen, dass die KPD natürlich aufgrund der Nazizeit personell ganz konkret einfach dezimiert worden ist. Ein Großteil ist ermordet worden, andere waren so gezeichnet von der Haft, dass natürlich auch ein Funktionärskörper kaum noch vorhanden gewesen ist.
Zum Zweiten, mit der Gründung der DDR, sind wesentliche Kader der KPD in die DDR gegangen, um dort auch die staatlichen Posten mit zu besetzen. Zum Dritten war es natürlich so, dass die KPD diejenige gewesen ist, die am wenigsten anfällig natürlich für den Nazismus gewesen ist und das natürlich sehr deutlich gemacht hat.

Und das in einem Klima öffentlich, was genau das Gegenteil wollte, nämlich nicht über die Vergangenheit reden, nicht an den Widerstand erinnert werden und vor allen Dingen, nicht an ihre eigene Verstrickung erinnert zu werden. Deswegen hatten sie also schon einmal eine diametral andere gesellschaftliche Position. Und zum Zweiten war ganz eindeutig nachweisbar, dass je mehr sie sich auf DDR, Sowjetunion fixierten und ihre Politik darauf ausrichteten, um so mehr schwand also ihr Einfluß in der bundesdeutschen Gesellschaft, insbesondere bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Letzter Punkt ist gewesen, dass sie natürlich auch dazu neigte, zu einer Verbalradikalisierung, sie haben zum Beispiel davon gesprochen, von einem revolutionären Sturz des Adenauer-Regimes, was natürlich auch diametral völlig entgegen in der Wirtschaftswunderzeit zu den Gefühlen, den Empfindungen der Masse der Bevölkerung gestanden hat. Das wirkte doch auch recht bizarr und hat natürlich auch zu einer gesellschaftlichen Isolierung geführt."

Im Kalten Krieg der Gesellschaftssysteme war die Bundesrepublik seit ihrer Gründung politisch und wirtschaftlich fest in den Westen eingebunden. Auch wenn 1950/51 noch einmal Kämpfe um die Soziale Marktwirtschaft aufflackerten und die Gewerkschaften – nicht anders als die Kommunisten – einer zentralen Wirtschaftsplanung das Wort redeten; die Mehrheit der Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau beschäftigt und wollte sich ungestört im neuen Leben einrichten. Die Bedrohung, das hatte man in der NS-Zeit gelernt, kam von links.

Jan Korte: "Das ist ja das Skandalöse daran, daß der Antikommunismus aus der NS-Zeit als Ideologem, wie die Mitscherlichs es auch trefflich beschrieben haben, fortexistieren konnte und nutzbar gemacht wurde. Adenauer ist nie Nazi gewesen, das wäre völlig verkehrt, er war immer konservativ. Aber er wußte natürlich, daß mit dem Antikommunismus bestimmte gesellschaftliche Mechanismen, wie eine Exkulpierung der Masse der Bevölkerung von ihrer Verstrickung in die NS-Zeit natürlich möglich gewesen ist und dem Zeitgeist entsprochen hat. Das war vor allem politisch-taktisch, aber natürlich hochgradig ideologisch aufgeladen. Und Gegenpositionen hat es, natürlich in minoritärer Weise, hat es sie gegeben, selbstverständlich."

Der parteilose Anwalt Heinrich Hannover: "Als ich 1945 aus dem Krieg zurückkam und anfing, Demokratie zu lernen, war eine der Erfahrungen, die ich machte, die, daß Kommunisten aus den Konzentrationslagern der Nazis zurückkehrten, soweit sie überlebt hatten, und in staatliche Funktionen eingesetzt wurden und dann dort auch Aufbauarbeit leisteten. Ich lernte also, daß es ein politischer Fehler oder gar ein Verbrechen gewesen war, Kommunisten aus dem politischen Spiel auszuschließen und sie einzusperren, zu verurteilen, zu ermorden.

Es sind sehr, sehr viele Kommunisten ermordet worden, das wird leider in der Geschichtsschreibung der Neuzeit meist verschwiegen. Wo es um Gedenktafeln geht für Widerstandskämpfer, da ist meistens von den Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944, also von Offizieren die Rede, die ursprünglich mit Hitler gemeinsame Sache gemacht hatten, selten aber von den Kommunisten, die in sehr, sehr großer Zahl ermordet worden sind. Und von daher erschreckte es mich dann, daß ich schon 1950, als ich als Gerichtsreferendar in Bremen mich einstellen ließ, unterschreiben mußte eine Erklärung, daß ich nicht zur KPD gehöre und auch nicht zu einer sogenannten kommunistischen Tarnorganisation, wie beispielsweise der VVN, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes."

Nur ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik zählen auch ehemalige Widerstandskämpfer zu den Feinden der jungen Republik - wenn sie der KPD angehören.

K. Adenauer nach einer Regierungserklärung, 19.09.1950, RIAS: "Meine Damen und Herren, die Sowjetzonenregierung und die SED haben auf ihrem sogenannten Nationalkongreß in Berlin und auf ihrem Parteitag mit nackten und dürren Worten die Anhänger der KPD bei uns im Lande aufgefordert, Revolution zu machen."

Bundeskanzler Konrad Adenauer im September 1950 auf einer Pressekonferenz.
K. Adenauer nach einer Regierungserklärung, 19.09.1950, RIAS: "Wir hier in der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesregierung und der Bundestag und, ich glaube, fast restlos die Bevölkerung, sind fest entschlossen, von allen uns zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln Gebrauch zu machen, um dieser Infiltration von Osten her entgegenzutreten. Sie werden gleich einen Kabinettsbeschluß hören, den wir heute morgen gefasst haben und der zum Ziele hat, alle Anhänger des Kommunismus aus den Stellen der Bundesregierung – seien sie als Arbeiter, als Angestellte oder Beamte tätig – rücksichtslos zu entfernen. Sie werden auch hören, daß wir an die elf Länder das Ersuchen gerichtet haben, soweit sie das noch nicht getan haben sollten, den gleichen Schritt zu tun. Seien Sie überzeugt davon und mit Ihnen die deutsche Öffentlichkeit, dass wir diesen Kampf der Sowjetzone mit vollster Entschlossenheit aufnehmen, ihm zu begegnen werden wissen."

Der Kabinettsbeschluss nennt 13 Organisationen, die eines Umsturzes in der Bundesrepublik verdächtigt werden. Darunter sind drei neonazistische Verbindungen - und zehn kommunistische. Beamte, Angestellte oder Arbeiter im Bundesdienst machen sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig, wenn sie die folgenden Organisationen unterstützen:

"Erstens die Kommunistische Partei Deutschlands mit allen ihren Unterorganisationen, 2. die Sozialdemokratische Aktion, 3. die Freie deutsche Jugend, FDJ, 4. die Vereinigung der Sowjetfreunde, 5. die Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion, 6. der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands, 7. der Gesamtdeutsche Arbeitskreis der Land- und Forstwirtschaft, 8. das Komitee der Kämpfer für den Frieden, 9. das Komitee der jungen Friedenskämpfer, 10. die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, VVN."

Verdächtigt, bespitzelt und verfolgt werden auch die Gegner der Wiederbewaffnung. Mit Beginn des Korea-Krieges, im Sommer 1950, sind in der Bundesrepublik heftige Debatten über die Aufrüstung entbrannt. Konrad Adenauer spricht davon, daß man "die Notwendigkeit der Schaffung einer starken Verteidigungskraft" erkennen müsse.

K. Adenauer, 20.10.50, 1. Bundesparteitag der CDU in Goslar, CD: Stimmen des 20. Jahrhunderts: Ost-West-Konflikt. Wiederbewaffnung und Kalter Krieg in Deutschland 1949-1956, DRA/DHM:

"Deutschland steht unmittelbar der sowjetrussischen Macht gegenüber. Im Falle einer russischen Aggression wären wir das Opfer, das erste Opfer."

Der 87-jährige Bundeskanzler im Oktober 1950 auf dem 1. Bundesparteitag der CDU in Goslar.
K. Adenauer, 20.10.50, 1. Bundesparteitag der CDU in Goslar, CD: Stimmen des 20. Jahrhunderts: Ost-West-Konflikt. Wiederbewaffnung und Kalter Krieg in Deutschland 1949-1956, DRA/DHM:

"Der Kalte Krieg wird mit aller Kraft gegen uns geführt. Die 5. Kolonne steht bei uns überall bereit. Durch eine skrupellose, durch und durch unwahre Agitation sucht man uns, die Verantwortlichen für die Bundesrepublik Deutschland, als Friedensbrecher, als Söldlinge Amerikas hinzustellen."

Gegner der Aufrüstung werden als Handlanger Moskaus und Pankows denunziert – seien es Oppositionspolitiker, Gewerkschafter oder Theologen.

Die "Ohne mich" Bewegung ist geboren. In vielen Städten entstehen Volksbefragungsausschüsse gegen die Remilitarisierung – und werden verboten. Sie seien von der SED gesteuert, wird argumentiert, und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet.

Wegen der Wiederbewaffnungsfrage tritt der Bundesinnenminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann im Oktober 1950 von seinem Posten im Kabinett Adenauer zurück. Heinemanns Essener Anwaltskanzlei, in der auch Diether Posser, der spätere Justizminister von Nordrhein-Westfalen, arbeitet, wird bald schon zum Anlaufpunkt für Remilitarisierungsgegner und andere vermeintliche Widersacher der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Auch Gustav Heinemann und Diether Posser gehören später zu den so genannten "Kommunistenverteidigern".

"Von Opfern und Tätern oder: Vor Gericht sind nicht alle gleich."

Da ist zum Beispiel Susanne Thillmann, die gemeinsam mit ihrer Familie 1939 als rassisch Verfolgte emigrierte. In Großbritannien arbeitete das 13-jährige Mädchen in einer Fabrik. Das Geld, das die Mutter als Köchin verdiente, reichte nicht aus, um die Familie zu ernähren. Der Vater war infolge seiner KZ-Haft arbeitsunfähig.

In Großbritannien lernte Susanne Thillmann emigrierte Sozialdemokraten und Kommunisten kennen. Sie begann, sich für Politik zu interessieren. 1947 kehrte die inzwischen 22-Jährige aus dem Exil nach Berlin zurück. Allein. Ihre Familie ging nach Israel, weigerte sich, jemals wieder deutschen Boden zu betreten.

Susanne Thillman wurde als Opfer des Faschismus anerkannt, trat der SED und der VVN bei, der ersten Verfolgtenorganisation nach Kriegsende. Nach der Spaltung der Stadt, 1948, zerfiel auch die Versorgung der Opfer des Faschismus in eine östliche und eine westliche. Wer in den Westsektoren lebte, mußte sich nun aufs Neue um seine Anerkennung als Verfolgter bemühen.

Auf Grund einer Gesetzesinitiative der sozialdemokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag wurden ab 1952 ehemalige Verfolgte nicht mehr anerkannt, die...

"...als Anhänger eines totalitären Systems die demokratische Grundordnung bekämpfen."

Susanne Thillmann: "Ich bekam dann 1953 Mitteilung, daß ich aberkannt bin als Verfolgte. Man warf mir vor, dass ich Mitglied der SED sei, und das genügte als Begründung. Man hatte uns dann gesagt, daß man aufgrund des Entschädigungsgesetzes einen Antrag auf Entschädigung stellen solle. Und ich habe mir dann einen Rechtsanwalt gesucht und diesen Antrag gestellt. Und zwar einmal auf Rückwanderungshilfe und zum anderen wegen Berufsschadens, denn ich hatte ja keine Ausbildung aufgrund meiner Verfolgung.

Also gut, ich habe das gemacht und bin abgewiesen worden, und zwar nicht, weil ich plötzlich nicht mehr als Jüdin verfolgt gewesen bin, sondern aus politischen Gründen. Das wird dann so formuliert: Nach meinen Feststellungen betätigen Sie sich im Sinne der SED, sind demnach Anhängerin eines totalitären Systems und bekämpfen die demokratische Staatsform.

Ich habe dann Klage eingereicht gegen die Abweisung meines Antrages und habe auch in erster Instanz den Prozess gewonnen. Dann ist das Land Berlin in Berufung gegangen, und ich habe in zweiter Instanz den Prozeß verloren, mit einer vielseitigen Begründung, die unter anderem den Vorwurf enthielt, daß ich im Gedenken an den Schriftsteller Erich Mühsam an seinem Grabe einen Kranz niedergelegt habe und daß ich Unterschriften gegen die Atomwaffe gesammelt habe und damit Propaganda für meine Partei getrieben hätte.

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit offenkundiger NS-Vergangenheit mußten sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen, selbst wenn sie in der Entnazifizierungsmaschinerie hängengeblieben waren. Denn dank des bereits im Mai 1951 in Kraft getretenen sogenannten 131-Gesetzes konnten etwa 150 000 belastete Beamte und Angestellte, ehemalige Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörige, wieder in den Staatsdienst treten oder sie erhielten ihre vollen Versorgungsbezüge.

Nazi-Richter, selbst Angehörige des "Volksgerichtshofes", konnten wieder "Recht" sprechen.

Der Rechtsanwalt Heinrich Hannover: ""Und ihre ärgsten Feinde waren die Kommunisten. Das wurde also in einem Zuge gewissermaßen absolviert, daß man die Nazis rehabilitierte und die Kommunisten illegalisierte. Ja, der neue Antikommunismus, der mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 auch in der Justiz einsetzte, hing natürlich zusammen auch mit dem Korea-Krieg von 1950, der in der westlichen Propaganda als ein Beispiel für die Aggressivität der Kommunisten angeprangert wurde. Eine Geschichtsfälschung, die längst widerlegt ist, aber nicht im öffentlichen Bewußtsein. Und die Korea-Krise wurde zur propagandistischen Grundlage für die Schaffung der antikommunistischen Gesetze der damaligen Zeit."

Mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz, auch Blitzgesetz genannt, weil es in großer Eile im Sommer 1951 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist der Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor geöffnet. Hochverrat, Staatsgefährdung, Landesverrat-Staatsschutzbestimmungen von 1943, die der Alliierte Kontrollrat 1945 aufgehoben hatte - werden wieder in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

"Jawohl, wir schaffen in gewisser Beziehung ein Gesinnungsstrafrecht..."

...erläuterte ein Abgeordneter der FDP-Regierungsfraktion...

""...aber wir bestrafen nicht die Gesinnung, sondern die Tat, die aus der Gesinnung wächst."

Das bekam auch Maria Fensky zu spüren. Als KPD-Mitglied 1933 inhaftiert, durchlitt sie fünf Jahre Haft in verschiedenen Arbeits- und Konzentrationslagern und arbeitete nach ihrer Entlassung illegal. Nach der Befreiung war sie in ihrer westdeutschen Heimatstadt Stadtverordnete der KPD. In den 50er Jahren protestierte sie gegen die Wiederbewaffnung.

Maria Fensky: "Dann bin ich wegen, na, die Begründung war genau wie sie bei den Faschisten war: Vorbereitung des Hochverrats. Dann kam hinzu, dass sie mir eine Rädelsführerschaft und was weiß ich was alles andrehen wollten. Und die Ermittlungen gingen von '52 an schon. '52 war nämlich bei uns in Essen nämlich eine große Sache in einem Zirkus gegen die Wiederaufrüstung. Aber die andern, die wollten natürlich ihr Geld verdienen. Die Großindustrie, die verdiente ja an der Aufrüstung. Also, was macht man? Man sperrt Menschen, die kleinen Menschen, die die Bevölkerung aufklären wollen, einfach ein und läßt sie sitzen. Ich habe dann anderthalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen, ungefähr, ein paar Tage weniger. Und nach 14 Jahren ist das Verfahren gegen mich eingestellt worden mit der Begründung, daß man heute sowieso nicht mehr feststellen kann, was ich gemacht habe. Und da blieb zum Schluß nichts mehr übrig. Nur, sie haben dann gesagt: Ein Recht auf Wiedergutmachung steht mir nicht zu. Und die von der Landesrentenbehörde haben mir mitgeteilt, dass die Bundesrentenbehörde, wo ich ja als politisch Verfolgte anerkannt war mit Körperschaden, 60 Prozent während des Faschismus, mich hatte man ja auch ziemlich zerschlagen, daß ich keinen Anspruch darauf habe. Ich kriege die niedrigste Rente, die es überhaupt gibt."

Hexenjagd oder: Von der politischen Justiz im Kalten Krieg.

Heinrich Hannover: "Ich habe zunächst als Pflichtverteidiger Kommunisten verteidigt, zu einer Zeit, als ich selber politisch ihnen durchaus nicht wohl gesonnen war und bin dann allmählich in diese Szene hineingerutscht, die ich mir nicht selbst ausgesucht hatte, während die Klientel, die ich eigentlich haben wollte als Anwalt in Bremen fernblieb."

So erinnert sich Heinrich Hannover an seine Prozesse in den frühen 50er Jahren.

Heinrich Hannover: "Und es folgten dann auch Nicht-Kommunisten, die als Opponenten gegen die Adenauer-Politik mit der Strafjustiz in Konflikt gerieten. Zum Beispiel Gewerkschafter, die gegen eine Demonstration des Stahlhelm in Goslar opponierten, und dann auch angeklagt und verurteilt wurden wegen Störung der Versammlung, weil sie gegen den dort auftretenden Hitlergeneral Kesselring, sie hatten: "Kesselring – raus!" gerufen. Das Gericht ging davon aus, daß das Recht der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit den dort zusammengetroffen Nazis zustehe, nicht aber den Gewerkschaftern, die gegen diese protestierten. Sie wurden verurteilt wegen Störung dieser Versammlung. Und das ist der Anfang einer ganz, ganz traurigen Entwicklung, die sich nun über ein halbes Jahrhundert hinzieht, daß die Leute von rechts von der Justiz geschützt wurden und daß die Leute von links verfolgt wurden."

Nach dem KPD-Verbot 1956 rollt eine Welle politischer Strafverfolgung und antikommunistischer Hysterie durch die Bundesrepublik.

Heinrich Hannover: " Es gibt ja von Adenauer das schlimme Wort: Wer gegen seine Politik opponiere, sei entweder ein Dummkopf oder ein Verräter. Es wurde also jeder, der es wagte, die Wiederaufrüstung in Frage zu stellen, wurde verdächtigt, daß er dem Überfall durch den Osten Vorschub leisten wollte. Das war eine ganz schlimme Stimmung, die da erzeugt wurde, die man sich heute gar nicht mehr vorstellen kann. Und das traf dann auch so aufrechte Leute wie etwa Gustav Heinemann, der sich vergeblich bemüht hat, nachdem er aus der Bundesregierung ausgetreten war, eine eigene Partei aufzubauen, die Gesamtdeutsche Volkspartei.
Die wurde sofort im Wahlkampf verdächtigt, vom Osten finanziert zu sein. Auf den Wahlplakaten seiner Partei wurden Aufkleber angebracht, wo draufstand: "Von Moskau bezahlt", was natürlich eine Lüge war, aber er ist auf diese Weise nicht auf die nötigen fünf Prozent gekommen, um seine Partei in den Bundestag bringen zu können. Später ist er dann ja als Bundespräsident, als einer der, ja, der seriösesten Bundespräsidenten bekannt geworden, aber damals hat die Propaganda des Kalten Krieges es geschafft, ihn als Kommunistenfreund zu diffamieren."

Jedwede Oppositionshaltung wurde von der Justiz bereitwillig als Verstoß gegen das KPD-Verbot geahndet, sagt der Rechtsanwalt Heinrich Hannover.

Heinrich Hannover: "Und das war ein uferloser Tatbestand, mit dem man alles treffen konnte, was nicht in den Kram paßte. So habe ich zum Beispiel einen Gewerkschafter verteidigen müssen beim Landgericht Lüneburg, einen Betriebsrat aus Bremen, der zu einer Gewerkschaftstagung nach Ostberlin gefahren war und dort in einer Diskussion gesagt hatte: Die Deutschen müßten miteinander reden, das sei besser als aufeinander zu schießen. Also, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber das war eine Förderung der Interessen der SED, wie das Gericht dann meinte. Und damit habe er gegen das KPD-Verbot verstoßen und wurde, wenn ich es recht erinnere, zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
In der Urteilsbegründung wurde noch gesagt: Strafmildernd haben wir berücksichtigt, daß der Angeklagte im Kriege sein Pflicht getan hat. Damals war er nämlich als Mitglied der Waffen-SS mit Hitlers Armeen auf Moskau marschiert. Das war noch Anfang der 60er Jahre vor deutschen Richtern ein Milderungsgrund.

Kontakte in die DDR wurden unter Strafe gestellt, wenn sich in irgendeiner Weise konstruieren ließ, daß die Kontakte der SED genutzt hätten. Ich habe da auch Leute, die aus der DDR zu uns kommen wollten, verteidigt. Zum Beispiel erinnere ich einen Mann, der aus Leipzig kam, er hatte nach langen Jahren eine Reisegenehmigung bekommen, obwohl er noch nicht im Rentenalter war, um seine in Hamburg lebende Mutter zu besuchen. Und seine Betriebsgewerkschaft hatte ihn gebeten, bei dieser Gelegenheit doch auch noch den X und den Y zu fragen, ob sie bereit seien, zur Leipziger Messe zu kommen.

Die Tatsache, dass er diesen Auftrag übernommen hatte, interpretierte man dann als eine Tätigkeit für eine kommunistische Organisation, die verfassungsfeindlich sei. Und der Mann wurde, kaum, dass er die Grenze überschritten hatte und so ganz von der Leber weg auf die Frage eines Polizisten sagte, was er vorhabe, verhaftet. Und ich musste ihn dann verteidigen beim Landgericht Hamburg. Er hat weder den X oder den Y einladen können, weil er schon vorher verhaftet war, noch hat er seine Mutter gesehen. Er wurde abgeschoben an die Grenze, und ich erinnere mich noch an seinen Ausspruch: ‚Etwas anders habe ich mir die Freiheit im Westen allerdings vorgestellt.’"

Menschen, die bereits in der NS-Zeit verurteilt wurden, sahen sich in der BRD erneut vor Gericht gestellt. Mitunter trafen sie sogar auf dieselben Richter.

Heinrich Hannover: "Ich habe zum Beispiel den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Willi Meyer-Buer verteidigen müssen, nachdem er sich 1961, also nach dem KPD-Verbot, als unabhängiger Kandidat an der Bundestagswahl beteiligt und um ein Bundestagsmandat bemüht hat. Bei seinen Wahlreden in Bremen hat er etwas gesagt, was jeder Bremer Bürger wußte, nämlich, daß er Kommunist war und Kommunist geblieben ist. Aber dieses Bekenntnis zu seiner kommunistischen Gesinnung, das genügte, um ihm eine Anklage wegen Verstoßes gegen das KPD-Verbot anzuhängen. Und er ist auch verurteilt worden. Die Bremer Lokalpresse war durchaus kritisch, weil Meyer-Buer ein sehr populärer Mann war, von dem man wußte, daß er auch in der Nazizeit Widerstand geleistet hatte, daß er viele Jahre in Zuchthäusern und Konzentrationslagern verbracht hatte."

Später, sagt Heinrich Hannover, fand das KPD-Verbot in gewissem Sinne seine Fortsetzung in den Berufsverboten.

Heinrich Hannover: "Nämlich die Ausschaltung von Kommunisten aus dem politischen Kräftespiel. Und die Berufsverbote haben ja auch Menschen betroffen, die nur der Sympathien für kommunistische Zielsetzungen verdächtigt wurden, ohne selbst Kommunisten zu sein. Ich habe natürlich, wenn ich von Berufsverboten gegen Kommunisten erfahren habe, immer gleich das Gegenbild gesehen von der Rehabilitierung und Wiedereinsetzung von Rechtsradikalen, etwa im Lehrerberuf.

Ich denke da zum Beispiel an den Fall des am Thälmann-Mord und an der Ermordung von 8000 sowjetischen Kriegsgefangenen im Lager Buchenwald beteiligten Wolfgang Otto. Ich habe in diesem Verfahren gegen Wolfgang Otto die Nebenklage vertreten, nämlich Interessen der Tochter des ermordeten Ernst Thälmann, und dieser Wolfgang Otto, der nicht verschwiegen hatte, dass er an diesen Verbrechen im KZ Buchenwald beteiligt war, hat doch tatsächlich im Lande Nordrhein-Westfalen eine Verbeamtung als Lehrer erreichen können, als Lehrer für Geschichte und Religion. Und da frage ich mich natürlich, welches Geschichtsbild mag dieser Mann seinen Schülern und Schülerinnen vermittelt haben. Und ich frage mich auch, wie kann so etwas in einem Staat möglich sein, der sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und der die Erfahrungen des Hitlerreiches hinter sich hat."

Von 1950 bis 1968 wurden zwischen 150 und 200 000 Ermittlungsverfahren eingeleitet - gegen Kommunisten oder vermeintliche Gesinnungsfreunde. Zwischen sieben und 10 000 Verfahren wurden verhandelt. Sie endeten mit Haft, Arbeitsplatzverlust, Diskriminierung.
Bemühungen, die Opfer der politischen Strafjustiz in Westdeutschland zu rehabilitieren, sind bislang gescheitert.

Heinrich Hannover: " Ja, es hat ja Gesetze gegeben, durch die die Opfer der SED-Justiz und des SED-Unrechts entschädigt und rehabilitiert worden sind. Und ich gehöre zu denen, die sich darum bemüht haben, auch für die Opfer der westlichen Justiz des Kalten Krieges eine Rehabilitierung und eine Entschädigung herbeizuführen. Das ist nicht gelungen.

Ich habe, als Gerhard Schröder Bundeskanzler wurde, also ein Mann, den ich kannte aus gemeinsamen politischen Verteidigungen, mit dem ich mich auch duzte und den ich auch entsprechend anschreiben konnte, ich habe mich bemüht, ihn in seiner neuen Funktion dazu zu bewegen, dass er sich nun darum kümmern sollte, daß auch die Opfer der westlichen Kalten-Kriegs-Justiz rehabilitiert wurden. Er hat mir durch einen Ministerialbeamten antworten lassen: Bei uns sei im Unterschied zur DDR alles rechtsstaatlich zugegangen. Er weiß es besser, denn er hat als politischer Strafverteidiger durchaus auch scharfe Worte gefunden gegen das, was da gemacht wurde. Und ich habe schließlich seinem Ministerialbeamten geschrieben: Er möge seinem Chef doch ausrichten, daß er sich schämen soll.

In meiner Korrespondenz mit Gerhard Schröder spielte auch der Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes eine Rolle. Das ist eine Bestimmung, die heute noch gilt und nach deren Inhalt Menschen, die nach 1949, nach Gründung der Bundesrepublik, verurteilt worden sind in politischen Strafverfahren der Kalten-Kriegs-Zeit ihre Ansprüche verlieren, die ihnen als Inhaftierte des Naziregimes zustanden. Da sind also Menschen ihre Renten aberkannt worden wegen jahrelanger Freiheitsberaubung, ja, es sind sogar Rückzahlungen angeordnet worden von bereits geleisteten Entschädigungszahlungen für Leute, die schon bei den Nazis jahrelang inhaftiert waren und nun auch noch von ehemaligen Nazirichtern wieder verurteilt worden sind in Verfahren, die höchst fragwürdig waren. Gerhard Schröder hat auch das als rechtsstaatlich bezeichnet und das nehme ich ihm nun wirklich übel, denn er weiß genau, dass das keineswegs rechtsstaatlich sein konnte, wenn ehemalige Nazirichter über ehemalige Widerstandskämpfer derartige Entscheidungen trafen."

Am 1. Juni 2006 hatte die Linkspartei.PDS zu einer Anhörung eingeladen. Thema: "Die Justizopfer des Kalten Krieges im Westen". 150 Besucher waren gekommen: Alt-Kommunisten, Wissenschaftler und Anwälte. Unter ihnen auch Diether Posser, der in seinem Buch: "Anwalt im Kalten Krieg" die politische Strafjustiz beschrieben hat, Rolf Gössner, der über "Die vergessenen Justizopfer des Kalten Krieges" publizierte, und Heinrich Hannover, dessen Anwaltserfahrungen man in dem dankenswerter Weise vom Aufbau-Verlag wieder aufgelegten Buch "Die Republik vor Gericht" nachlesen kann.

50 Jahre nach dem KPD-Verbot will die Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS im Herbst 2006 eine neuerliche parlamentarische Initiative zur Rehabilitierung dieser Opfer des Kalten Krieges starten.