Quellensteuer gegen Steuerflucht
Mit Quellensteuern und Vermögenssteuern würde der Wiesbadener Ökonom Lorenz Jarass gern auf die Enthüllungen der PanamaPapers antworten. Nur so könnte der Fiskus Steuerflucht uninteressant machen – auch im nationalen Alleingang.
Die Panama Papers haben ein gigantisches Geflecht von Briefkastenfirmen enthüllt. Die darin dokumentierten Konstruktionen dienten offenkundig nicht der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten vor Ort, sondern der Verschleierung von Kapitalvermögen und dem Ausnutzen von Steuerschlupflöchern.
Dubiose Machenschaften finden allerdings nur zum Teil auf winzigen Inselstaaten und an Stränden in der Karibik statt. Auch in der EU, beispielsweise in Luxemburg, in den Niederlanden, aber eben auch in Deutschland und zum Beispiel auch im US-Bundesstaat Delaware gibt es bekanntlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, Kapital anonym anzulegen und verwalten zu lassen.
Erträge dort besteuern, wo sie anfallen
Superreiche deponieren es nicht etwa in einem geheimen Speicher und lassen es dort liegen. Ihr Kapital wird in einer Steueroase wie Panama nur formaljuristisch verwaltet. Investiert ist das Kapital jedoch in Industriestaaten und Schwellenländern, weil es nur dort Erträge erzielen kann.
Und deswegen sollte es auch dort besteuert werden. Deutschland hat wie jedes Land dazu schon heute die Möglichkeit. Es kann unilateral handeln, also ohne jeweils eine internationale Harmonisierung abzuwarten.
Konzerne und Fonds pflegen wirtschaftlichen Erfolg gern steuermindernd in Kosten zu verwandeln. Also stellen sie inländischen Niederlassungen und Beteiligungen Schuldzinsen und Lizenzgebühren in Rechnung, die an einen ausländischen Firmensitz überwiesen werden - dorthin, wo Steuersätze günstiger als in Deutschland sind.
Deshalb sollte der deutsche Fiskus eine Quellensteuer auf alle gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren erheben, soweit diese in Deutschland steuermindernd als Kosten geltend gemacht werden.
Im Gegenzug sollte der deutsche Gesetzgeber alle Kapitalentgelte, die von inländischen Investoren im Ausland erwirtschaftet wurden, weitgehend steuerfrei stellen, da sonst deren Kapitalverwaltung ins Ausland abwanderte. Das würde den Finanzplatz Deutschland stärken und ihn zugleich davor schützen, steuerlich umgangen zu werden.
Quellensteuern durch Vermögenssteuer ergänzen
Jedes Land ist zudem frei darin, auf investiertes Kapital eine Vermögenssteuer zu erheben. Nur sollte man sie in Deutschland in anderer Form wiedereinführen, als sie einst abgeschafft wurde. Sie ist am besten auf die Einkommensteuer anzurechnen, um eine Übermaßbesteuerung zu vermeiden. Damit wären nur Kapitalanlagen betroffen, für die derzeit wenig oder gar keine Steuern bezahlt werden.
Durch die Vermögenssteuer sollten die Vermögenswerte selbst besteuert werden, nicht aber wie früher der dahinterstehende Eigentümer. Genau dadurch könnte man auch eine Besteuerung anonymer Vermögen sicherstellen, und zwar ohne eine vorherige und sicher extrem schwierige internationale Koordination der Finanzbehörden.
Eine derartige Vermögenssteuer wäre EU-konform, würde tendenziell das Steueraufkommen erhöhen und vielfach die Wettbewerbsposition der Unternehmen verbessern, die in Deutschland ansässig sind.
Kleine Schritte im nationalen Alleingang bevorzugen
Der französische Wirtschaftswissenschaftler Thomas Piketty hat brilliant analysiert, wie ungleich Einkommen und Vermögen verteilt sind. Sein Lösungsvorschlag einer weltweiten progressiven Einkommensteuer mag theoretisch sauber fundiert sein, ist aber so weit von jeder Realisierung entfernt, dass er von jedermann getrost hochgelobt werden kann, allen voran von sehr reichen Leuten und führenden Wirtschaftszeitungen.
Lassen Sie uns lieber gemeinsam daran arbeiten, in kleinen Schritten in die richtige Richtung zu gehen und politische Mehrheiten zu erreichen: für die Einführung von allgemeinen Quellensteuern auf alle Kapitalerträge sowie für Vermögenssteuern.
Lorenz Jarass, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule RheinMain, ist Autor von 14 Büchern (auch in Englisch und Russisch) und über 100 Fachaufsätzen, beispielsweise zu Unternehmensbesteuerung und Gemeindefinanzen. Er berät u.a. die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie den Deutschen Bundestag. Weitere Informationen zu ihm gibt es hier.