Debatte um Umformulierung des Pressekodex

"Ich verstehe die Aufregung nicht"

NorwegischeJournalisten sitzen in einem Großraum-Büro vor ihren Computern
Redaktion bei der Arbeit. Wann sie Täterherkunft und -religion in der Kriminalberichterstattung nennen darf, muss sie im Einzelfall abwägen. © Deutschlandradio / Jana Sinram
Heribert Prantl im Gespräch mit Stephan Karkowsky |
Bei begründbarem öffentlichen Interesse darf die Herkunft eines Straftäters in der Berichterstattung genannt werden, so der umformulierte Pressekodex. Die Debatten laufen nun heiß. Unbegründet, meint der Journalist Heribert Prantl. An der Rechtslage habe sich nichts geändert.
Dürfen Nationalität und Religion von Straftätern in der Berichterstattung genannt werden? Laut Pressekodex des Deutschen Presserats war dies bislang nur im Fall eines "begründbaren Sachbezugs" gestattet. Doch jetzt wurde die Passage umformuliert: "Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden", heißt es nun, es sei denn, es bestehe "ein begründetes öffentliches Interesse."
Über diese Umformulierung wird nun rege diskutiert (mehr dazu hier): Der Presserat mache einen Kotau vor dem rechten Milieu, heißt es mitunter.
Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der "Süddeutschen Zeitung".
Im Gespräch: Heribert Prantl von der "Süddeutschen Zeitung"© Imago / Sven Simon

An der Rechtslage hat sich nichts geändert

Der ehemalige Richter und SZ-Journalist Heribert Prantl hält diese Kritik im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur allerdings für überzeichnet. Die Aufregung sei unbegründet. Herkunft und Religion werden auch künfitg nur in absoluten und begründbaren Ausnahmefällen genannt, sagt er:
"Ich verstehe eigentlich die Aufregung gar nicht richtig. Der Presserat ist nicht der Gebrechlichkeitspfleger der Redaktionen. An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Es wurde nur neu formuliert. … Nach wie vor bleibt es so, dass es keinen Schematismus gibt, dass man im Einzelfall abwägen muss."
Der Leser dürfe auch weiterhin nicht vor der Wahrheit beschützt werden, so Prantl. Dies erfordere aber redaktionelle Sorgfalt. Zur Wahrheit zähle schließlich auch, dass sich Straftaten nicht in erster Linie aus der Herkunft des Täters erklären lassen. Problematisch ist für Prantl eher das Verhalten der Polizei, die seit den Silvester-Ausschreitungen in Köln häufig die Nationalität nenne: "Das verstößt gegen das Grundgesetz", so Prantl im Deutschlandradio Kultur.
Mehr zum Thema