Wem nützt das neue Kulturfördergesetz NRW?
Kulturförderung per Gesetz? Das Bundesland NRW hat Ende vergangenen Jahres ein entsprechende Regelung verabschiedet. Was steckt dahinter – was sind die Ziele? Das ist Thema im "Wortwechsel".
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland Ende des vergangenen Jahres ein "Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung" verabschiedet. Es ist damit das erste Bundesland, das eine gesetzliche Regelung für die Kulturförderung trifft.
Die Initiatoren erhoffen sich, dass dadurch unter anderem mehr Transparenz und Beteiligung für die Kulturschaffenden und Kulturverantwortlichen erreicht werden kann.
Braucht man überhaupt ein solches Gesetz? Stärkt es die Kulturarbeit? Und welches Bild von der Rolle des kulturfördernden Staates liegt ihm zugrunde?
Darüber diskutieren in der Sendung "Wortwechsel":
Peter Landmann, Ministerial-Dirigent a.D.
Dr. Peter Raue, Rechtsanwalt Berlin
Prof. Dr. Oliver Scheytt, Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Dr. Peter Raue, Rechtsanwalt Berlin
Prof. Dr. Oliver Scheytt, Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Die Diskussionsrunde fand am 26. Januar 2015 im Rahmen des kulturpolitischen Dialoges in der Berliner Landesvertretung NRW statt.