Datenschützer Schaar über die Gesichtserkennung

"Man weiß nicht, was mit den Aufnahmen geschieht"

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Diese Software auf einer KI-Konferenz 2019 in Tokio will Alter, Geschlecht und Gemütszustand einer Person erkennen können.
Software für Gesichtserkennung ist inzwischen weit entwickelt. Dieses Programm auf einer KI-Konferenz in Tokio soll Alter, Geschlecht und Gemütszustand einer Person erkennen können. © Rodrigo Reyes Marin / ZUMA Press / imago
Peter Schaar im Gespräch mit Axel Rahmlow |
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Wir brauchen eine Rechtsgrundlage zu automatisierter Gesichtserkennung, sagt der Datenschutz-Experte Peter Schaar. Durch immer bessere und erschwinglichere Überwachungstechnik bestehe das Risiko einer "Jedermann-Überwachung".
Software zur Gesichtserkennung wird immer preiswerter und besser. Und die Programme funktionierten "erstaunlich gut", sagt Peter Schaar, bis 2013 Bundesdatenschutzbeauftragter und jetzt Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie erreichten inzwischen Trefferquoten von 80 bis 90 Prozent – und es gebe nur eine geringe Menge an Falschidentifizierungen.
Die Programme werden bereits eingesetzt – etwa in China zur Identifizierung von Passanten. Auch in Deutschland gab es 2017 einen Versuch von BKA und Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz, bei dem Passanten per Software identifiziert wurden. Zuvor hatten sie ihr Einverständnis erklärt, an dem Versuch teilzunehmen.
Gesichtserkennung wurde auch in Deutschland schon getestet - hier 2017 am Berliner Bahnhof Südkreuz.
Gesichtserkennung wurde auch in Deutschland schon getestet, etwa 2017 am Berliner Bahnhof Südkreuz.© Markus Schreiber / AP / picture alliance
Schaar findet es besorgniserregend, "dass man in der Öffentlichkeit dauernd identifiziert werden kann. Und wenn man identifiziert ist, dann können da auch im Hintergrund irgendwelche Abgleiche stattfinden mit Datenbanken, von deren Existenz ich überhaupt gar keine Ahnung habe."

"Anlassloses Überwachen sehe ich sehr kritisch"

Bis dato gebe es "für eine lückenlose oder auch anlasslose biometrische Kontrolle, also eine automatisierte Gesichtserkennung, keine Rechtsgrundlage", kritisiert Schaar. Das müsse sich unbedingt ändern. Liege eine Drohung oder eine andere konkrete Gefahrensituation vor, könne eine Gesichtserkennung Sinn machen – "aber dieses generelle, anlasslose Überwachen, das sehe ich doch sehr kritisch", betont der Datenschützer.
(fmay)
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