Ebru Taşdemir studierte Publizistik und Turkologie an der FU Berlin. Sie arbeitet als freie Redakteurin für die taz und engagiert sie sich ehrenamtlich bei den Neuen Deutschen Medienmacher*innen, einem Zusammenschluss von Journalisten mit internationalen Wurzeln.
Wegweisendes Urteil ermöglicht Hilfe beim Suizid
35:32 Minuten
Was tun, wenn ein Patient sterben will? Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Verbot, Sterbewilligen die Selbsttötung zu ermöglichen, nichtig. Außerdem in der Sendung: die CDU und die Suche nach Führung, das Coronavirus und der Fall Torunarigha.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dazu Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung eines Einzelnen zum freiwilligen Suizid müsse von Staat und Gesellschaft "als Akt autonomer Selbstbestimmung" respektiert werden, so die Verfassungsrichter. Sie erklärten damit das bisherige Verbot der "geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe" für verfassungswidrig.
Über die heutige Entscheidung in Karlsruhe sprechen wir mit unserem Studiogast, Ebru Taşdemir.
Die weiteren Themen der Sendung sind:
- Die Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz und ihr Gesellschaftsbild
- Was sagt Söder zu den CDU-Kandidaten? Politischer Aschermittwoch in Bayern
- Coronavirus und die Auswirkungen auf das öffentliche Leben
- Keine Verharmlosung von Rassismus: Der Fall des Hertha-Profis Torunarigha
- Die Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz und ihr Gesellschaftsbild
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