Demonstrationsabsage in Berlin

Abwägen zwischen zwei Grundrechten

08:42 Minuten
Demonstration Tag der Freiheit - Tausende feiern das Ende der Pandemie und den Tag der Freiheit in Berlin mit einem Umzug durch das Regierungsviertel.
Ohne Abstand, ohne Masken: Berlin hat eine Corona-Demo abgesagt. © imago images/Müller-Stauffenberg
Ulf Buermayer im Gespräch mit Nicole Dittmer |
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Berlin hat eine Demonstration von Corona-Gegnern für Samstag abgesagt. Ein Gericht muss jetzt klären, ob demonstriert werden darf. Es müsse zwischen den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit abwägen, sagt Ulf Buermeyer.
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) bleibt dabei: Die Proteste von Corona-Gegnern am kommenden Samstag in Berlin werden verboten. Geplant waren gleich mehrere Demonstrationen, zur größten Kundgebung hatte die Initiative "Querdenken 711" aufgerufen.
Die Veranstalter haben gegen das Verbot einen Eilantrag gestellt, nun muss ein Gericht entscheiden. Hier müsste man zwei Grundrechte gegeneinander abwägen, sagt Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Demonstrieren vs. Infektionsschutz

"Auf der einen Seite steht natürlich das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das heißt, die Anmeldenden der Demonstration nehmen ein Grundrecht war und natürlich auch alle Menschen, die dort teilnehmen wollen, wenn sie sagen: Wir gehen auf die Straße gegen Corona-Beschränkungen", erklärt Buermeyer.
Dem stehe allerdings das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegenüber. "Denn das Verbot der Demonstration verfolgt ja gerade das Ziel, Infektionen von Menschen nicht nur auf der Demo zu verhindern, sondern auch in der Allgemeinheit."
Ulf Buermayer glaubt, dass in diesem Fall die Entscheidung richtig sei, die Demonstrationen nicht zuzulassen. "Und aus meiner Sicht ist da das maßgebliche Argument, das tatsächlich überhaupt nicht zu kontrollieren ist, wie viele Menschen nach Berlin anreisen werden und wie sich diese Menschen verhalten werden." Des Weiteren sei damit zu rechnen, dass die Demonstrierenden keine Abstands- und Maskenregeln beachten würden.
"Da denke ich, ist die Abwägung vertretbar, zu sagen, das ist einfach viel zu gefährlich und aus einer grundrechtlichen Perspektive muss man sagen, haben die Organisierenden dieser Demonstration sich auch letztlich eine Art Eigentor geschossen, weil sie in ihrer Kommunikation im Vorfeld geradezu damit geworben haben, gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu verstoßen", so Buermayer.
Gegen Corona-Auflagen zu demonstrieren, sei legitim. Allerdings müsse man sich dann auch an die Spielregeln halten.

Hören Sie zu dem Thema auch das Interview mit Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität Berlin: Audio Player

(nho)
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