Der Handel mit Elfenbein ist ab sofort in der EU weitgehend verboten

    Stoßzähne aus Elfenbein liegen auf einem Tisch.
    In der EU ist der Handel mit Elfenbein ab sofort weitgehend verboten. © dpa/ picture-alliance/ Paul Zinken
    Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union ab sofort weitgehend verboten. In der Nacht zum Mittwoch trat ein Gesetzespaket in Kraft, das Importe, Exporte und den Handel innerhalb der EU mit dem sogenannten weißen Gold sehr stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Regelungen sehen einige wenige Ausnahmen vor. So darf beispielsweise rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente nur an Museen verkauft werden.