Demokratisches Element der Rechtssprechung
Ehrenamtliche Richter sollen dafür sorgen, dass Richterbänke ausgewogen besetzt sind, sie sollen Sachverstand einbringen.
Das gilt vor allem in Sozialgerichten oder in Arbeitsgerichten, wo Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter mit entscheiden. Aber auch für die Schöffen im engeren Sinn. Das sind die ehrenamtlichen Richter, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, im Strafrecht, mitwirken.
Früher gab es regelrechte Geschworene auch in Deutschland, die – wie man das aus den USA kennt – in bestimmten Fällen über Schuld oder Unschuld entschieden. Heute entscheiden zwei Laienrichter immer mit Berufsrichtern, je nach Art des Verfahrens einem bis drei. Es geht nicht mehr nur um die Schuldfrage, sondern auch um das Strafmaß, wobei die Schöffen gleichberechtigt sind mit dem Berufsrichter, der ihnen die Entscheidungen, die sie zu treffen haben, auch juristisch aufarbeiten und erklären muss.
37.000 Männer und Frauen engagieren sich so. Jugendschöffen entscheiden in Jugendgerichtsverfahren mit. Auch sie sollen Lebensnähe in den Prozess bringen, dafür sorgen, dass sich kein richterliches Weltbild verselbständigt. Und als Bürgerbeteiligung versteht sich das ehrenamtliche Richteramt als demokratisches Element. Verbunden mit der Hoffnung, dass sich das auch in höherer Akzeptanz der Rechtsprechung niederschlägt.
Alle fünf Jahre wird gewählt – auch in diesem Jahr. Wer will, kann sich bei seiner Gemeinde bewerben. Ähnlich bei den Jugendschöffen, allerdings läuft das Verfahren da über das Jugendamt. Wer sich bewirbt, kommt erst einmal auf die Vorschlagsliste. Idealerweise sollten doppelt so viele Bewerber daraufstehen, wie Schöffen benötigt werden. Wie viele in einer Wahlperiode in einem Gerichtsbezirk gebraucht werden, bestimmt der Landgerichtspräsident. So viele Bewerber allerdings gibt es kaum.
Allgemein gibt es kleine festen Regeln dafür, wie die Vorschlagslisten zustande kommen. Mal schlägt der Gemeinderat geeignete Personen vor, zusammen mit Gewerkschaften oder Kirchen. Mal geht es schlicht nach Einwohnermelderegister. Allerdings nicht blind. Der Gemeinderat wählt, wobei alle Altersgruppen, ein möglichst breites Bild von gesellschaftlichen Stellungen und die Geschlechter halbwegs gleichmäßig verteilt auftauchen sollten. Die eigentliche Wahl – deshalb vorher die größere Vorschlagsliste – trifft dann ein Wahlausschuss des Gerichts.
Vorher haben alle Bürger die Möglichkeit, Einsprüche gegen Nominierungen einzulegen, auch über die entscheidet der Ausschuss. Auch das Gesetz kennt Gründe, die Menschen vom Schöffenamt ausschließen, Verurteilungen zu längeren Freiheitsstrafen zum Beispiel.
Oft allerdings versuchen eher die zukünftigen Schöffen selbst der Pflicht zu entgehen. Bezahlt wird die ehrenamtliche Richtertätigkeit mit fünf Euro die Stunde. Wer Verdienstausfall nachweist, bekommt bis zu 25 Euro. Ablehnen können die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen – zum Beispiel Ärzte oder Krankenschwestern. Oder ein berufener Schöffe kann ausnahmsweise nachweisen, dass er das Amt nicht ausüben kann. Denn an sich ist das Bürgerpflicht.
Früher gab es regelrechte Geschworene auch in Deutschland, die – wie man das aus den USA kennt – in bestimmten Fällen über Schuld oder Unschuld entschieden. Heute entscheiden zwei Laienrichter immer mit Berufsrichtern, je nach Art des Verfahrens einem bis drei. Es geht nicht mehr nur um die Schuldfrage, sondern auch um das Strafmaß, wobei die Schöffen gleichberechtigt sind mit dem Berufsrichter, der ihnen die Entscheidungen, die sie zu treffen haben, auch juristisch aufarbeiten und erklären muss.
37.000 Männer und Frauen engagieren sich so. Jugendschöffen entscheiden in Jugendgerichtsverfahren mit. Auch sie sollen Lebensnähe in den Prozess bringen, dafür sorgen, dass sich kein richterliches Weltbild verselbständigt. Und als Bürgerbeteiligung versteht sich das ehrenamtliche Richteramt als demokratisches Element. Verbunden mit der Hoffnung, dass sich das auch in höherer Akzeptanz der Rechtsprechung niederschlägt.
Alle fünf Jahre wird gewählt – auch in diesem Jahr. Wer will, kann sich bei seiner Gemeinde bewerben. Ähnlich bei den Jugendschöffen, allerdings läuft das Verfahren da über das Jugendamt. Wer sich bewirbt, kommt erst einmal auf die Vorschlagsliste. Idealerweise sollten doppelt so viele Bewerber daraufstehen, wie Schöffen benötigt werden. Wie viele in einer Wahlperiode in einem Gerichtsbezirk gebraucht werden, bestimmt der Landgerichtspräsident. So viele Bewerber allerdings gibt es kaum.
Allgemein gibt es kleine festen Regeln dafür, wie die Vorschlagslisten zustande kommen. Mal schlägt der Gemeinderat geeignete Personen vor, zusammen mit Gewerkschaften oder Kirchen. Mal geht es schlicht nach Einwohnermelderegister. Allerdings nicht blind. Der Gemeinderat wählt, wobei alle Altersgruppen, ein möglichst breites Bild von gesellschaftlichen Stellungen und die Geschlechter halbwegs gleichmäßig verteilt auftauchen sollten. Die eigentliche Wahl – deshalb vorher die größere Vorschlagsliste – trifft dann ein Wahlausschuss des Gerichts.
Vorher haben alle Bürger die Möglichkeit, Einsprüche gegen Nominierungen einzulegen, auch über die entscheidet der Ausschuss. Auch das Gesetz kennt Gründe, die Menschen vom Schöffenamt ausschließen, Verurteilungen zu längeren Freiheitsstrafen zum Beispiel.
Oft allerdings versuchen eher die zukünftigen Schöffen selbst der Pflicht zu entgehen. Bezahlt wird die ehrenamtliche Richtertätigkeit mit fünf Euro die Stunde. Wer Verdienstausfall nachweist, bekommt bis zu 25 Euro. Ablehnen können die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen – zum Beispiel Ärzte oder Krankenschwestern. Oder ein berufener Schöffe kann ausnahmsweise nachweisen, dass er das Amt nicht ausüben kann. Denn an sich ist das Bürgerpflicht.