"Den Müttern möglichst früh Hilfen anbieten"
Die Bundesfamilienministerin hat angekündigt, den Einsatz von Familien-Hebammen in Deutschland auszuweiten. Außerdem soll im neuen Kinderschutzgesetz geregelt werden, dass Ärzte Anzeichen von Kindesmisshandlungen den Jugendämtern melden dürfen.
Jan-Christoph Kitzler: Wer in die Geschichte des Kinderschutzes in Deutschland blickt, muss weit zurückschauen: Ein Kinderschutzgesetz gab es schon 1903. Damals ging es noch um Kinderarbeit, heute eher um Kindesmissbrauch. Nach den Fällen in kirchlichen und anderen Einrichtungen hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder angekündigt, noch bis Ende dieses Jahres ein überarbeitetes Kinderschutzgesetz vorzulegen – das will sie heute Mittag in Berlin vorstellen.
Mit dem Deutschlandradio Kultur hat die Ministerin aber schon vorab über ihre Pläne gesprochen, und meine erste Frage an Kristina Schröder war, warum sie glaubt, dass sich der Kinderschutz in Deutschland mit ihrem Gesetz verbessert?
Kristina Schröder: Wir haben bisher Defizite im Kinderschutz. Wenn man sich die Fälle anguckt, diese schrecklichen Fälle, die es da gab, stellt man eigentlich zwei große Problemkreise fest: Erstens, dass wir da es halt immer mit Familien zu tun haben, die offenkundig schon in der Schwangerschaft überfordert waren, und da haben wir es nicht hinbekommen, diesen Familien die richtigen Hilfen anzubieten. Das Zweite ist, dass es dann auch oft gelungen ist, diesen Familien, sich quasi zu entziehen, zum Beispiel dem Jugendamt oder auch dann, wenn zum Beispiel ein Jugendamtsmitarbeiter da war, dass man dann auch gesagt hat, das Kind schläft gerade, das Kind ist bei der Oma, und insofern dann auch dem Staat damit entgehen konnte. Und das sind die Problemkreise, die haben wir analysiert, und da legen wir Antworten vor.
Jan-Christoph Kitzler: Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind zwei Ebenen Ihnen besonders wichtig – das eine ist eben eingreifen, wenn etwas passiert, aber auch das Thema Prävention, das haben Sie ja schon gerade angesprochen. Was muss da ganz konkret passieren?
Schröder: Also beim Thema Prävention ist zum Beispiel wichtig, den Familien, gerade auch den Müttern möglichst früh Hilfen anzubieten, und zwar schon in der Schwangerschaft. Bisher ist es sogar so, wenn schwangere Frauen sich an öffentliche Beratungsstellen für Mütter wenden, dann müssten sie dort eigentlich abgewiesen werden, weil sie überhaupt keinen Anspruch darauf haben. Das ändern wir, ab jetzt beginnen wir so früh es irgendwie geht.
Dann ist wichtig, dass wir auch die, mit denen die Mütter eh in Kontakt kommen – Ärzte, Hebammen, die haben ja oft doch einen guten Blick dafür, ob eine Familie mit einem Kind überfordert sein könnte oder nicht –, und dass wir deswegen diese Anlaufstellen nutzen und dann auch gezielt Hilfe kommen zu lassen. Zum Beispiel Hilfe über Familienhebammen, die ein Jahr lang nach der Geburt eines Kindes in die Familie gehen, die Familie medizinisch betreuen, aber die Familie eben auch sozial bei den Problemen betreuen, die solche Familien haben. Und deshalb werden wir den Einsatz der Familienhebammen in Deutschland deutlich ausweiten.
Jan-Christoph Kitzler: Das Thema Kinderschutz ist ja eigentlich aufs Tableau gekommen durch die Missbrauchsfälle in Schulen, in kirchlichen, aber auch anderen Einrichtungen, Sie sprechen jetzt aber vor allem über Familien. Liegt das daran, dass die meisten Missbrauchsfälle eben in Familien passieren?
Schröder: Also in der Tat, wenn wir jetzt über sexuellen Missbrauch sprechen, der findet in erster Linie in den Familien statt, die Diskussion der letzten Monate darf uns von dieser schlimmen Tatsache nicht ablenken. Aber das, was wir am Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch besprochen haben, auch das fließt in das Kinderschutzgesetz ein. Dort war nämlich ein wichtiges Thema, dass wir Standards etablieren müssen, Standards für alle Institutionen, in denen eine besondere Nähe besteht zwischen Erwachsenen und Kindern. Das beginnt im Grunde beim Sportverein, geht über kirchliche Internate bis hin zu Trägern der Jugendhilfe, wo behinderte Kinder betreut werden.
Jan-Christoph Kitzler: Werden diese Standards jetzt schon ganz konkret sein, oder muss man sich darauf erst noch einigen?
Schröder: Zum Beispiel beim Thema sexueller Missbrauch haben wir bereits Mindeststandards am Runden Tisch festgelegt – es muss eine Gefährdungsanalyse gemacht werden. Also man muss sich überlegen, wo bestehen bei uns besondere Gefahren für sexuellen Missbrauch. Es muss ein externer Ansprechpartner benannt werden, an den man sich wenden kann, wenn man irgendwie meint, etwas von sexuellem Missbrauch in der Umgebung mitbekommen zu haben oder sogar selbst betroffen ist. Und es müssen Verdachtsfälle dokumentiert werden, damit dann nicht zwei Jahre später gesagt werden kann, wir wussten von überhaupt nichts. Und diese Standards, die sind dann zum Beispiel Voraussetzung dafür, dass es überhaupt eine Betriebserlaubnis gibt.
Jan-Christoph Kitzler: Kommen wir noch mal zurück zum Thema Familie, die genießt ja bei uns einen ziemlich umfassenden Schutz – steht das nicht manchmal auch dem Kinderschutz entgegen?
Schröder: Das ist natürlich schon manchmal eine Gratwanderung. Und mit Sicherheit ist auch erst mal es richtig, den Familien grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen, denn ich bin mir sicher, jede Mutter will bei der Geburt eines Kindes eine gute Mutter sein. Wer sagt denn schon, wenn er so einen kleinen Wurm im Arm hält, dem will ich jetzt was Böses antun? Aber trotzdem kommt es eben zu diesen Fällen. Und deshalb müssen wir uns fragen, was kann man da tun, wie kann man da gute Hilfen anbieten? Und dann muss man eben diese Gratwanderung hinbekommen.
Eine Gratwanderung ist es zum Beispiel auch, wenn es um das Vertrauensverhältnis zu Ärzten geht. Wir werden jetzt im Bundeskinderschutzgesetz festlegen, dass Ärzte, wenn sie Anzeichen für Kindesmissbrauch haben, dies dem Jugendamt melden dürfen. Das war bisher eine rechtliche Grauzone, weil es eben nun mal die Schweigepflicht der Ärzte gibt, die ist auch richtig, aber auch hier sagen sie, wir müssen das etwas verschieben, es muss möglich sein, dass solche Fälle gemeldet werden.
Jan-Christoph Kitzler: Reden wir noch mal übers Geld: Bei Ihren Vorschlägen, da werden sich ja vor allem die Kommunen bedanken, die das Ganze vor Ort dann umsetzen müssen, aber die stöhnen doch jetzt schon darüber, dass sie kein Geld haben – was wollen Sie da tun?
Schröder: Also wir haben das Bundeskinderschutzgesetz gemeinsam mit kommunalen Verbänden und mit den Ländern und auch mit der Fachwelt erarbeitet. Mir ist vollkommen klar, dass es natürlich immer die Klage gibt, dass zu wenig Geld da ist, deswegen beteiligt sich der Bund ja auch, obwohl es nicht originär seine Aufgabe ist. Deswegen geben wir 30 Millionen Euro pro Jahr aus für die Familienhebammen, das ist ein großer Batzen. Damit werden wir es schaffen, in ganz Deutschland eine Infrastruktur an Familienhebammen zu sichern, die es so bisher noch nicht gab.
Jan-Christoph Kitzler: Trotzdem, die SPD befürchtet in Zukunft eher einen Rückschritt, auch beim Kinderschutz, schon allein aus finanziellen Gründen in den Kommunen – was entgegnen Sie da?
Schröder: Das ist Quatsch. Es kostet auch nicht alles Geld. Zum Beispiel unsere Vorschriften auch gegen das Jugendamts-Hopping. Beim Jugendamts-Hopping geht es darum, dass sich viele Familien dem Jugendamt entziehen, indem sie schlicht umziehen. Und wir regeln jetzt erstmals, dass solche Daten über solche Familien dann von Jugendamt zu Jugendamt weitergegeben werden. Was die Schweigepflicht für die Ärzte angeht, auch das ist etwas, was dringend geregelt werden muss, was die SPD schon längst hätte machen können. Eins ist aber auch klar: Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Der Bund beteiligt sich, die Länder und die Kommunen müssen dies auch tun.
Jan-Christoph Kitzler: Noch zum Schluss: Gehört zum Thema Kinderschutz nicht auch, dass die Kinderrechte im Grundgesetz stehen?
Schröder: Kinder sind Menschen, und im Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Ich verstehe die Argumente der Befürworter, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, aber man muss auch aufpassen, dass man damit nicht den Eindruck erweckt, als wären Kinder nicht schon jetzt auch durch das Grundgesetz vollumfänglich geschützt.
Jan-Christoph Kitzler: So sieht es Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Sie stellt heute ein Berlin ein neues Kinderschutzgesetz vor. Vielen Dank für das Gespräch!
Schröder: Danke sehr!
Mit dem Deutschlandradio Kultur hat die Ministerin aber schon vorab über ihre Pläne gesprochen, und meine erste Frage an Kristina Schröder war, warum sie glaubt, dass sich der Kinderschutz in Deutschland mit ihrem Gesetz verbessert?
Kristina Schröder: Wir haben bisher Defizite im Kinderschutz. Wenn man sich die Fälle anguckt, diese schrecklichen Fälle, die es da gab, stellt man eigentlich zwei große Problemkreise fest: Erstens, dass wir da es halt immer mit Familien zu tun haben, die offenkundig schon in der Schwangerschaft überfordert waren, und da haben wir es nicht hinbekommen, diesen Familien die richtigen Hilfen anzubieten. Das Zweite ist, dass es dann auch oft gelungen ist, diesen Familien, sich quasi zu entziehen, zum Beispiel dem Jugendamt oder auch dann, wenn zum Beispiel ein Jugendamtsmitarbeiter da war, dass man dann auch gesagt hat, das Kind schläft gerade, das Kind ist bei der Oma, und insofern dann auch dem Staat damit entgehen konnte. Und das sind die Problemkreise, die haben wir analysiert, und da legen wir Antworten vor.
Jan-Christoph Kitzler: Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind zwei Ebenen Ihnen besonders wichtig – das eine ist eben eingreifen, wenn etwas passiert, aber auch das Thema Prävention, das haben Sie ja schon gerade angesprochen. Was muss da ganz konkret passieren?
Schröder: Also beim Thema Prävention ist zum Beispiel wichtig, den Familien, gerade auch den Müttern möglichst früh Hilfen anzubieten, und zwar schon in der Schwangerschaft. Bisher ist es sogar so, wenn schwangere Frauen sich an öffentliche Beratungsstellen für Mütter wenden, dann müssten sie dort eigentlich abgewiesen werden, weil sie überhaupt keinen Anspruch darauf haben. Das ändern wir, ab jetzt beginnen wir so früh es irgendwie geht.
Dann ist wichtig, dass wir auch die, mit denen die Mütter eh in Kontakt kommen – Ärzte, Hebammen, die haben ja oft doch einen guten Blick dafür, ob eine Familie mit einem Kind überfordert sein könnte oder nicht –, und dass wir deswegen diese Anlaufstellen nutzen und dann auch gezielt Hilfe kommen zu lassen. Zum Beispiel Hilfe über Familienhebammen, die ein Jahr lang nach der Geburt eines Kindes in die Familie gehen, die Familie medizinisch betreuen, aber die Familie eben auch sozial bei den Problemen betreuen, die solche Familien haben. Und deshalb werden wir den Einsatz der Familienhebammen in Deutschland deutlich ausweiten.
Jan-Christoph Kitzler: Das Thema Kinderschutz ist ja eigentlich aufs Tableau gekommen durch die Missbrauchsfälle in Schulen, in kirchlichen, aber auch anderen Einrichtungen, Sie sprechen jetzt aber vor allem über Familien. Liegt das daran, dass die meisten Missbrauchsfälle eben in Familien passieren?
Schröder: Also in der Tat, wenn wir jetzt über sexuellen Missbrauch sprechen, der findet in erster Linie in den Familien statt, die Diskussion der letzten Monate darf uns von dieser schlimmen Tatsache nicht ablenken. Aber das, was wir am Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch besprochen haben, auch das fließt in das Kinderschutzgesetz ein. Dort war nämlich ein wichtiges Thema, dass wir Standards etablieren müssen, Standards für alle Institutionen, in denen eine besondere Nähe besteht zwischen Erwachsenen und Kindern. Das beginnt im Grunde beim Sportverein, geht über kirchliche Internate bis hin zu Trägern der Jugendhilfe, wo behinderte Kinder betreut werden.
Jan-Christoph Kitzler: Werden diese Standards jetzt schon ganz konkret sein, oder muss man sich darauf erst noch einigen?
Schröder: Zum Beispiel beim Thema sexueller Missbrauch haben wir bereits Mindeststandards am Runden Tisch festgelegt – es muss eine Gefährdungsanalyse gemacht werden. Also man muss sich überlegen, wo bestehen bei uns besondere Gefahren für sexuellen Missbrauch. Es muss ein externer Ansprechpartner benannt werden, an den man sich wenden kann, wenn man irgendwie meint, etwas von sexuellem Missbrauch in der Umgebung mitbekommen zu haben oder sogar selbst betroffen ist. Und es müssen Verdachtsfälle dokumentiert werden, damit dann nicht zwei Jahre später gesagt werden kann, wir wussten von überhaupt nichts. Und diese Standards, die sind dann zum Beispiel Voraussetzung dafür, dass es überhaupt eine Betriebserlaubnis gibt.
Jan-Christoph Kitzler: Kommen wir noch mal zurück zum Thema Familie, die genießt ja bei uns einen ziemlich umfassenden Schutz – steht das nicht manchmal auch dem Kinderschutz entgegen?
Schröder: Das ist natürlich schon manchmal eine Gratwanderung. Und mit Sicherheit ist auch erst mal es richtig, den Familien grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen, denn ich bin mir sicher, jede Mutter will bei der Geburt eines Kindes eine gute Mutter sein. Wer sagt denn schon, wenn er so einen kleinen Wurm im Arm hält, dem will ich jetzt was Böses antun? Aber trotzdem kommt es eben zu diesen Fällen. Und deshalb müssen wir uns fragen, was kann man da tun, wie kann man da gute Hilfen anbieten? Und dann muss man eben diese Gratwanderung hinbekommen.
Eine Gratwanderung ist es zum Beispiel auch, wenn es um das Vertrauensverhältnis zu Ärzten geht. Wir werden jetzt im Bundeskinderschutzgesetz festlegen, dass Ärzte, wenn sie Anzeichen für Kindesmissbrauch haben, dies dem Jugendamt melden dürfen. Das war bisher eine rechtliche Grauzone, weil es eben nun mal die Schweigepflicht der Ärzte gibt, die ist auch richtig, aber auch hier sagen sie, wir müssen das etwas verschieben, es muss möglich sein, dass solche Fälle gemeldet werden.
Jan-Christoph Kitzler: Reden wir noch mal übers Geld: Bei Ihren Vorschlägen, da werden sich ja vor allem die Kommunen bedanken, die das Ganze vor Ort dann umsetzen müssen, aber die stöhnen doch jetzt schon darüber, dass sie kein Geld haben – was wollen Sie da tun?
Schröder: Also wir haben das Bundeskinderschutzgesetz gemeinsam mit kommunalen Verbänden und mit den Ländern und auch mit der Fachwelt erarbeitet. Mir ist vollkommen klar, dass es natürlich immer die Klage gibt, dass zu wenig Geld da ist, deswegen beteiligt sich der Bund ja auch, obwohl es nicht originär seine Aufgabe ist. Deswegen geben wir 30 Millionen Euro pro Jahr aus für die Familienhebammen, das ist ein großer Batzen. Damit werden wir es schaffen, in ganz Deutschland eine Infrastruktur an Familienhebammen zu sichern, die es so bisher noch nicht gab.
Jan-Christoph Kitzler: Trotzdem, die SPD befürchtet in Zukunft eher einen Rückschritt, auch beim Kinderschutz, schon allein aus finanziellen Gründen in den Kommunen – was entgegnen Sie da?
Schröder: Das ist Quatsch. Es kostet auch nicht alles Geld. Zum Beispiel unsere Vorschriften auch gegen das Jugendamts-Hopping. Beim Jugendamts-Hopping geht es darum, dass sich viele Familien dem Jugendamt entziehen, indem sie schlicht umziehen. Und wir regeln jetzt erstmals, dass solche Daten über solche Familien dann von Jugendamt zu Jugendamt weitergegeben werden. Was die Schweigepflicht für die Ärzte angeht, auch das ist etwas, was dringend geregelt werden muss, was die SPD schon längst hätte machen können. Eins ist aber auch klar: Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Der Bund beteiligt sich, die Länder und die Kommunen müssen dies auch tun.
Jan-Christoph Kitzler: Noch zum Schluss: Gehört zum Thema Kinderschutz nicht auch, dass die Kinderrechte im Grundgesetz stehen?
Schröder: Kinder sind Menschen, und im Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Ich verstehe die Argumente der Befürworter, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, aber man muss auch aufpassen, dass man damit nicht den Eindruck erweckt, als wären Kinder nicht schon jetzt auch durch das Grundgesetz vollumfänglich geschützt.
Jan-Christoph Kitzler: So sieht es Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Sie stellt heute ein Berlin ein neues Kinderschutzgesetz vor. Vielen Dank für das Gespräch!
Schröder: Danke sehr!